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Autor Thema: Frage zum Sonderkündigungsrecht Stromvertrag  (Gelesen 23093 mal)

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Offline chrissi1475

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Frage zum Sonderkündigungsrecht Stromvertrag
« am: 07. Januar 2016, 21:39:28 »
Hallo,
nach endlosem suchen im Internet finde ich leider keine passende Antwort für mich und hoffe hier kann mir geholfen werden.

Eigentlich wechsele ich jedes Jahr über den Stromanbieter.
Da Ende letzten Jahres keine Strompreisanpassung schriftlich zu mir mir nach Hause kam,
ging ich davon aus das der Vertrag zu den gleichen Konditionen weiter läuft.
Leider nicht so.
Der Vertrag hat sich jetzt natürlich um 12 Monate verlängert.
Vor ein paar Tage kam mir per Mail die Jahresrechnung rein.
Ich habe ca. 400 KW weniger verbraucht als angegeben und soll ab Februar aber 7,- € pro Monat mehr an Abschlag bezahlen.
Es ist nirgendwo ersichtlich wie sich das jetzt zusammensetzt oder wie hoch der KWH Preis nun ist.
Es  wurde  mir  diese  Preiserhöhung  /Preise  und Umfang vorher nicht
mitgeteilt.
Meine Eckdaten:
Mein jetziger Versorger ist Enstroga.
Ich hatte eine eingeschränkte Preisgarantie die ersten 12 Monate.
Hier ein Auszug aus den Allgemeinen Stromlieferbedingungen:

7.7 Änderungen des Arbeits- sowie des Grundpreises erfolgen, soweit sie
nicht auf der Weitergabe von Steuern, Abgaben und anderen hoheitlichen
Belastungen beruhen, nur zum Ende der jeweiligen Preigarantie und
richten sich nach Ziffer 7.9.
7.8 Ist der Zeitraum der gewährten eingeschränkten oder umfassenden
Preisgarantie abgelaufen, gelten ab diesem Zeitpunkt unsere für das
Versorgungsgebiet geltenden Tarife für Ihr ausgewähltes Produkt weiter,
sofern keine der Parteien von ihrem ordentlichen Kündigungsrecht
Gebrauch macht. Sie können jederzeit die Tarife schriftlich oder
telefonisch bei uns erfragen.
7.9 Preisänderungen werden, soweit sie nicht die Weitergabe von Steuern,
Abgaben und anderen hoheitlichen Belastungen betreffen, nur
wirksam, wenn wir Ihnen diese mindestens sechs Wochen vor dem
geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Preisanpassungen
durch uns erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung
in Ausübung billigen Ermessens. Wir werden bei Preisanpassungen
ausschließlich Änderungen derjenigen Kosten berücksichtigen, die
für die Preisermittlung nach Ziffer 7.2 maßgeblich sind. Im Falle von
Kostensteigerungen sind wir zur Anpassung berechtigt, im Falle von
Kostensenkungen verpflichtet. Wirken sich Veränderungen der für
die Preisbildung maßgeblichen Faktoren sowohl kostensenkend als
auch kostensteigernd aus, werden wir Kostensenkungen mit den
Kostensteigerungen so miteinander verrechnen, dass sich beide
gleichermaßen auf die Preisänderung auswirken. Ändern wir hiernach
die Preise, so haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung
zu kündigen. Weitere vertragliche und gesetzliche Kündigungsrechte
bleiben hiervon unberührt. Wir werden Sie in der Änderungsmitteilung
ausdrücklich auf das gesonderte Kündigungsrecht hinweisen. Die
Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen. Eine Kündigung in Textform
(Computerfax, E-Mail, SMS) ist nicht ausreichend. Wir sollen den
Eingang Ihrer Kündigung unverzüglich nach Eingang in Textform
bestätigen.


Meine Frage wäre:
Habe  ich  ein  Sonderkündigungsrecht,  weil  der Anbieter einfach die
Preise  erhöht  hat  und es mir vorher nicht mitgeteilt hat?
Oder ist er da raus wegen Klausel 7.8?

Danke

LG Christian

Offline bolli

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Re: Frage zum Sonderkündigungsrecht Stromvertrag
« Antwort #1 am: 08. Januar 2016, 07:52:37 »
Vor ein paar Tage kam mir per Mail die Jahresrechnung rein.
Ich habe ca. 400 KW weniger verbraucht als angegeben und soll ab Februar aber 7,- € pro Monat mehr an Abschlag bezahlen.
Es ist nirgendwo ersichtlich wie sich das jetzt zusammensetzt oder wie hoch der KWH Preis nun ist.
Es  wurde  mir  diese  Preiserhöhung  /Preise  und Umfang vorher nicht
mitgeteilt.

