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Autor Thema: Welcher Vertrag gilt  (Gelesen 8491 mal)

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Offline Schmitz

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Welcher Vertrag gilt
« am: 08. Januar 2016, 10:38:19 »
Hallo, ich habe eine Frage zum Status eines bestehenden Gasvetrages mit Tyczka. Meine Lebensgefährtin und ihr damaliger Mann haben 1994 mit Valentin einen Gas-Versorgungsvertrag mit Miettank abgeschlossen.
Darin sind Laufzeiten festgelegt:
Für den Gasbezug 3 Jahre, für die Behältermiete 9 Jahre und für die Wartung auch 9 Jahre. Ebenso ein Vermerk, "Wenn die Behältermiete länger als der Gasbezug dauert, entfällt ab der Beendigung der Gasbezugspflicht das Verbot der Befüllung mit fremdgeliefertem Gas."
Dieser Geschäftsbereich ging 2010 zu Tyczka über ohne das ein neuer/anderer Vertrag unterschrieben wurde. Es gab nur eine Mitteilung, das jetzt Tyczka zuständig wäre.
Meine Frage: Gelten die Regelungen im Valentin-Vertrag für uns uneingeschränkt weiter, oder gab es bei der Übernahme durch Tyczka einen Vertrags-Automatismus bei der Umstellung den wir nicht kennen.
Wir möchten gerne Fremd tanken oder noch besser ganz Vertragsfrei werden. Der Valentin_Vertrag ließt sich ja erst mal für uns als Laien ganz positiv............
Gruß Rainer

Offline Schmitz

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Re: Welcher Vertrag gilt
« Antwort #1 am: 16. Januar 2016, 13:06:58 »
Gibt wohl keinen hier mit ähnlich gelagerter Problematik.
Nach mehreren Telefonaten mit dieser Firma weiß ich jetzt wenigstens, das der Valentin-Vertrag von 94 noch besteht. Es ist jetzt wohl Auslegungssache, wie das mit dem Fremdgasbezug zu Händeln ist. 
Sie wollen mir keine Erlaubnis schicken, das ich Fremdgas tanken kann, wenn ich ihnen nicht vorher ein Angebot eines Gaslieferanten sende. Sie wollen wissen wer das wäre, wegen Versicherung und so. ich denke, sie wollen nur Zeit schinden. Am Telefon ist diese Firma sehr unfreundlich wenn man nicht einfach nur Gas bestellen will. Dann merkt man schnell, das man kein richtiger Kunde ist, sondern ein Abhängiger.
Ich habe einen Termin bei einem Vertragsanwalt, Ziel ist es, den Vertrag zu beenden.

Offline Guru

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Re: Welcher Vertrag gilt
« Antwort #2 am: 16. Januar 2016, 19:50:01 »
@ Schmitz, Fremdtanken kannst Du nur, wenn Du dem Lieferanten nachweisen kannst, das Du Eigentümer des Tanks bist, den das wollen sie in aller Regel wissen -> Stichwort Behälterbuch.

Da Du dies ja offensichtlich nicht hast, würde ich mich auf gar keine Diskussion mit diesen Typen aus Geretsried einlassen, denn dein Vertag von Valentin ist eindeutig und nur mit denen hast Du einen geschlossen!!!
Rufe einen freien Versorger an, schildere die Problematik, faxe zur Not die Seite deines Vertrages und lasse deinen Tank viel viel preiswerter als von Tycska befüllen.

