Energiepolitik > Erneuerbare Energie
Hessischer VGH zu 1000-Meter-Abstand von Windrädern
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Wolfgang_AW:
1.000-Meter-Abstand von Windrädern zu Siedlungen rechtens
--- Zitat ---Der vorgeschriebene Mindestabstand von 1.000 Metern von Windrädern zu Siedlungen in Hessen ist rechtens. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel wies am Mittwoch eine Klage eines Unternehmens aus Osthessen zurück (Urt. v. 23.09.2015, Az. 4 C 258/14.N).
--- Ende Zitat ---
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
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