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Autor Thema: Hauskauf mit Flüssiggastank  (Gelesen 10766 mal)

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Offline markus84

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Hauskauf mit Flüssiggastank
« am: 23. Januar 2016, 16:02:24 »
Hallo Zusammen,

ich habe schon einiges hier im Forum gelesen und möchte euch mal kurz meinen Fall schildern.

Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.....

1. Aufgrund Recherche im Internet zu Flüssiggas, haben wir bei der Hausbesichtigung den Verkäufer gezielt nach dem Flüssiggastank (oberirdisch) gefragt.
Der Verkäufer sagte, dass dieser sein Eigentum sei. Ich habe dann extra nochmal explizit nachgefragt um wirklich sicher zu sein.

2. Notarvertrag wurde unterschrieben (keine Hinweise zum Tank im Vertrag).
Habe auch nicht weiter drüber nachgedacht, da die Eigentumsverhältnisse ja geklärt waren.

3. Jetzt hat sich herausgestellt, dass der Tank doch einem Flüssiggasanbieter gehört. Der Verkäufer wusste dies jedoch nicht mehr.
Der Flüssiggasanbieter möchte jetzt natürlich, dass ich Kunde werde und einen Vertrag unterzeichne.

4. Einen Vertrag habe ich erhalten, möchte diesen aber so nicht unterschreiben, da ich nicht abhängig sein möchte.
Ich möchte gerne günstig Tanken und nicht utopische Preise zahlen (Vergleich aktuell bei 3100l ca. 300€ teurer)
Anbieter meinte: möchte ich keinen Vertrag mit denen, holen die den Tank ab (Kosten müsste dann der Verkäufer zahlen)

Sonstige Vertragsinhalte:
- 200€ Nutzungsentschädigung (einmalig)
- 80€ Prüfung und Reparaturkostenpauschale (wäre für mich noch vertretbar)
- Rücktransporkosten zu meinen Lasten (kein Preis dazu genannt) - Hinweis: Tank steht 38m von Straße in einem nicht befahrbarem Gelände, daher nur mit größerem Kran möglich.

Im Tank ca. 18 Jahre alt mit scheinbar neuem Tüv sind jetzt noch ca 1500 Liter drin.
Desweiteren ist ein Teil vermietet (Einliegerwohnung) - hier hab ich natürlich die Pflicht diese zu heizen.

Jetzt die Frage: Was Tun?

Offline Gaspreisbremse

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Re: Hauskauf mit Flüssiggastank
« Antwort #1 am: 23. Januar 2016, 18:02:53 »
Eigenen Tank oberirdisch hinstellen, anschließen lassen durch den Lieferanten, die zunächst hohen Anschaffungskosten tragen und dann günstig betanken lassen. Alles prima. Oberirdisch ist ja ganz und gar kein Problem.

Offline Guru

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Re: Hauskauf mit Flüssiggastank
« Antwort #2 am: 25. Januar 2016, 20:06:52 »
@markus84,

zu deinem Pkt. 3 "....der Verkäufer wußte das nicht ...." Da kann man diesem schon mal fast arglistige Täuschung vorwerfen, denn schließlich muss er ja die jährliche Prüf- und Instandhaltungspauschale an den Eigentümer des Tanks bezahlt haben - leider ist das ja hier so.

Da er es "nicht wußte" und es im Notarvertrag auch nicht vermerkt ist, gibt es den Tank für Dich ja quasie gar nicht!
Also wie Gaspreisbremse schon schreibt, einfach ein schönes Plätzchen im Garten oder auf dem Grundstück suchen, einen neuen Tank kaufen und hinstellen lassen und dann preiswert tanken!

Natürlich solltest Du dem ehemaligen Eigentümer noch informieren, das er sich um den Abtransport des Tanks kümmern soll.

Unterschreibe keinen Vertrag bei dem neuen (alten) Anbieter!
Da sie nichts von dir haben (Bankverbindung), für dich der Tank lt. Notarvertrag nicht existent ist - sehe ich keinen Probleme für Dich!

Offline Gaspreisbremse

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Re: Hauskauf mit Flüssiggastank
« Antwort #3 am: 26. Januar 2016, 19:58:25 »
AUF KEINEN FALL DEN VERTRAG UNTERSCHREIBEN. Dank des Forums hier habe ich mich richtig entschieden und alles selbst "organisiert".

Also Fakt ist, der Tank ist nicht Ihr Eigentum, es sei denn es handelt sich um "gutgläubigen Erwerb", aber da bin ich nicht so tief in der Materie drin. Ferner hat ja der Eigentümer seine Ansprüche an dem Tank geltend gemacht. Es kann natürlich sein, dass nun der Verkäufer dem eigentlichen Eigentümer (Gasfirma) eine Entschädigung zahlen muss, wenn der Tank tatsächlich durch https://de.wikipedia.org/wiki/Gutgl%C3%A4ubiger_Erwerb_vom_Nichtberechtigten erworben wurde.
Vielleicht kann da mal ein Fachmann was zu sagen.


