Tja, da hat der Arbeitgeber wohl Pech gehabt und muss die Mitarbeiterin noch länger bezahlen. Er hätte ihr die Kündigung ja auch am Freitag persönlich geben können. So wollte er es ganz unpersönlich auf den letzten Drücker machen. Gut, dass das nicht durchgeht. Was mich allerdings wundert: Der Arbeitgeber ist eine Anwaltskanzlei. Die sollten doch die gesetztlichen Fristen kennen...