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Autor Thema: Frage zum Sonderkündigungsrecht Stromvertrag  (Gelesen 23095 mal)

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Offline chrissi1475

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Re: Frage zum Sonderkündigungsrecht Stromvertrag
« Antwort #30 am: 15. Januar 2016, 18:15:48 »
Danke für die hilfreichen Antworten.
Ich habe die Mail wo man mir das Schreiben zusenden wollte erhalten,
leider fehlt auch hier das Schreiben im Anhang.
 >:(
Das neues Angebot ist fehlerfrei angekommen.
Ich sende da noch mal einen Brief hin mit Hinsicht auf die letzten Tips.
Melde mich wieder wenn ich was neues hab.


LG

Offline Didakt

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Re: Frage zum Sonderkündigungsrecht Stromvertrag
« Antwort #31 am: 16. Januar 2016, 11:33:11 »
@ chrissi 1475

Zitat von: Ihnen in Antwort #15
Also in der Jahresrechnung ist der Zeitraum von 20.12.2014-31.12.2015 angeben.

Das bedeutet doch, dass die einjährige (eingeschränkte) Preisgarantie mit Ablauf des 19.12.2015 endete und die automatische Prolongation Ihres Vertrages ab 20.12.2015 wirksam wurde.
Folglich müssten in der Jahresverbrauchsabrechnung für den Zeitraum vom 20.12. bis 31.12.2015 an sich doch schon der verkappte höhere Arbeitspreis und evtl. auch ein angepasster Grundpreis angesetzt worden sein.
Wenn das der Fall ist, führt dies zu einer veränderten Betrachtung des Sachstandes und erfordert zunächst schon einen Widerspruch gegen die Verbrauchsabrechnung, in dem dann gleichzeitig auch insbesondere gegen die Preismaßnahme vorzugehen wäre.

Offline chrissi1475

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Re: Frage zum Sonderkündigungsrecht Stromvertrag
« Antwort #32 am: 25. Januar 2016, 21:15:18 »
Hallo,

gerade kam die Kündigungsbestätigung zum 04.02.per Mail.
Sie wurde  anstandslos akzeptiert  :)
Ich werde mir jetzt mal schnell einen neuen Versorger suchen, damit ich nicht so lange in die teure Grundversorgung falle ;)

LG

Offline Didakt

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Re: Frage zum Sonderkündigungsrecht Stromvertrag
« Antwort #33 am: 27. Januar 2016, 11:22:45 »
Ich werde mir jetzt mal schnell einen neuen Versorger suchen, damit ich nicht so lange in die teure Grundversorgung falle ;)

Die temporäre Ersatzversorgung (nicht Grundversorgung) hätten Sie sich ersparen können, wenn Sie mit dem Versorger z. B. den 15.02.2016 für die Vertragsbeendigung vereinbart und darauf bestanden hätten. Siehe auch unter Antwort # 29 unter Ziff. 2. (drittletzter Absatz). ;)

 

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