Energiebezug > Strom (Allgemein)
Hohe Stromrechnung
Thomas551:
Liebe Forumgemeinde,
in der letzten Woche ist die Stromrechnung gekommen.Die Nachzahlung sind 424,94 Euro.
Bezahlte Abschläge monatlich 53,00 Euro gesamt in Zeitraum von12.04.-6.01.16 ( 589,38 )
Der neue Abschlag ist 123,00 Euro.
Mein Verbrauch 270 Tage 3.056 kWh
Ich habe ein Durchlauferhitzer der auf 35 steht.Allso eigentlich warm genung.
In den Zeitraum von 12.04.-6.01.16 habe ich nicht geduscht ( ich hatte eine Fuß-OP ) und konnte daher nicht duschen.Allso nur waschen.Der Durchlauferhitzer stand auf 35.
Ich bekomme Hartz4
-Ich habe keine Waschmaschine,kein Trockner und ich brauche auch kein Backofen.
Ich habe erfahren,das die anderen in Haus ( 24 Person jeder hat sein eigenen Zähler in Keller ) nicht
soviel nachzahlen müssen,und ich frage mich warum ? Jeder zahlt ca.so viel ich 53,00 Abschlag.
Ich habe kein Zugang zum Keller und somit keine Möglichkeit zum ablesen.Hausmeister und Vermieter rühren sich nicht,den scheint das egal zu sein.Mir aber nicht bei so einer hohen Nachzahlung und ein hohen Abschlag von 123,00 Euro.
Was kann ich dagegen tun ? Ich komme durch meine Fuß-OP leider auch nicht aussen Haus in Moment.
userD0010:
@Thomas551
Mit Ihren Angaben ist leider wenig anzufangen. Bitte nennen Sie, auf welcher Vertragsgrundlage Sie Ihren Strom beziehen, wie hoch in kWh der bei Ihnen gemessene Verbrauch war, welcher Preis je kWh berechnet, wie hoch die Grundgebühren etd. abgerechnet wurden. Erst dann kann man auf weitere Einzelheiten eingehen. Fordern Sie in jedem Fall Ihren Vermieter (mit Kopie an den Verwalter) auf, Ihnen Zugang zum Zähler zur Ermittlung Ihres Verbrauches zu gestatten unter Fristsetzung, nehmen Sie dann künftig jew. am Monatsende zum jeweils gleichen Termin die Zählerkontrolle mit Aufzeichnung des Zählerstandes vor, denn ohne diese Daten werden Sie nicht in der Lage sein, ihren wirklichen Verbrauch frestzustellen. Zudem sollten Sie darauf achten, ob ggf. ein Fremdverbrauch über Ihren Zähler stattfinden kann, ggf. müssten Sie dazu einmal einen Fachmann konsultieren.
Harmwulf:
Was mich in dem Zusammenhang interessieren würde:
Wieviele Personen gehören zum Haushalt?
Wird mit Strom geheizt bzw. zugeheizt?
Wenn ja, wie groß ist die Wohnung?
Für den Fall, dass sie allein die Wohnung bewohnen und die zweite Frage mit nein beantworten, wäre ihr Stromverbrauch nicht nur zu hoch sondern geradezu ungeheuerlich und bedarf dringend einer Überprüfung durch den Vermieter/Hausverwalter/Elektrofachmann.
userD0010:
@Thomas551
Konnten Sie zwischenzeitlich etwas Näheres zu der Vertragsgrundlage für Ihre Strombelieferung herausfinden und
wie sind Sie inzwischen mit dem Vermieter/Hausverwalter hinsichtlich des Zutritts zu Ihrem Zähler einig geworden?
Harmwulf:
In dem Zusammenhang vielleicht interessant:
http://www.mieterbund-mvp.de/presse/rechtstipps-detailansicht/article/24505-mieter-muss-eigenen-stromzaehler-kontrollieren-koennen.html?cHash=b63fdf904aadad489cb696417ee9a46c
und
http://www.ra-kotz.de/stromzaehler_mieterzugang.htm
Ein generelles Recht auf einen jederzeitigen Zutritt zum Strom- oder Gaszähler gibt es nicht. Allerdings ist dieses Problem bereits mehrfach vor verschiedenen Amtsgerichten verhandelt worden. Dabei wurden in der Vergangenheit dem Mieter in aller Regel ein unentgeltliches Recht eingeräumt, einmal monatliche seine Zählerstände zu kontrollieren.
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