Energiebezug > Strom (Allgemein)
Suche günstigen Stromanbieter
bolli:
--- Zitat von: h.terbeck am 11. Februar 2016, 15:23:57 ---Allerdings scheinen Sie nur Erfahrungen mit sog. ausnahmslos allen Anbietern gemacht zu haben! Es gibt aber auch Andere, wenn auch Wenige.
--- Ende Zitat ---
Muss ich das verstehen ???
--- Zitat von: h.terbeck am 11. Februar 2016, 15:23:57 ---@bolli
ein wenig bis gar nicht hilfreicher Kommentar.
--- Ende Zitat ---
So ist das manchmal: Der eine fühlt sich informiert, der andere findet es überflüssig. Wie im richtigen Leben !
Didakt:
--- Zitat von: Harmwulf am 11. Februar 2016, 14:04:48 ---(...) Kann dem Verbraucher dann nicht geholfen werden, wird nur allzu gern das Betreffende Unternehmen in einschlägigen Internetforen schlechtgeredet. Irgendwo muss der Frust ja abgelassen werden.
--- Ende Zitat ---
So, so, der Frust? Und nicht der Anspruch an die Abzocker unter den Unternehmen auf die unteilbare Einhaltung von Recht und Gesetz gegenüber den Verbrauchern.
Dies ist in erster Linie ein Verbraucherforum. Vielen Forumsmitgliedern ist es in der Hauptsache ein Anliegen bzw. sollte es sein, hier Rat suchende Verbraucher bei Bedarf u. a. dabei zu unterstützen, sich im Dickicht des Vertrags- und Energierechts sowie im Umgang mit den EVU einen Durchblick für die Bewältigung ihrer Tagesgeschäfte zu verschaffen und Hilfesuchenden, soweit dies möglich ist, dabei mit Rat und Tat beiseite zu stehen. In diesem Dickicht hat sich auch schon so manch vermeintlicher Schlauberger größten Kalibers verirrt und die ihm hier vermittelte Hilfe dann doch dankbar angenommen.
Der nächste Problemfall aus dem Abzockermilieu wird sicher bald wieder vermeldet werden. Mal sehen, wer dann aus der Deckung kommt und Aufklärung anbietet. Es melden sich zwar dankenswerterweise immer Hilfswillige zu Wort, aber leider auch stets nur wieder die „üblichen Verdächtigen“. Schade eigentlich! Ach, und schließlich noch etwas: Hochmut kommt bekanntlich vor dem Fall! ;)
Harmwulf:
Ich merke, dass sie beruflich nicht aus einem Bereich kommen, der sich mit der Beratung und Hilfe von Verbrauchern beschäftigt, die sich von irgendeinem Unternehmen ungerecht behandelt fühlen. Ich will ja Strom- und Gasanbieter nicht auf Teufel komm raus in Schutz nehmen und alles gutreden. Das Problem ist nur, dass viele Verbraucher blind irgendwelche Verträge unterzeichnen, ohne sich das Kleingedruckte durchzulesen. Wenn ich allein sehe, dass an Stehtischen in großen Verbrauchermärkten Menschen von z.B. Energie- oder DSL-Anbietern angelockt und überredet werden, mal eben einen Vertrag zu unterschreiben („die Kündigung ihres alten Vertrages übernehmen wir. Sie müssen nur hier und hier und hier unterschreiben“), fasse ich mich an den Kopf.
Tut mir leid, aber es muss in diesem Zusammenhang auch erlaubt sein, einmal Kritik an der Leichtfertigkeit nicht weniger Verbraucher zu üben. Da wird mal eben am Stehtisch ein Vertrag mit drei Seiten Kleingedrucktem unterzeichnet, ohne dieses auch nur zu überfliegen. Es wird ja schon alles seine Richtigkeit haben. Zuhause wird die Durchschrift des Vertrages dann einfach abgeheftet oder sogar vergessen. Kurze Zeit später kommt dann die Mittteilung des neuen Energieanbieters in Form eines Begrüßungsschreibens und der Mitteilung, dass jetzt alles notwendige in die Wege geleitet wurde. Der alte Vertrag sei gekündigt, und ab xx.xx.xxxx fließe dann „Neustrom“ oder „Golfstrom“ aus der Leitung. Der Kunde freut sich, für dieselbe Menge Energie künftig weniger bezahlen zu müssen als bisher und natürlich auf den Bonus nach Ablauf des ersten Vertragsjahres. Aber dann der Schock: Die ersten zwölf Monate sind um und der monatliche Abschlag erhöht sich dermaßen, dass der ausgezahlte Bonus schnell „verbraucht“ ist. Aber es ist zu spät. Die Abo- und Kostenfalle hat zugeschnappt.
Dies hätte verhindert werden können, wenn sich der Kunde zuhause den Vertrag in aller Ruhe durchgelesen und erst dann gehandelt hätte.
Didakt:
--- Zitat von: Harmwulf am 12. Februar 2016, 12:39:20 ---(...) Dies hätte verhindert werden können, wenn sich der Kunde zuhause den Vertrag in aller Ruhe durchgelesen und erst dann gehandelt hätte.
--- Ende Zitat ---
… oder sich eben erst dann schlau macht, seinen angerichteten Bockmist einsieht, erkennt, dass er evtl. über den Tisch gezogen wurde und sein Missverständnis richtigstellt. Dabei helfen ihm §§ 312b, 312g und 355 BGB. Rat und Aufklärung ist alles, was hiermit geschieht!
Harmwulf:
@ Didakt:
Wenn sie auf meinen Beitrag antworten sollten sie sich auch auf den Inhalt dessen, was ich gepostet habe, beziehen. Ich sagte nichts von Fernabsatzgeschäften sondern sprach von Verträgen, die innerhalb von Geschäftsräumen unterzeichnet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vertrag in einer Geschäftsfiliale eines Dienstleistungsunternehmen unterzeichnet wurde oder in einer ausgelagerten „Filiale“ im Foyer eines Einkaufszentrums. Hierbei ziehen die von ihnen zitierten Paragrafen 312b,g und 355BGB überhaupt nicht. Diese regeln allein das Recht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, also bei Fernabsatzgeschäften (Telefon oder Internet). Natürlich kann einem Kunden auch bei Verträgen, die in den Geschäftsräumen des Dienstleisters geschlossen werden ein Widerrufsrecht eingeräumt werden. Dies geschieht dann aber auf freiwilliger Basis.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln