Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Sperrandrohung - Eigene Einstweilige Verfügung => Kein Verfügungsgrund?

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Martinus11:

--- Zitat von: berghaus am 09. November 2015, 18:31:29 ---
Inzwischen bin ich mir nicht mehr sicher, ob eine Einstweilige Verfügung vor der Sperrung durchsetzbar ist.

Das Gericht könnte ja auch die Verfügungsgründe verneinen mit dem Hinweis, "Sie hätten ja ein Haus- und Grundstücksbetretungsverbot aussprechen können!" (als das mildere und billigere Mittel, sozusagen zur Schadensbegrenzung).

berghaus 09.11.15

--- Ende Zitat ---

Klingt logisch. Ich glaube, es empfiehlt sich als Verbraucher im Zweifelsfall immer, in der "Offensive" vorsichtig zu sein. Stichwort "Kosten" und "Darlegungs-/Beweispflicht".

Macht es eigentlich einen Unterschied, ob "Hausverbot" oder "Haus- und Grundstücksverbot"?

Martinus11:
Hallo,
weiß jemand, welches AG und LG im post1 gemeint sind und wann genau die Urteile erfolgt sind?

Ich habe mit Auszügen der Urteile bei openjur.de gesucht, aber nichts gefunden. Gleiches im Web per Google.

berghaus:
@Martinus11

Die Urteile sind wohl so auch nicht zu finden.

Ich habe sie nur für den Diskussionszweck zur Verfügung bekommen und den Kläger auf das Anliegen von Martinus 11 per PM aufmerksam gemacht, aber noch keine Antwort bekommen.

berghaus 01.09.16

Martinus11:
Bei "Martinus11"  ;)  ist leider nichts angekommen als PM  :(

Ich hatte ja bereits eine PM geschickt vor ein paar Tagen...

Irgendwie scheint mein Postfach hier deaktiviert zu sein. Habe mich mal aus- und wieder eingeloggt, brachte auch nichts.

Ergänzung: Jetzt habe ich nochmal eine PM mit einer normalen Mail-Adresse geschickt. Könnten Sie es bitte dahin mailen?

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