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Autor Thema: Preiserhöhungen per E-Mail LG Düsseldorf 08.12.2015, Az 12 O 177/14,  (Gelesen 7963 mal)

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Offline tangocharly

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Urteil des Landgerichts Düsseldorf, 08.12.2015, (Az. 12 O 177/14)  gegen den Energieversorger Extraenergie GmbH aus Neuss.

Unter dem E-Mail-Betreff "Energiemarktentwicklungen und -preis-anpassungen" hatte der Versorger seinen Kunden, darunter auch viele Sachsen, auf mehreren Seiten die Energiewende und die damit zusammenhängenden wirtschaftlichen Folgen dargestellt. Erst nach eineinhalb Seiten wurde auf die bevorstehende Preiserhöhung hingewiesen – in gerade mal zwei Sätzen. Nach Auffassung der Richter verschleiern diese E-Mails, dass darin auch Änderungen im konkreten Vertrag bekanntgegeben werden sollen.

Quelle: www.verbraucherzentrale-sachsen.de
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline EviSell

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LG Düsseldorf entscheidet zu Energiepreiserhöhung per E-Mail
« Antwort #1 am: 16. Dezember 2015, 08:46:10 »
Das ist jetzt wieder so ne Sache mit dem Empfängerhorizont. Würde ich von meinen Stromlieferanten eine Email kriegen, in der das Wort "Preisanpassung" im Betreff steckt, würde ich schon davon ausgehen, dass die Preise sich ändern. Also die Email nicht unwichtig ist.

LG Düsseldorf entscheidet zu Energiepreiserhöhung per E-Mail

Zitat
Das LG Düsseldorf hat mit Urteil vom 9. Dezember 2015 (Az. 12 O 177/14) entschieden, dass Preiserhöhungen, die in Gestalt einer unbedeutend scheinenden E-Mail versendet werden, unwirksam sind.
...
Fett hervorhebung durch mich.

http://lexegese.blogspot.de/2015/12/lg-dusseldorf-entscheidet-zu.html
« Letzte Änderung: 16. Dezember 2015, 09:10:38 von EviSell »
„Zwei Wahrheiten können sich nie widersprechen.“ - Galileo Galilei

„Gutes kann niemals aus Lüge und Gewalt entstehen.“ - Mahatma Gandhi

Offline DieAdmin

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neu in der Entscheidungssammlung:

Die ExtraEnergie GmbH ging gegen obigen Entscheidung in Berufung, dies wurde abgewiesen:

Urteil OLG Düsseldorf v. 20.10.16 - Az. I-20 U 37/16
http://www.energieverbraucher.de/de/site__3227/


Offline Gaspreisbremse

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Re: Preiserhöhungen per E-Mail LG Düsseldorf 08.12.2015, Az 12 O 177/14,
« Antwort #3 am: 16. Dezember 2016, 15:39:42 »
ich hatte ebenfalls einen Brief erhalten, der noch auf der ersten Seite mit "energiereichen Grüßen" und Unterschriften von zwei Kundenmanagement-Mitarbeitern versehen war. Auf der Rückseite unter der Überschrift "was ist die EEG-Umlage" stand im zweiten Absatz drin, dass ich aufgrund dieser Preisanpassung kündigen darf.

Frechheit so etwas. Meiner Auffassung nach gehören solche Praktiken mit einem deftigen Bußgeld bewehrt. Wo zum Geier ist der Kodex des ehrbaren Kaufmanns hin?

 

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