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Neuer Gasversorger, wundersame Abschlagskalkulation

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userD0010:
Zum 01.06.2015 habe ich mich von meinem bisherigen Versorger verabschiedet. Mein neuer Versorger hatte mir nicht nur ein überaus günstiges Angebot mit einer Preisgarantie für die folgenden 24 Monate vorgelegt, sondern auch auf Grund der von mir gemachten Angaben meine Abschlagzahlungen in Höhe von 63 Euro pro Monat abgebucht. Nun erhielt ich die Abrechnung auf Grund der Zählerablesung für den Verbraucxh in 149 Tagen mit 3.943 kWh. mit einer Nachforderung von 19,53 Euro.
Soweit, so gut.
Rechne ich diesen festgestellten Verbrauch auf 365 Tage hoch, so ergibt dies auf der Basis des Vertrags für Abschlagzahlungen eine monatliche Anforderung von 66 Euro statt der bisherigen 63 Euro, um auf der Vertragsgrundlage den für 365 Tage zu erwartenden Gesamtpreis zu ermitteln. Und dies dann durch 10 Abschlagsbeträge zu erreichnen, gelange ich zu meinem errechneten Abschlagsbetrag von 66,00 Euro.
Mir unerklärlich ist allerdings, wie mein neuer Versorger nunmehr seine Erwartungen mit monatlich 109 Euro monatlichem Abschlag errechnet haben will und habe dazu um Erklärung gebeten.
Steht dem Versorger eine Rechtsgrundlage zu, nach der er derartige Hochrechnungen anstellen darf?

bolli:
Wie hier schon berichtet wurde rechnen die Versorger, insbesondere wenn es sich um neue Versorger (soll heißen, Sie sind neuer Kunde), die Abschläge anhand eines Lastprofils hoch. Da die letzten fünf Monate Sommermonate waren. die erfahrungsgemäß weniger Verbrauch mit sich bringen, vermutet der Versorger, dass, wenn Ihr Abschlag jetzt quasi für den "Wenigverbrauch" gerade so für Ihren Abschlag hin kam (worauf ja die geringe Nachzahlungssumme von ~20,- EUR hindeutet), dieser in den Wintermonaten nicht auskömmlich ist und rechnet anhand seines standardisierten Lastprofiles auf den Rest des Verbrauchsjahres (wo auch viele Wintermonate mit höherem Verbrauch drin liegen) hoch.
Dieses erscheint zunächst einmal logisch. Wenn Sie Gründe anführen können, warum Ihr Durchschnittverbrauch in den ersten 5 Vertragsmonaten trotz Sommer höher war als der sonstige Durchschnitt, so müssten Sie dieses dem Versorger darlegen.
Das Ganze dürfte sich im Rahmen des § 41 Abs. 2 EnWG bewegen:

--- Zitat ---...Wird eine Vorauszahlung vereinbart, muss sich diese nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums
oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden richten. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein
Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen....
--- Ende Zitat ---

Übrigens, die Standardlastprofile sind wohl auf Regionen bezogen, richten sich also nach den individuellen örtlichen Gegebenheiten.

userD0010:
@bolli
soll das heißen, dass mein neuer Versorger mich für ein Kreditinstitut hält, das ihm mal eben einen Vorschuß gewähren soll.
Der Versorger stellt ja ausdrücklich fest, dass mein Verbrauch im abgerechneten Zeitraum geringer ausgefallen ist, als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Ob es dafür Gründe gibt, scheint belanglos.
Wenn aber aus einem Dreipersonenhaushalt im Abrechnungsjahr ein Zweipersonenhaushalt wurde, dürfte ein geringerer Verbrauch im Bereich des Logischen sein. Und die Mär von sog. Sommermonaten stellt wahrlich keinen Grund dar, für das laufende Lieferjahr einen Kälteeinbruch anzunehmen, denn auch in diesem Jahr wird es sog. Sommermonate geben, ohne die Unüblichkeit derzeitiger Wetterverhältnisse in Betracht zu ziehen.

Didakt:

--- Zitat von: h.terbeck am 07. Dezember 2015, 08:41:43 ---@bolli
soll das heißen, dass mein neuer Versorger mich für ein Kreditinstitut hält, das ihm mal eben einen Vorschuß gewähren soll. ...
Ob es dafür Gründe gibt, scheint belanglos.
Wenn aber aus einem Dreipersonenhaushalt im Abrechnungsjahr ein Zweipersonenhaushalt wurde, dürfte ein geringerer Verbrauch im Bereich des Logischen sein. Und die Mär von sog. Sommermonaten stellt wahrlich keinen Grund dar, für das laufende Lieferjahr einen Kälteeinbruch anzunehmen, denn auch in diesem Jahr wird es sog. Sommermonate geben, ohne die Unüblichkeit derzeitiger Wetterverhältnisse in Betracht zu ziehen.
--- Ende Zitat ---

Gestatten Sie, dass ich mich eben mal kurz in diese Thematik einschalte. Die Abschlagskalkulation Ihres Gasversorgers ist durchaus nicht als wundersam zu betrachten. Ohne Ihren Jahresverbrauch näher zu kennen, 22000 kWh/Jahr werden dabei augenscheinlich wohl in etwa rumkommen, sehe ich die Abschlagsforderung Ihres EVU durchaus als realistisch an.

Nicht Sie gewähren ihm einen Kredit, sondern der Versorger Ihnen. Die nachstehende Tabelle ist ein Beweis dafür. Übrigens veranschlagen die EVU allgemein 11 Monatsabschläge.

Edit: Tabelle entfernt, da Zweck verfehlt! Der Fragesteller verkennt die Zusammenhänge.

bolli:

--- Zitat von: h.terbeck am 07. Dezember 2015, 08:41:43 ---@bolli
soll das heißen, dass mein neuer Versorger mich für ein Kreditinstitut hält, das ihm mal eben einen Vorschuß gewähren soll.
Der Versorger stellt ja ausdrücklich fest, dass mein Verbrauch im abgerechneten Zeitraum geringer ausgefallen ist, als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

--- Ende Zitat ---
Wie Didakt schon ausführte, umgekehrt wie ein Schuh draus. Da Sie mit Ihren bisherigen Abschlägen in den letzten 5 Monaten ja (schon) ein geringes Minus gemacht haben (Nachforderung 19,53 EUR) ist bei einer Beibehaltung der bisherigen Abschlagsraten und gleichzeitig steigendem Gasverbrauch in den Wintermonaten (wenn es denn mal wirklich kalt werden sollte, wovon aber noch, zumindest in beschränktem Umfang, auszugehen ist) von einem deutlichen Defizit Ihres Abschlagskontos auszugehen. Dabei sind weniger die im Vergleich zum Vorjahreszeitraum niedrigen Verbräuche des verflossenen Zeitraumes als wie die zu erwartenden Verbräuche im Winter interessant.

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