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Autor Thema: Photovoltaik: Ertragscheck  (Gelesen 8450 mal)

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Offline Wolfgang_AW

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Photovoltaik: Ertragscheck
« am: 27. Januar 2015, 18:34:52 »
Photovoltaik: Ertragscheck - War Ihr Ertrag 2014 ausreichend, oder geht da noch mehr?

Zitat
Viele der Photovoltaik-Anlagen die in Deutschland installiert wurden, laufen unterhalb ihrer technischen Möglichkeiten und der Erwartungen ihrer Betreiber.
...
Liegt Ihre Anlage unter dem zu erwartenden Wert, besteht Handlungsbedarf. In diesem Fall suchen Sie sich professionelle Hilfe bei unabhängigen Fachleuten, denn Schäden an Photovoltaik-Anlagen können, wenn Sie unentdeckt bleiben und nicht beseitigt werden, auf Dauer sehr kostspielig für Sie als Anlagenbetreiber sein. Solche verborgenen Schäden bzw. Mängel können im Laufe der Zeit zu Folgeschäden und damit zu erheblichen Mindererträgen und sogar zu einem kompletten Ertragsausfall führen oder auch ein Risiko für Mensch und Umwelt darstellen. Damit ist Ihre sorgfältig geplante Investition gefährdet.
...
Grundsätzlich ist für Sie zu beachten, dass Sie als Anlagenbetreiber verpflichtet sind, mindestens alle vier Jahre eine Prüfung gemäß den geltenden Normen (BGV A3) durchzuführen, um die elektrische Sicherheit Ihrer Photovoltaik-Anlage zu gewährleisten.
Hervorhebung durch Wolfgang_AW

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

Offline molcher

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Re: Photovoltaik: Ertragscheck
« Antwort #1 am: 04. Februar 2015, 16:01:40 »
Hier kann ein Solarrechner sehr hilfreich sein, sowas findet man unter anderem auf dem Portal [nofollow]http://www.dach.de [/nofollow]im Menüpunkt "Tools" gleich als zweites von oben.

Zitat
Liegt Ihre Anlage unter dem zu erwartenden Wert, besteht Handlungsbedarf. In diesem Fall suchen Sie sich professionelle Hilfe bei unabhängigen Fachleuten, denn Schäden an Photovoltaik-Anlagen können, wenn Sie unentdeckt bleiben und nicht beseitigt werden, auf Dauer sehr kostspielig für Sie als Anlagenbetreiber sein.

In solchen Fällen muss man dan prüfen, ob hier die Garantie der Anlage ausreichend ist um den Mangel zu beheben.

Offline Willpower

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Solaranlagen und Rendite
« Antwort #2 am: 30. März 2015, 23:47:46 »
Ja, die Garantie der Solaranlage ist ziemlich entscheidend für den Ertrag.

Ist sie lang genug, macht eine Solaranlage auch heute noch Sinn. Besonders, wenn man sich die Stromkosten anschaut.
Oder auch die lauen Zinsen.

Selbst wenn man dafür einen Kleinkredit aufnimmt (guter Rechner: www.kreditrechner-1a.com/kredit-10000-euro/ ), erzielt man damit noch deutlich mehr Rendite als mit einem Sparbuch oder mit Tagesgeld.
Die Kreditkosten sind derzeit einfach supergünstig für solche Investitionen.

Und für die Umwelt tut man auch noch etwas ....




Offline PLUS

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Re: Solaranlagen und Rendite
« Antwort #3 am: 31. März 2015, 09:02:10 »
Ja, die Garantie der Solaranlage ist ziemlich entscheidend für den Ertrag.
Ist sie lang genug, macht eine Solaranlage auch heute noch Sinn. Besonders, wenn man sich die Stromkosten anschaut. Oder auch die lauen Zinsen.

