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Das Berliner Oberverwaltungsgericht folgt der Ansicht der Karlsruher Richter: Das OVG hat zugunsten zweier Altanschließer aus Cottbus geurteilt, die bereits im Dezember einen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht erzielten. Für die betroffenen ostdeutschen Altanschließer geht es um Nachzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe....
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