Offline markus84

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Re: Hauskauf mit Flüssiggastank
« Antwort #4 am: 14. Februar 2016, 17:38:54 »
Hallo, danke schonmal für die Antworten.

Der Tank wurde vom Verkäufer ja als sein Eingentum angegeben, welches nach Kauf dann auf mich übergeht.
Er wurde also nicht vom Kauf ausgenommen. Es waren auch weitere Zeugen vor Ort die das bestätigen können.
Er steht halt nur nicht explizit im Notarvertrag, aber muss es das? Dort steht ja auch nicht jeder Baum und Stein auf dem Grundstück drin.

Mein Plan war jetzt den Gas-Lieferanten vor folgende Wahl zu stellen.
1. Tank vom Lieferanten abkaufen
2. angepasster Vertrag: Internet-Best-Preis mitgehen + Tank muss vom aktuellen Standort abgeholt werden (sollte ich später kündigen)
3. die holen ihren Tank ab, es gibt keinerlei Geschäftsbeziehung mehr mit dem Lieferanten (dann müsste ich mir einen Neuen kaufen)

Die Kosten die bei 1. und 3. entstehen würden, würde ich ggf. mit Anwalt vom Verkäufer einfordern.

Was meint ihr dazu?

Offline stingmb

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Re: Hauskauf mit Flüssiggastank
« Antwort #5 am: 15. Februar 2016, 16:35:22 »

Die Kosten die bei 1. und 3. entstehen würden, würde ich ggf. mit Anwalt vom Verkäufer einfordern.

Was meint ihr dazu?

Ja das ist eine gute Idee.

Wenn sie den Tank abkaufen können wäre das prima, denn wenn nicht muss er abgeholt werden und zum Tanklager der Miet-Firma gebracht werden, die Kosten dafür gehen leider erstmal auf ihre Kappe.

Dann müssen sie mal schauen ob im Notarvertrag etwas von Miet/Pachtverhältnissen steht. Wenn nicht, dann gehen sie zu einem Anwalt und lassen prüfen ob sie einen Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer/Makler geltend machen können, damit sie die Kosten für die eventuelle Tankrückholung/Kauf wieder zurückbekommen.

Offline Gaspreisbremse

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Re: Hauskauf mit Flüssiggastank
« Antwort #6 am: 15. Februar 2016, 20:36:20 »
Ja, ganz klar 1 oder 3.

GUT SO!

Natürlich müssen Sie erstmal die Kosten für den Abtransport zahlen, da Sie das in Auftrag geben. Sollten Sie den Tank kaufen wollen, sollten Sie vielleicht zunächst mit dem "alten Eigentümer" sprechen, wie er die Sache sieht. Er wird ganz sicher auf 3. tendieren, da sind die Kosten für ihn überschaubar. Ob er den Preis des von Ihnen erworbenen Tanks (von der Fa. Gasirgendwas) zahlen muss, da er Sie evtl. irgendwie getäuscht hat, ist verzwickter und nicht so leicht zu beantworten, finde ich.

Meine Prognose:
Es wird darauf hinauslaufen, dass der Tank ausgebaut wird, auf Kosten des ehemaligen Grundstückbesitzers. Das schätze ich als Nichtjurist mit ein wenig gesundem Menschenverstand so ein. Sie können ja nicht irgendeinen x-beliebigen Preis mit der Fa. Gas aushandeln, und der Depp ist nachher der alte Besitzer.

Viel Erfolg!

Offline markus84

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Re: Hauskauf mit Flüssiggastank
« Antwort #7 am: 20. Juli 2016, 16:46:23 »
Hier mal ein kleines Update:
- Gaslieferant möchte nicht verkaufen (wegen Gewährleistung blabla..., die dachte wohl ich gebe dann vielleicht auf)
- neuer Tank (Eigentum) angeschlossen und befüllt  :)
- Gasliefernaten angerufen die sollen ihren Tank abholen sonst verlange ich Miete auf meinem Grundstück... alter Tank wurde abgeholt

Mit den Abholkosten habe ich nichts zu tun, da der Gasliefernat einen Vertrag mit dem Verkäufer hat und sich direkt an diesen wendet.

