Aufgrund gestiegener Bezugskonditionen für Erdgas ist eine Anpassung unserer Gaspreise jedoch erforderlich geworden. Infolge des drastischen Preisanstiegs an den internationalen Rohölmärkten sind auch die deutschen Heizölnotierungen - die vom Bundesamt für Statistik ermittelt werden - seit Frühjahr des Jahres 2004 kontinuielich angestiegen. Unsere an die Heizölpreise gebundenen Bezugskonditionen folgen dieser Entwicklung jetzt mit mehrmonatiger Verzögerung, so dass unsere Bezugspreise deutlich angestiegen sind. Eine Preisanpassung unserer Gaspreise ist daher für unser Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen unumgänglich.
In Zeiten hoher Energiepreise wird leider übersehen, dass die Ölpreisbindung keine Einbahnstrasse nach oben ist, sondern für beide Richtungen gilt. Preissenkungen im Einkauf haben wir in der Vergangenheit nachweisbar genutzt, um unsere Gaspreise für unsere Kunden zu senken. Bei zukünftigen Gaspreissenkungen im Einkauf werden wir die selbstverständlich erneut tun, wie wir es auch schon zum 01.04.2005 getan haben.
Wir sind der festen Überzeugung, dass unsere Gaspreise auch bei einer eventuellen gerichtlichen Überprüfung gemäß §315 BGB nicht beanstandet werden können.
Wir nutzen unsere höheren Einkaufspreise nicht, um unsere Gewinne zu erhöhen. Etwas 30 % des Gaspreises, den die Haushalte heute zu zahlen haben, schöpft der Fiskus ab. Allein die Erdgassteuer wurde zu Beginn des Jahres 2003 um beinhahe 60 Prozent angehoben.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass sie gemäß § 30 der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) des Bundesministers für Wirtschaft, die für alle Gasversorgungsunternehmen und Tarifkunden verbindlich ist, zur Zurückhaltung eines von Ihnen bestittenen Gaspreis Teilbetrages nicht berechtigt sind. Nach dieser Vorschrift sind Sie verpflichtet, den Rechnungsbetrag vollständig innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen. Selbstversändlich bleibt es Ihnen unbenommen etwaige Einwände gegen die Höhe unserer Gaspreise im Rahmen eines Rückforderungsprozesses geltend zu machen. Das Gericht würde dann entscheiden wer Recht hat. Wer den Prozess verliert, hat die gesamten Prozesskosten zu tragen.
Wir bestätigen Ihnen ausdrücklich, dass mit Ihren zukünftigen Zahlungen nicht die Erklärung verbunden ist, dass Sie mit der Anhebung unserer Gaspreise enverstanden sind. Sie können nach Erhalt der Jahresendabrechnung immer noch überlegen, ob sie gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen möchten.
Ihre Entscheidung für Erdgas war auch unter finanziellen Gesichtspunkten richtig, wie langfristige unabhängige Vergleiche mit den Kosten einer Heizölversorgung ergeben; gerade auch Heizölkunden leiden unter den hohen Heizölpreisen der letzten Monate.
Der Anstieg der Energiekosten findet derzeit häufig Platz in den Medien. Auch unsere Beschaffung bleibt von den steigenden Preisen nicht verschont.
Wir möchten Ihnen mit diesen Schreiben die Gründe nennen, die eine Preisänderung notwendigmachen. Unsere Preise werden verantwortungsbewusst und diffenenziert kalkuliert. Die Preisanpassung ist damit begründet und angemessen.
Die Preisanpassung haben wir nicht willkürlich, sondern auf Grundlage der vereinbarten Vertragsbedingungen vorgenommen.
Wir hoffen Ihnen mit dieser Information geholfen zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH