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Hessischer VGH zu 1000-Meter-Abstand von Windrädern

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Wolfgang_AW:
1.000-Meter-Abstand von Wind­rä­dern zu Sied­lungen rech­tens


--- Zitat ---Der vorgeschriebene Mindestabstand von 1.000 Metern von Windrädern zu Siedlungen in Hessen ist rechtens. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel wies am Mittwoch eine Klage eines Unternehmens aus Osthessen zurück (Urt. v. 23.09.2015, Az. 4 C 258/14.N).
--- Ende Zitat ---

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW

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