Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Schutzschrift - wo hinterlegen?

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berghaus:

--- Zitat --- von bolli in Antwort #3
DIESE Auskunft würde ich mir zur Sicherheit aber schriftlich bestätigen lassen......
 ....Sonst hat da später niemand so was gesagt, wetten ?
--- Ende Zitat ---

Aber, was hat man davon, wenn jemand etwas Falsches bestätigt hat?

Es erscheint mir dann doch recht schwer, Schadenersatzansprüche zu erfassen und durchzusetzen,
wenn gesperrt wurde, weil der Versorger -mir nichts dir nichts- bei einem anderen Gericht eine Einstweilige Verfügung zur Durchsetzung der Sperrung ohne Anhörung des Betroffenen erwirkt hat.

berghaus 30.010.15

bolli:

--- Zitat von: berghaus am 30. Oktober 2015, 14:10:58 ---Es erscheint mir dann doch recht schwer, Schadenersatzansprüche zu erfassen und durchzusetzen,
wenn gesperrt wurde, weil der Versorger -mir nichts dir nichts- bei einem anderen Gericht eine Einstweilige Verfügung zur Durchsetzung der Sperrung ohne Anhörung des Betroffenen erwirkt hat.

--- Ende Zitat ---
Allerdings hat er wohl kaum die GANZ freie Gerichtswahl. Es kommen ja ansonsten maximal zwei in Frage: Sitz des Versorgers oder Gericht beim Verbraucher.

Na ja, wenn ich mir sicher wäre, dass der andere Schadensersatz zu leisten hätte, würde ich bei den vorliegenden Nachttemperaturen vermutlich in ein Hotel ziehen statt mich fröstelnderweise in meiner Wohnung aufzuhalten. Des weiteren dürfte der Inhalt der Tiefkühltruhe, der ebenfalls nicht mehr zu gebrauchen ist, auch ein geeignetes Objekt für den Schadensersatz sein.
Anderen Schadenersatz wird man als Privatmann tatsächlich wohl kaum durchgesetzt kommen.

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