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Autor Thema: Urteil LAG SH: Sonntags muss niemand den Briefkasten leeren  (Gelesen 5010 mal)

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Offline Wolfgang_AW

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Urteil LAG SH: Sonntags muss niemand den Briefkasten leeren
« am: 12. November 2015, 16:33:46 »
Kündigung am Sonntag gilt erst am Montag als zugestellt

Zitat
Ein Anwalt wirft seiner Mitarbeiterin die Kündigung in den Briefkasten - an einem Sonntag. Sie findet das Schreiben am nächsten Tag. Und da ist die Kündigungsfrist schon verstrichen. Welches Datum gilt? Das vom Montag, so das Arbeitsgericht
Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

Offline Der_Gärtner

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Re: Urteil LAG SH: Sonntags muss niemand den Briefkasten leeren
« Antwort #1 am: 23. November 2015, 14:52:37 »
Tja, da hat der Arbeitgeber wohl Pech gehabt und muss die Mitarbeiterin noch länger bezahlen. Er hätte ihr die Kündigung ja auch am Freitag persönlich geben können. So wollte er es ganz unpersönlich auf den letzten Drücker machen. Gut, dass das nicht durchgeht. Was mich allerdings wundert: Der Arbeitgeber ist eine Anwaltskanzlei. Die sollten doch die gesetztlichen Fristen kennen...

 

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