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Urteil LAG SH: Sonntags muss niemand den Briefkasten leeren

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Wolfgang_AW:
Kündigung am Sonntag gilt erst am Montag als zugestellt


--- Zitat ---Ein Anwalt wirft seiner Mitarbeiterin die Kündigung in den Briefkasten - an einem Sonntag. Sie findet das Schreiben am nächsten Tag. Und da ist die Kündigungsfrist schon verstrichen. Welches Datum gilt? Das vom Montag, so das Arbeitsgericht
--- Ende Zitat ---
Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW

Der_Gärtner:
Tja, da hat der Arbeitgeber wohl Pech gehabt und muss die Mitarbeiterin noch länger bezahlen. Er hätte ihr die Kündigung ja auch am Freitag persönlich geben können. So wollte er es ganz unpersönlich auf den letzten Drücker machen. Gut, dass das nicht durchgeht. Was mich allerdings wundert: Der Arbeitgeber ist eine Anwaltskanzlei. Die sollten doch die gesetztlichen Fristen kennen...

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