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Kündigungswelle von Gas-sonderverträgen in 1977

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berghaus:
Die Kündigungswelle kam im Jahr 2007!

angeblich wegen neuer gesetzlicher Vorschriften, tatsächlich aber, um die Preisprotestkunden auszubremsen!

berghaus 23.09.15

bolli:
Diese kam ja bei zahlreichen Versorgern. Grund waren (angeblich) Änderungen in der GVV (die in den Sonderverträgen aber oft gar nicht einbezogen war).  >:(

userD0010:
@berghaus
@bolli
Das Vorgetragene ist hinlänglich bekannt, die Frage ist vielmehr, wer seinerzeit darauf und wie reagiert hat und ggf. mit welchem Ergebnis.
Die behaupteten Gesetzesänderungen waren sicherlich nur vorgeschoben und bestätigten den Verdacht, dass man auf diesem Wege die sog. Protestkunden elegant loswerden wollte.
Dass es bei  "Kündigungen" keiner Begründung bedurfte, ist die einse Seite der Medaille. Auf der Anderen stand die Frage, wer und wie diese "Kündigungen" unterschrieben hatte bzw. unterschreiben durfte. Mein Versorger musste inzwischen eingestehen, dass man dort für die Kündigungsorgie extra Werksstudenten angeheuert hätte, die "man mit Vollmachten  ausgestattet hätte"
Wer allerdings eine dem Kündigungsschreiben nicht beigefügte Vollmacht mit Hinweis auf § 174 BGB als Fehlen gerügt und damit diese Kündigung als unwirksam zurückgewiesen hatte, könnte ggf. dazu noch seine/ihre Erfahrungen hier vorstellen.

userD0010:
@ ALLE

Es kann doch nicht sein, dass keinen weiteren Protestlern die Kündigungswelle in 1997 ins Haus geflattert ist ?  Wie ich den verschiedenen Schriftsätzen meines vRWEGgehers entnehmen konnte, sollten zahlreiche Verbraucher mit sog. Kündigungsschreiben, die wohl NUR von Werksstudenten in Aushilfe unterschrieben wurden, getroffen wurden und betroffen waren. Entscheidend war und ist, wie diese Betroffenen darauf reagiert haben.

bolli:
Vielleicht nochmals zur Konkretisierung: Geht es tatsächlich um eine Kündigungswelle der RWE aus 1997 oder wie von @Berghaus eingebracht, um die "Welle" aus 2007, die ja nicht nur bei den RWE stattfand (was aber in Ihrem Zusammenhang nicht interessant sein dürfte, da Sie ja auf mangelnde Unterschriftbefugnis bei den RWE-Kündigungen abzielen).

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