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Autor Thema: Kein Gestellungsvertrag existent! Angebot zum Tankkauf nutzen?  (Gelesen 5654 mal)

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Offline Spießer

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Auf meinem Grundstück steht ein Gastank von Fa. S***, den der mittlerweile nach seiner Insolvenz verschwundene Pächter der Gaststätte hatte aufstellen lassen. Ich war zu keinem Zeitpunkt Vertragspartner der Fa. S****.
 
Die Gastronomie wird seit der Insolvenz meines Pächters im Jahre 2007 nicht mehr betrieben. Ich habe diesen Tank seitdem genutzt, um im Winter die Räume zu heizen, jahrelang ohne irgendwelche Forderungen der Fa. S***, die mich auf meine Gasbestellungen hin auch stets beliefert hat.
 
Vor zwei Jahren sandte mir die Fa. S*** erstmalig Rechnungen über „Servicepauschalen“ zu, die ich nicht bezahlt habe, da es dafür keine Vertragsgrundlage mit mir gab.
 
Im Dez. 2013 hat mir die Fa. S*** wieder den Gastank aufgefüllt. Kurz darauf, im April 2014 (nach einem Winter ohne einen einzigen Frosttag), kündigte die Fa. Scharr den „Vertrag über die Zurverfügungstellung“ des Gastanks, der zwar schriftlich nie geschlossen wurde, wohl aber durch konkludentes Verhalten. Ich habe mit der Fa. S*** vereinbart, dass der Tank nach seiner Leerung zurückgegeben wird.
 
Im Januar(!) 2015 kündigte mir die Fa. S*** an, den Gastank binnen zweier Wochen abholen und das Restgas (ca. 70%) abzupumpen. Dieser Ankündigung habe ich unter Androhung strafrechtlicher Konsequenzen widersprochen. Die Aktion ist auch unterblieben und ich habe mich mit der Fa. S* geeinigt, den Gastank zu kaufen, um die Geschäftsbeziehung zu beenden. Die Fa. S*** hat mir den 15 Jahre alten Gastank für 500 € netto zum Kauf angeboten und mit durch ihren Rechtsanwalt unter Bezugnahme auf 1006 BGB versichern lassen, dass der Gastank im Eigentum der Fa. S*** steht (ein anderer Eigentumsnachweis wurde bislang nicht erbracht). Von mir geforderte Kopien von Auszügen des Tankbuchs habe ich nicht erhalten. Der Gastank ist mit dem Namen der Fa. S*** versehen, die Fa. S*** übernimmt keine weiteren Gaslieferverpflichtungen mir gegenüber.
 
Vor diesem Hintergrund habe ich vier Fragen:
1.   Ist es ratsam, den Tank vor diesem Hintergrund zu kaufen (freie Lieferantenwahl trotz Tankbeschriftung mit Firmennamen - ist da Ärger abzusehen)?
2.   Welche Unterlagen brauche ich, um Gas von freien Lieferanten zu beziehen und die entsprechenden Prüfungen der Anlage durch den TÜV zu beauftragen?
3.   Ist der Kaufpreis angemessen vor dem Hintergrund der Lebensdauer des Tanks?
4.   Wenn ich einen neuen Tank kaufe, wer trägt die Kosten der Rückholung des Tanks der Fa. S***?
 
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir hier jemand einen Rat geben könnte.
« Letzte Änderung: 27. Oktober 2015, 11:42:10 von Spießer »

Offline stingmb

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Re: Kein Gestellungsvertrag existent! Angebot zum Tankkauf nutzen?
« Antwort #1 am: 28. Oktober 2015, 19:50:22 »
1. Wenn sie einen Kaufbeleg haben sollte die Beschriftung kein Problem werden, eventuell kann man diese einfach entfernen.

2. Man sollte einen Eigentumsnachweis haben (ganz normale Rechnung wo Käufer und Verkäufer ersichtlich sind),und das TÜV-Protokoll von der 10Jahres-Prüfung.

Es gibt noch diese 2 Jährige Prüfung und einen Nachweis zur Standortabnahme. Dies wird meist von den LKW-Fahrern gemacht, welche das Gas liefern. Wenn man dazu also nix hat ist das auch kein Drama, da man das bei jedem Lieferanten mit der Gasbestellung zusammen ordern kann.

3. Der Preis ist sehr günstig, woanders würde ein solcher Tank manchmal mehr als 1000€ kosten.

4. Sie





Offline Spießer

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Re: Kein Gestellungsvertrag existent! Angebot zum Tankkauf nutzen?
« Antwort #2 am: 29. Oktober 2015, 07:19:34 »
Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

Was ich allerdings nicht verstehe: Nachdem ich keinen Gestellungsvertrag mit der Fa. S*** habe, warum trage ich die Kosten der Rückholung? Ich habe dies weder vertraglich vereinbart noch habe ich den AGB der FA. S*** zugestimmt. Müsste die Fa. S*** nicht auf den damaligen Vertragspartern (meinen Pächter) zurückgreifen?

Offline stingmb

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Re: Kein Gestellungsvertrag existent! Angebot zum Tankkauf nutzen?
« Antwort #3 am: 30. Oktober 2015, 10:29:59 »
Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

Was ich allerdings nicht verstehe: Nachdem ich keinen Gestellungsvertrag mit der Fa. S*** habe, warum trage ich die Kosten der Rückholung? Ich habe dies weder vertraglich vereinbart noch habe ich den AGB der FA. S*** zugestimmt. Müsste die Fa. S*** nicht auf den damaligen Vertragspartern (meinen Pächter) zurückgreifen?

Hallo, ja so wäre es logisch, aber die Rechtslage ist da leider etwas "bescheiden".

Die Kosten für Rückholung sind in den Mietverträgen der Lieferanten geregelt. Sie könnten versuchen in diesen alten Vertrag (mit dem sie selber ja eigentlich garnichts zu tun hatten) Einsicht zu nehmen, aber letztendlich wird da auch nicht drinne stehen, das die Firma selber die Rückhol-Kosten übernimmt.

Also ist der alte Vertrag erstmal wurst.

Der Knackpunkt ist nun, das sie momentan der "Besitzer" des Tanks sind und da sieht es so aus, das der "Besitzer" dazu verpflichtet ist bewegliche Sachen (also den Tank) am Wohnort bzw. Geschäftssitz des "Eigentümers" zurückzugeben. Die Kosten für diese Rückgabe gehen dann zu Ihren Lasten.


Sie können dann hinterher prüfen lassen, ob sie einen Schadensersatzanspruch gegen ihren ehemaligen Pächter geltend machen können.


Offline Spießer

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Re: Kein Gestellungsvertrag existent! Angebot zum Tankkauf nutzen?
« Antwort #4 am: 30. Oktober 2015, 12:50:42 »
Okay, vielen Dank! Klingt irgendwie bekannt, BGB-Schein im Grundstudium vor 35 Jahren ...

 

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