Die Erhöhung des Abschlags stellt zunächst einmal keine Preiserhöhung dar. Die Frage wäre nun, WARUM eine Erhöhung desselben erfolgte.
Grund 1 könnte natürlich eine Preiserhöhung sein, aber auch andere Gründe sind denkbar (andere Verbrauchskalkulation durch den Versorger, warum auch immer).
Zunächst sollte der Versorger angeschrieben und zu dem neuen höheren Abschlag befragt werden. Dazu Antwortfrist von max 14 Tagen setzen. Für den Fall der Nichtantwort den Entzug der Einzugsberechtigung erklären (sofern eine solche besteht) und manuell die alte Abschlagshöhe überweisen. Ich würde das Schreiben per Einschreiben/Einwurf schicken (Zustellnachweis online).
Sie können dann ja berichten, was der Versorger ggf. geantwortet hat und wir sehen weiter.

Offline Didakt

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Re: Frage zum Sonderkündigungsrecht Stromvertrag
« Antwort #2 am: 08. Januar 2016, 12:58:06 »
Des Rätsels Lösung kann doch wohl nicht so schwierig sein. Die maßgeblichen Daten dafür stehen ja zur Verfügung.
Aus der Jahresverbrauchsabrechnung sind der bisherige Tarif (AP, GP) und der Verbrauch an kWh ersichtlich. Aus der Web-Site des Versorgers sind die aktuellen Preise dieses Tarifs ersichtlich. Der AP könnte gegenüber dem Vorjahrspreis um die höhere Staatsqoute von 0,7140 ct/kWh für 2016 angehoben sein. Fallen die aktuellen Preisanteile gegenüber den Vorjahresanteilen noch höher aus, ist von einer ankündigungspflichtigen Tariferhöhung auszugehen, die ein Sonderkündigungsrecht auslöst.

Für die neuerliche Abschlagsberechnung ist allgemein der Vorjahresverbauch in kWh als Verbrauchsprognose anzusetzen.
Berechnung: kWh-Menge x AP/100 + Jahres-GP oder GP/Mon x 12 = Vsl. diesjährige Verbrauchskosten/11 = anzusetzender monatlicher Abschlag.
Wenn keine Übereinstimmung mit der Vorgabe des Versorgers besteht, ist der Versorger zur Richtigstellung aufzufordern.

Ist eine nicht angekündigte Tariferhöhung Grund für den höheren Abschlag, kann vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden.

Offline chrissi1475

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Re: Frage zum Sonderkündigungsrecht Stromvertrag
« Antwort #3 am: 08. Januar 2016, 17:28:32 »
Hallo und danke für die schnellen Antworten.
Ich denke ich schicke da mal eine Kündigung zum 01.02.2016 hin und berufe mich auf das
Sonderkündigungsrecht und die nicht angekündigte Preiserhöhung.
Wie sehen da die Fristen aus?
Ich habe bedenken wenn ich erst mit Frist eine Abfrage des Preises stelle,
das ich dadurch die Kündigungsfrist versäume.

LG

Christian


Offline Didakt

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Re: Frage zum Sonderkündigungsrecht Stromvertrag
« Antwort #4 am: 08. Januar 2016, 18:06:15 »
Zitat
Wie sehen da die Fristen aus?

Die Frist ist vermutlich in den für Ihren Vertrag geltenden AGB vorgegeben. Frage: Haben Sie denn nun einen Anhaltspunkt für eine Preiserhöhung? Sonst macht die Kündigung doch keinen Sinn!

Offline chrissi1475

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Re: Frage zum Sonderkündigungsrecht Stromvertrag
« Antwort #5 am: 08. Januar 2016, 18:28:51 »
Ja, habe ich.
ich hatte vorher einen Abschlag von 98,-€
Jetzt wurde dieser auf 105 ,- € erhöht.
Ich hatte 5000 kw angegeben.
Verbraucht wurden nur knapp 4600 kw.
Also 98 € für 5000 kw
und 105 € für 4600 kw
ich bekomme auch noch eine Erstattung vom letzten Jahr von ca. 87 €
Also muss da was ganz dolle im Busch sein.
LG

Offline Didakt

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Re: Frage zum Sonderkündigungsrecht Stromvertrag
« Antwort #6 am: 08. Januar 2016, 21:41:20 »
@ chrissi1475
Zitat von: Ihnen
Also muss da was ganz dolle im Busch sein.

