Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Grundpreiserhöhung immergrün 365 AG

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bolli:

--- Zitat von: primo am 10. September 2015, 08:58:00 ---Sind die Preise dann wirksam?

--- Ende Zitat ---
Zur Änderung der Preise in einem laufenden Vertragsverhältnis bedarf es entweder einer vertraglichen Berechtigung dieser Preisänderung oder der Zustimmung des Vertragspartners. Warum die vertragliche Berechtigung höchstwahrscheinlich nicht vorliegt wurde in dem in Beitrag '1 verlinkten Thread genauso erläutert wie dort das Gleiche Vorgehen beschrieben ist wie bei Ihnen. Die Preise sind also nur dann wirksam, wenn Sie sie akzeptieren und bezahlen.
Bei diesem Versorger wird NUR Hartnäckigkeit UND konsequentes Handeln belohnt. Und auf ein Einsehen aus reiner Menschlichkeit sollten Sie nicht hoffen.

Ich persönlich würde die Grundpreiserhöhung weiterhin konsequent ablehnen, die festgelegten ursprünglichen Abschläge MANUELL bezahlen und eine neue Abrechnung auf Basis der vereinbarten Preise innerhalb von 14 Tagen anfordern. Kommt diese innerhalb der Frist nicht (wovon auszugehen ist), würde ich die Abrechnung selbst neu berechnen (ohne Grundgebühr auf Basis der vereinbarten Preise), denen das Ganze schriftlich mitteilen und etwaige Überzahlungen mittels der Verrechnung mit den Abschlägen einbehalten. Wenn Sie in Ihrem Eröffnungsbeitrag schreiben, dass Sie sogar weniger verbraucht haben, käme sogar eine Reduzierung der Abschläge in Betracht. Das hängt aber von der Höhe des Minderverbrauchs und möglicherweise der Prognose für's laufende Jahr ab.

primo:
Hallo und danke für die Hilfestellung!

Ich habe soeben schonmal die Bestätigung zum Entzug der Lastschriftgenehmigung erhalten. Das ist schonmal was.

Ich werde hartnäckig bleiben und habe den Herrschaften auch schon mitgeteilt, dass ich bei meiner ursprünglichen Abschlagszahlung bleiben werde, da die neue aufgrund von der von mir wiedersprochenen Rechnung beruht und somit falsch ist.

Sobald es Neuigkeiten gibt, melde ich mich.

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