Energiebezug > Strom (Allgemein)
Verweigerung der Einspeisung
Oberbayer:
Hallo,
nach der letzten Mitteilung von Bolli habe ich mir seinem Ratschlag entsprechend die AGB von Maingau nochmals angesehen und doch etwas gefunden. Man ist dort offensichtlich nicht so sehr gegen die Einspeisung an sich; allerding wehrt man sich vehement gegen Zwei-Richtungs-Zähler und droht für den Einbau ohne Zustimmung mit einer außerordentlichen Kündigung. Ob das wirksam ist, kann hier dahingestellt bleiben, denn auch die normale bzw. ordentliche Kündigung ist mit nur zwei- wöchiger Frst möglich. Da die Anlage aus ganz anderen Gründen erst nächstes Frühjahr zu Ostern eingebaut wird, werde ich jetzt den Wechsel von unserem Grundversorger zu Maingau vollziehen und schon jetzt mit dem Betrieb, der die PV-Anlage einbaut - ist ein Nachbar von uns - abklären, ob es zum Einbau eines Zwei-Richtungs-Zählers eine Alternative gibt.
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