Nun denn, wenn Sie meinen, dass diese Feststellungen den Ausstieg aus Ihrem Vertrag hinreichend begründen, dann viel Erfolg mit Ihrer Kündigung.

Denken Sie aber zuvor doch nochmal über die Umsetzung des Vorschlags von @ bolli unter Antwort #1 nach:
Zitat
Zunächst sollte der Versorger angeschrieben und zu dem neuen höheren Abschlag befragt werden.

Offline chrissi1475

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Re: Frage zum Sonderkündigungsrecht Stromvertrag
« Antwort #7 am: 08. Januar 2016, 21:51:27 »
Könnte ich auch versuchen,  habe bedenken das dadurch zu viel Zeit verloren geht und ich die Frist verpasse.
Mehrere Mails blieben bis her unbeantwortet.

LG

Offline Didakt

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Re: Frage zum Sonderkündigungsrecht Stromvertrag
« Antwort #8 am: 08. Januar 2016, 22:21:08 »
Was sagt denn der von mir vorgeschlagene Preisvergleich 2015/2016 aus? Wenn eine nicht besonders mitgeteilte (versteckte) Preisanpassung vorgenommen wurde, läuft Ihnen mit Sicherheit keine Frist der Welt davon. Dann steht Ihnen das Sonderkündigungsrecht – wenn Sie es wahrnehmen wollen –  ab dem Zeitpunkt zu, an dem Sie von der Preisanpassung Kenntnis erlangt haben. Wichtig dabei ist auch: Die Preisanpassung erfolgte bei dieser Sachlage dann rechtsgrundlos und ist unwirksam. Der Liefervertrag bleibt zu den alten Konditionen bestehen. Eine vorzeitige Vertragskündigung scheidet - zumindest für den Versorgers - aus.

Offline chrissi1475

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Re: Frage zum Sonderkündigungsrecht Stromvertrag
« Antwort #9 am: 09. Januar 2016, 12:28:08 »
Hallo,

ich habe es einmal ausgerechnet.
Abgeschlossen habe ich es für 22,22 Cent / KW mit einem Grundpreis von 5,74 € pro Monat.
Wenn ich jetzt auf deren Seite meine Stadt eingebe ist es sogar günstiger geworden.
21,47 Cent / KW und Grundgebühr 5,49 €
Wenn ich es jetzt mal runterrechne bei  den verbrauchten 4600 KW mit einer angenommenen Grundgebühr von 5,49 € komme ich auf 25,95 Cent pro KW
Also ich denke das müssen die mir mal erklären.

LG

Offline Didakt

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Re: Frage zum Sonderkündigungsrecht Stromvertrag
« Antwort #10 am: 09. Januar 2016, 13:25:47 »
Zitat von: chrissi1475
Also ich denke das müssen die mir mal erklären.

Da gibt es wohl nicht allzu viel zu erklären. Die Erklärung ist aus nachstehender Tabelle ersichtlich!

Ihr Vertrag setzt sich unter den bisherigen Konditionen fort. Von Ihrem ordentlichen Kündigungsrecht zum Ablauf der einjährigen Laufzeit hatten Sie ja keinen Gebrauch gemacht.
Der AP in nachstehender Tabelle enthält zusätzlich die besagte Preisanpassung der sog. Staatsquote von 0,7140 Cent/kWh für 2016.
Wenn der Versorger z. B. von einer Prognose von 4700 kWh – was ich angesichts der Prognose für das Vorjahr von 5000 kWh noch für legitim halte – ausging, beläuft sich Ihr Abschlag auf exakt 105 €/Mon.

Resümee: Viel Wind um nichts! :D
Die Tabelle lösche ich nach Ihrer Kenntnisnahme.

Edit: Tabelle gelöscht.
« Letzte Änderung: 09. Januar 2016, 17:29:18 von Didakt »

Offline chrissi1475

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Re: Frage zum Sonderkündigungsrecht Stromvertrag
« Antwort #11 am: 09. Januar 2016, 13:58:47 »
Ja, aber warum nur 11 Monate berechnet? Auch wenn das erst ab 01.02. gilt habe ich die Verlängerung für 12 Monate ab den 01.01. Und für Januar hab ich auch schon 98€ bezahlt.
Die müssten doch in das gesammte Jahr mit eingerechnet werden.
Die 4600 kw sind ja auch für 12 Monate. Bei 11 Monaten müsste man da auch
von 4217 kw ausgehen .