Offline RalfLightning

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Re: Welcher Vertrag gilt
« Antwort #3 am: 16. Januar 2016, 22:33:01 »
Da kann ich dem Guru nur zustimmen ... denke auch, dass das auf jeden Fall so möglich sein sollte. Also zumindest in deinem Fall
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Offline iceracer

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Re: Welcher Vertrag gilt
« Antwort #4 am: 19. Januar 2016, 23:28:43 »
Hallo zusammen,
auch wir haben einen  "ehemaligen" Valentin Vertrag über Miettank. Mit der Übernahme durch Tycka gingen auch alle rechtlichen Belange in Tycka eigene über. So steht es in den AGB's
Darüber habe ich ein Mailverkehr mit denen, weil ich vorhatte, den, fast 30 jährigen Tank abzukaufen. Keine Chance.
Nun werde ich den Vertrag kündigen und mir ein freien Tankanbieter suchen
Gruß an alle

Offline Gaspreisbremse

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Re: Welcher Vertrag gilt
« Antwort #5 am: 20. Januar 2016, 18:30:15 »
In welchen AGB?

Offline iceracer

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Re: Welcher Vertrag gilt
« Antwort #6 am: 27. Januar 2016, 23:49:29 »
ich glaube, das in dem Schreiben (Übernahme von Valentin in Tycka) auch kurz geschrieben stand, das alles automatisch in TZycka übergeht.
Ist nun schon paar Jahre her, ich bin mir aber nicht 100% sicher
Gruß iceracer

Offline Schmitz

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Re: Welcher Vertrag gilt
« Antwort #7 am: 05. April 2016, 10:21:54 »
So, die Kündigung ist raus, Fristgerecht zum 21.09.
Bei Anlieferung des Tanks durch uns will Tyczka 95€ für die Einlagerung und 95€ Bearbeitungsgebühr. Absaugung soll bei denen 178€ kosten. Die Transportkosten bei einer Spedition muss ich noch erfragen. Tyczka will für die Abholung 416€.
Wir machen den Behälter selber durch Verbrauchen leer. Können diese Kosten sparen.
Tycza hat 7 Anlieferungstanklager genannt die alle relativ weit weg sind, wir wohnen in der Nähe von Alzey in Rhein-Hessen, Niederzissen im Norden von uns wär mit 140 Km noch am nächsten dran.
Soll ich denen ein Angebot für den Kauf des Behälters machen? Der Behälter war beim Kauf 1994 schon gebraucht. Das Bj. vom Tank ist 1986.
Gruß Rainer Schmitz

Offline iceracer

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Re: Welcher Vertrag gilt
« Antwort #8 am: 06. April 2016, 22:25:30 »
@Schmitz,
das wäre natürlich naheliegend, bei Tycka nachfragen was der Tank noch kosten sollte. Somit kann man sich die Transportkosten und Reinigung sparen.
Wenn Tycka nicht verkaufen will, muß man leider das akzeptieren und Tank abholen lassen. Danach ein neuen eigenen Tank kaufen und sich über die Preise auf dem freien Markt freuen.
Gruß iceracer

Offline Schmitz

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Re: Welcher Vertrag gilt
« Antwort #9 am: 27. Mai 2016, 21:11:04 »
Es hat geklappt................
ich habe bei Tyczka nach Eingang der Kündigungsbestätigung angerufen und mit Hinweis auf das Alters des Tanks nach der Möglichkeit  des Abkaufens  vom Selbigen gefragt.
Prompt haben sie uns ein Angebot für den Kauf zugeschickt, das wir auch sofort angenommen haben.
470€ war für uns OK.
Wir haben beim ersten freien Tanken letzte Woche den Kaufpreis fast wieder raus.
Wie lange wir den noch nutzen wird sich zeigen. Tyczka hat letztes Jahr auf Grund einer nicht so guten Isolationsmessung eine Opferanode installieren lassen. Die muß alle zwei Jahre geprüft werden, was neue Kosten verursacht und eine Verkürzung der Prüffrist für die Innenbesichtigung von 10 auf 5 Jahre nach sich zog.
Wir überlegen, ihn einfach im Boden zu lassen und einen oberirdischen Tank zu kaufen. Platz wäre da.
Mal sehen, jetzt freuen wir uns erst mal über das preiswerte Tanken. 15 Cent pro Liter gespart zum Tyczka-Preis.
Gruß


 

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