Selbst wenn man dafür einen Kleinkredit aufnimmt (guter Rechner: www.kreditrechner-1a.com/kredit-10000-euro/ ), erzielt man damit noch deutlich mehr Rendite als mit einem Sparbuch oder mit Tagesgeld.  Die Kreditkosten sind derzeit einfach supergünstig für solche Investitionen.
Und für die Umwelt tut man auch noch etwas ....
@Willpower, ja so ist das nur, wenn man das aus der egoistischen Perspektive sieht. Besonders wenn man sich die Entwicklung der Stromkosten für deutsche Haushalte anschaut. Spitzenpreise die ständig gestiegen sind! Ein wesentlicher Teil davon ist gerade der extremen langjähren EEG-Förderung und dem hemmungslosen Ausbau geschuldet. Die Fördermitglieder gehören selbst zu den Preistreibern und sorgen so nochmal für den Erfolg der eigenen egoistischen Rechnung. Es verdienen viele mit, selbst die Banken, die diese so geförderten Solaranlagen gerne finanzieren.

Eine Rendite wird da allerdings nicht erwirtschaftet. Die "Renditen" aller Nutzniesser und die unwirtschaftliche Erzeugung zahlen die einfachen Verbraucher. Ob mit dieser EEG-Wendenpolitik unter dem Strich etwas für die Umwelt oder die gesetzten Ziele herausspringt darf bezweifelt werden wenn selbst modernste GuD-Kraftfwerke stillgelegt und so nochmal Milliardeninvestitionen in den Sand gesetzt werden. Man muss sich nur die Ergebnisse in den diversen Statistiken dazu ansehen und den Milliardenaufwand dagegen stellen.

Das EEG ist gemessen an den gesetzten Zielen kein Erfolg, das ist ein Rohrkrepierer. 

Offline superhaase

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Re: Solaranlagen und Rendite
« Antwort #4 am: 31. März 2015, 20:23:44 »
Eine Rendite wird da allerdings nicht erwirtschaftet. Die "Renditen" aller Nutzniesser und die unwirtschaftliche Erzeugung zahlen die einfachen Verbraucher.
Das gilt genauso für den Braunkohlestrom.
Ihre bahnbrechende Erkenntnis ist nun nicht so brauschend ...
Auch die Rendite und den Reichtum der ALDI-Brüder zahlen die Verbraucher ...
Auch da wird also nach Ihrer Definition keine Rendite erwirtschaftet. Arme ALDI-Brüder .... arme Verbraucher ....

Mit Ihren wirtschaftswissenschaftlichen Weisheiten werden Sie wohl keinen Blumentopf gewinnen können.  ;D
8) solar power rules

Offline Harmwulf

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Re: Photovoltaik: Ertragscheck
« Antwort #5 am: 19. März 2016, 10:18:59 »
Grundsätzlich ist für Sie zu beachten, dass Sie als Anlagenbetreiber verpflichtet sind, mindestens alle vier Jahre eine Prüfung gemäß den geltenden Normen (BGV A3) durchzuführen, um die elektrische Sicherheit Ihrer Photovoltaik-Anlage zu gewährleisten.
Auch wenn der Eingangsbeitrag von Wolfgang_AW lange her ist bedarf er doch einer Klarstellung, auch, um evtl. privaten Anlagenbetreiber nicht zu verunsichern:
Die von ihm angesprochene regelmäßige gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung einer Photovoltaikanlage durch den Anlagenbetreiber ist nur für Unternehmer und Vermieter verpflichtend, die eine derartige Anlage betreiben. Die gesetzlichen Regelungen hierzu finden sich im 7. Sozialgesetzbuch, Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII). Die DGUV Vorschrift 3, TRBS (ArbschG) und (BetrSichV) regelt lediglich die Prüfungen von elektrischen Geräten, Anlagen und Betriebsmitteln. Diese Vorschriften sind für Privatleute bzw. privaten Haus- und Grundstückseigentümer nicht relevant.

Ob und in welchem Umfang ein Hauseigentümer seine Photovoltaikanlage regelmäßig einer Sicherheitsprüfung zu seinem eigenen Schutz durchführen lässt, ist seine freie Entscheidung.
« Letzte Änderung: 19. März 2016, 10:23:34 von Harmwulf »

 

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