LG
« Letzte Änderung: 09. Januar 2016, 14:03:07 von chrissi1475 »

Offline berghaus

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Re: Frage zum Sonderkündigungsrecht Stromvertrag
« Antwort #12 am: 09. Januar 2016, 13:59:28 »
Wenn sich die Staatsquote geändert hat, besteht doch auch ein Sonderkündigungsrecht!?

M.E. gilt das Sonderkündigungsrecht bei jeder (noch so kleinen) Änderung der Preise oder sonstigen Vertragsbestimmungen.

Ich meine auch, dass man bei fehlender Benachrichtigung dieses Sonderkündigungsrecht auch dann noch ausüben kann, wenn man von der Änderung Kenntnis erhält.

berghaus 09.01.16

Offline Didakt

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Re: Frage zum Sonderkündigungsrecht Stromvertrag
« Antwort #13 am: 09. Januar 2016, 17:28:29 »
Zitat von: @ berghaus
Wenn sich die Staatsquote geändert hat, besteht doch auch ein Sonderkündigungsrecht!?
M.E. gilt das Sonderkündigungsrecht bei jeder (noch so kleinen) Änderung der Preise oder sonstigen Vertragsbestimmungen.
@ berghaus,

Sie beteiligen sich an diesem Forum nun schon seit etlichen Jahren. Die unterschiedliche Einschätzung und Fragwürdigkeit der einschlägigen Preisänderungsklauseln der Versorger in deren AGB in Sachen Preisanpassung von Steuern, Abgaben und anderen hoheitlichen Belastungen müsste Ihnen eigentlich hinlänglich bekannt sein und auch die Umstände der Umsetzung in der Praxis.
Ja, es besteht hier im Forum auch die eindeutige Rechtsansicht, dass diese besagten Preisänderungen zu einem Sonderkündigungsrecht führen. Es gibt aber auch gegenteilige Bewertungen.
Wenn ich im vorliegenden Fall nicht darauf abgehoben habe, hat das u. a. pragmatische Gründe. Sehen Sie sich im Eröffnungsbeitrag dieses Threads die Preisänderungsklausel unter Ziff. 7.9 (1. Satz) an. Meine persönliche Bewertung dazu:

1. Wenn dem Verbraucher diese Klausel nicht passte, muss er keinen Vertrag abschließen.
2. Wenn der Vertrag – wie vorliegend – zum Zeitpunkt des Jahreswechsels ordentlich gekündigt werden und ab 01.10. j. Js. beim Versorger eine evtl. Preiserhöhung dieser Abgaben bereits erfragt werden kann und eine Preiserhöhung bestätigt wird, die dem Verbraucher aber nicht passt, dann ist der Vertrag halt ordentlich zu kündigen.
3. Wer sich hingegen später mit dem Versorger bei einer diesbezüglichen Preisanpassung über die Rechtswirksamkeit der AGB-Preisänderungsklausel auseinandersetzen will, soll das mit allen damit zusammenhängenden, ggf. durchaus für sich auch nachteiligen Konsequenzen tun.

Ich selbst bin bislang immer nach Ziff. 2 vorgegangen und damit gut gefahren, meistens mit dem Ergebnis der besseren Konditionen in einem neuen Vertrag. Auch vorliegend wäre das der Fall gewesen.

Offline Didakt

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Re: Frage zum Sonderkündigungsrecht Stromvertrag
« Antwort #14 am: 09. Januar 2016, 17:46:16 »
Zitat von: Ihnen
Ja, aber warum nur 11 Monate berechnet?

@ chrissi,

mit Verlaub, man sieht, dass Sie ein neues Forumsmitglied sind und sich hier noch nicht in die einschlägige Thematik eingelesen haben. Die „Suchen-Funktion“ beantwortet oft sehr gut die anstehenden Fragen.

Es ist ein „alter Hut“ und das an sich gängige Abrechnungsverfahren der Versorger, im Verlauf des Jahres 11 Abschläge zu erheben und im 12 Monat die Jahresabrechnung zu erstellen und darin die entrichteten Abschläge mit den angefallenen Jahresverbrauchskosten zu verrechnen. Es gibt aber auch Ausnahmen von dieser elfmonatigen Abschlagsmethode.
Wenn Sie für den 1. Monat nur 98 € bezahlt haben, wird sich der Versorger den Rest schon noch holen! Sie sind und bleiben als Verbraucher stets Herrscher des Verfahrens. Wenn nötig, fordern Sie Ihre begründeten vertragsmäßigen Rechte beim Versorger ein. So einfach ist das! ;)

 

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