Jetzt sitze ich noch auf den Kosten, die der Verkäufer nicht erstatten möchte, u.a.:
- Transport alter Tank an Grundstücksgrenze
- Lieferung und Kauf neuer Tank
- Transport neuer Tank an Aufstellort
- Anschluß und Prüfungskosten

Es kann doch nicht Rechtens sein dass der Verkäufer falsche Angaben macht und der Käufer dann der Dumme ist der bezahlen muss.
Sobald ich alle Rechnungen habe kann der Anwalt dran. Ich hoffe das ich das Geld irgendwann mal wieder sehe.

Offline Satfan123

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Re: Hauskauf mit Flüssiggastank
« Antwort #8 am: 26. Juli 2016, 21:47:19 »
nicht locker lassen auf das hoffen die

wenn du nen guten anwalt und rechtsschutz hast klappt das sicher


Offline stingmb

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Re: Hauskauf mit Flüssiggastank
« Antwort #9 am: 09. August 2016, 19:29:44 »


Jetzt sitze ich noch auf den Kosten, die der Verkäufer nicht erstatten möchte, u.a.:
- Transport alter Tank an Grundstücksgrenze
- Lieferung und Kauf neuer Tank
- Transport neuer Tank an Aufstellort
- Anschluß und Prüfungskosten

Es kann doch nicht Rechtens sein dass der Verkäufer falsche Angaben macht und der Käufer dann der Dumme ist der bezahlen muss.

Naja, aber was hat den der ehemaliger Grundstückseigentümer nun mit ihrem Tankkauf zu tun ?  :o Sie wollen doch nicht etwa ihren neuen Tank, den sie selber bestellt und gekauft haben nun dem ehemaliger Grundstückseigentümer in Rechnung stellen oder ?

Offline TÜV-SV

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Re: Hauskauf mit Flüssiggastank
« Antwort #10 am: 25. September 2016, 11:06:00 »
Jetzt sitze ich noch auf den Kosten, die der Verkäufer nicht erstatten möchte, u.a.:
- Transport alter Tank an Grundstücksgrenze
- Lieferung und Kauf neuer Tank
- Transport neuer Tank an Aufstellort
- Anschluß und Prüfungskosten

Es kann doch nicht Rechtens sein dass der Verkäufer falsche Angaben macht und der Käufer dann der Dumme ist der bezahlen muss.
Sobald ich alle Rechnungen habe kann der Anwalt dran. Ich hoffe das ich das Geld irgendwann mal wieder sehe.

Transport alter Tank an Grundstücksgrenze ... das könnte man dem Hausverkäufer vielleicht noch in Rechnung stellen, aber den Rest nicht.
Lieferung und Kauf des neuen Tanks, Transport an den vorgesehenen Aufstellungsort, Anschluß- und Prüfkosten gehen auf Ihre Kappe. Ist ja jetzt auch Ihr Tank, warum sollte der alte Eigentümer dafür aufkommen?

Abgesehen davon macht man es sich auch etwas zu einfach, wenn man dem Alteigentümer pauschal arglistige Täuschung unterstellt. Es ist durchaus möglich, daß er in Wirklichkeit wußte, daß er den Tank nur gemietet hat. Es kann aber durchaus sein, daß er wirklich dachte, der Tank wäre sein Eigentum.
Als Sachverständiger bei einem TÜV, der schon einige tausend Flüssiggastanks geprüft hat, unterhalte ich mich natürlich oft auch mit den Hauseigentümern. Ich habe schon von vielen verschiedenen Leuten gehört, daß sie immer dachten, der Tank würde nach 10 Jahren ihnen gehören (quasi Mietkauf über 10 Jahresraten) und daß der Gasversorger ihnen das auch immer so suggeriert hat, aber daß sich dann im Nachhinein erst herausgestellt hat, daß das in Wirklichkeit gar nicht so ist und daß der Gasversorger plötzlich darauf besteht, der Tank wäre noch immer sein Eigentum. Manche Gasversorger bauen da nämlich fiese Haken und Ösen in ihre Verträge ein. Es ist also durchaus möglich, daß der Alteigentümer tatsächlich dachte, der Tank wäre sein Eigentum.

Die Gasversorgung ist jetzt bei Ihnen ja gesichert und die Abholung des alten Tanks ist auch erfolgt. Wie gesagt, wenn Sie es drauf anlegen, können Sie vom Alteigentümer die Transportkosten des alten Tanks zur Grundstücksgrenze noch verlangen, aber die gesamten Kosten für den neuen Tank können Sie dem nicht aufdrücken.

Mit bestem Gruß
TÜV-SV
Zu mir:
- Sachverständiger Dampf- und Drucktechnik bei einem TÜV
- Bisher etwa 3.000 Flüssiggastanks geprüft
- Nehme gern Stellung zu technischen Fragen rund um die wiederkehrende Tankprüfung
- Zu vertraglichen Dingen kann ich nicht viel sagen

 

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