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Autor Thema: Falscher Zählerstand  (Gelesen 14229 mal)

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Offline Wolfgang_AW

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Re: Falscher Zählerstand
« Antwort #15 am: 26. November 2015, 20:34:13 »
Der Fachanwalt für Mietrecht Klaus Lützenkirchen schreibt in seinem Buch <Mietnebenkosten von A-Z> 5.Auflage unter dem Stichwort <Strom>:

Zitat
Generell hat der Vermieter die Mietsache so zu überlassen, dass der Mieter sofort die im Vertrag vorgesehene Nutzung ausüben kann. Solange nichts anderes vereinbart ist, sind mit der Miete daher grundsätzlich auch alle Nebenleistungen, die erst den Komfort der Nutzung ausmachen, aber selbstverständlich vorausgesetzt werden, abgegolten. Vielerorts ist aber gerade die Stromverteilung im Haus so eingerichtet, dass jede Wohnung über einen eigenen Stromkreis mit separatem Zähler verfügt. In diesen Fällen kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung davon ausgegangen werden, dass die Stromversorgung nicht vom Vermieter geschuldet wird, sondern der Mieter einen eigenen Liefervertrag mit dem Versorgungsunternehmen abschließen muss.
Hervorheb. durch Wolfgang_AW

Auch ich sehe daher Sie in der Pflicht.
Es bleibt Ihnen vorbehalten, dem Versorgungsunternehmen nachzuweisen, dass die Zählerangaben nicht dem Zählerstand bei Ihrem Einzug entsprechen.
Falls die Argumente so stark sind, wie Sie betonen, dürfte das auch rechtlich umsetzbar sein.

Bislang haben Sie allerdings mehr Indizien genannt als Beweise angeführt.

Bei Einzug in eine Wohnung sollte man sich prinzipiell hinsichtlich des Mietvertrages sachkundig machen.
Der Teufel steckt auch hier im Detail.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

Offline Netznutzer

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Re: Falscher Zählerstand
« Antwort #16 am: 26. November 2015, 21:32:19 »
Fakt ist,dasseine Einzugsmeldung 6 Wochen rückwirkend erfolgen kann, 28.02. - 15.01., passt soeben. Wenn der Vermieter dem EV glaubhaft gemacht hat, dass die Wohnung seit der Übernahme des Vertrags im September durch ihn leerstand, wer sollte am 0-Verbrauch zweifeln? Wenn Ihr NETZBETREIBER am 31.12. eine Turnusablesung durchgeführt haben sollte, gibt es einen dokumentierten Zählerstand. Wohlgemerkt, beim NETZBETREIBER nachfragen, der dürfte auch noch den anderen Stand von Mitte Januar kennen, da er in der Zählerhistorie eine Korrektur entsprechend vermerken müsste. Manche Netzbetreiber fotgrafieren auch die Zähler zur Turnusablesung. Fragen Sie nicht bei Ihrem Stromlieferanten!

Ansonsten kann ich mir nur schwer vorstellen, dass Sie Erfolg haben werden, wenn Sie jetzt, Ende 2015, Zählerstände und Abrechnungen aus 2013 und 2014 anzweifeln.

Gruß

NN

Offline bolli

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Re: Falscher Zählerstand
« Antwort #17 am: 27. November 2015, 08:28:31 »
ein übergabeprotokoll gibt es nicht.
ich zahle eine inklusivmiete, es gibt keine nebenkostenabrechnungen etc.
aus diesem grunde wurden auch keine einzugsstände erfasst.
Ich hatte aus Ihrem Eingangsthread schon die Vermutung entnommen, wohin Ihre Richtung in der Argumentation geht. Aber, wie @Wolfgang_AW schon dargelegt hat, ist das Ganze nicht so einfach. Darlegungs- und beweispflichtig sind in dieser Sache Sie. Deshalb mein früher Tip mit dem Anwalt.  ;)

Offline anneb

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Re: Falscher Zählerstand
« Antwort #18 am: 05. Dezember 2015, 18:25:22 »
Zunächst vielen Dank für den Tipp sich wegen der Stände an den Netzbetreiber zu wenden. Das haabe ich getan.
Der streitige Zählerstand zu Vertragsbeginn (20.01.14) wurde nachträglich verändert. Der tatsächliche Wert liegt dort nicht mehr vor. Ein Foto existiert nur von dem Stand der Turnusablesung am 10.09.2014. Dieser Wert ist korrekt und wurde auch nicht angezweifelt.
Man teilte mir mit, dass der Zähler im Zeitraum 01.07.13-20.01.14 "vertragslos" gewesen sei, was auch der zuständige Sachbearbeiter als merkwürdig bezeichnete. Der Eigentümer wird Vertragspartner, sobald ein Mieter seinen Versorgungsvertrag kündigt. Die Kündigung des Vormieters erfolgte am 30.06.13. Der Eigentümer wurde hierüber informiert. Der Eigentümer erhielt überdies eine Abrechnung im September 13. Die Rechnung sowie die daraus folgenden Abschläge wurden von diesem beglichen. In den AGB des EV ist geregelt, dass Neueinzüge nur 6 Wochen rückwirkend abgewickelt werden können. Bei verspäteter Mitteilung haftet der Eigentümer.
Ich solle mich an den Kundenservice wenden. Für die Manipulation der Zählerstände seien diese verantwortlich. Da die Lage jedoch - seiner Auffassung nach - recht eindeutig sei, geht er davon aus, dass eine schnelle aussergerichtliche Einigung erzielt werden könne.

Eine Rechtsberatung habe ich nunmehr ebenfalls eingeholt. Man rät mir zur sofortigen Klage. Meine Einwände gegen die Umstände der Vertragsaufnahme seien berechtigt. Ich solle gerichtlich die Herausgabe des tasächlichen Standes, Korrektur der Abrechnung (entweder tatsächlicher Verbrauch oder Schätzung auf Basis des Folgeverbrauchs) und Rückzahlung des überbezahlten Betrages erwirken.
Da nie eine Selbstablesung vereinbart war bzw. angefordert wurde, liegt die Beweislast in Bezug auf die Richtigkeit der Zählerstandsangaben bei dem EV (wie auch der Anwalt bestätigt)!
Für die Sperrung steht mir Schadensersatz (Nutzungsausfall Wohnung, erhöhte Fahrtkosten, Zustellungskosten für einstweilige Verfügung, Kühlschrank) zu. Überdies solle ich eine Aufwandsentschädigung  fordern.

Ich bin eigentlich an einer aussergerichtlichen Einigung interessiert. Kann mir jmnd in die Richtung einen Tipp geben? Hat jemand Erfahrungen mit der Dokumentationsstelle für widerrechtliche Versorgungssperren/ Schlichtungsstelle?

Vielen Dank im Voraus!

 

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