Energiepreis-Protest > Stadtwerke Menden
Wie soll ich das interpretieren? Stadtw. ändern mein Vertrag
RR-E-ft:
@Angelo
Verträge gelten so lange, bis sie wirksam gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftsform (§ 32 Abs. 7 AVBV).
Deshalb kann man Ihnen auch keine neuen Vertragsbedingungen einseitig unterjubeln.
Schweigen kann nur bei Kaufleuten als Zustimmung gelten und deshalb schädlich sein, sonst jedoch nicht.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Angelo:
@graf und RR-E-ft
Vielen, vielen Dank fuer die Antworten.
Ich habe jetzt einfach ein Schreiben aufgesetzt in dem ich betone, dass mein alter Vertrag weitergeführt werden muss.
Die Zahlungsaufforderungen bezüglich der \"neuen\" Versorgungsverträge habe ich ebenfalls zurückgeschickt mit dem Hinweis ich wäre wohl nicht der richtige Adressat, da mir diese Verträge unbekannt seien.
Warte jetzt, ob eine ordentliche Kündigung folgt!!
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