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Autor Thema: Umzug - Grundversorgung/Ersatzversorgung  (Gelesen 6370 mal)

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Offline susi23

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Umzug - Grundversorgung/Ersatzversorgung
« am: 27. April 2015, 06:29:23 »
Hallo,

ich bin im Juli 2013 umgezogen (kleine Mietwohnung). Vom Eigentümer und Vermieter wurde mir nichts darüber mitgeteilt, dass ich Strom anmelden müsse, wo sich die Stromzähler überhaupt befinden, welcher Zähler zu meiner Wohnung gehört, Zählerstände etc.
Ich ging daher davon aus, dass die Stromkosten in den monatl. Nebenkosten enthalten sind. Im Mietvertrag steht nichts genaues dazu - weder dass Strom in den Nebenkosten drin ist, noch das Gegenteil. Am 28.02.2014 wurde ich schriftlich darüber informiert, dass ich Strompartner im Grundversorgungstarif bin und mir wurde die monatliche Abschlagshöhe mitgeteilt. Was mit dem Zeitraum 01.07.2013/Einzug - Februar 2014 war, ist/war  nirgends vermerkt. Ich ging davon aus, dass dies evtl am Vertragsverhältnis mit dem Vormieter gelegen hätte. Im September erfolgte eine erste Verbrauchsabrechnung für den Zeitraum 20.01.2014-10.09.2014, die mir erstmals im Februar 2015 nach Aufforderung meinerseits zugeschickt wurde. Zur Erklärung ich war Dezember-Anfang Februar nicht an meinem Wohnort + auch nicht in der Wohnung. Ich habe weiter den höheren, alten Abschlag bezahlt.
Mir sind dann in der Abrechnung diverse Fehler aufgefallen. Zum einen stimmte die Höhe der im Abrechnungszeitraum geleisteten Abschlagszahlungen nicht, mein Verbrauch im Abrechnungszeitraum war -ohne Grund-überdimensional hoch. Die Folgeabschläge waren ebf. mehr als doppelt so hoch, wie der tatsächliche Verbrauch rechtfertigt. Ich habe der Abrechnung widersprochen und auf den offensichtlichen Fehler bezügl. der geleisteten Abschlagszahlungen hingewiesen. Ich bat um Klärung des Sachverhaltes in Bezug auf den Verbrauch..
Man teilte mir mit, dass ich zum 28.02.2013 durch Meldung des Vermieters rückwirkend zur Stromversorgung gemeldet wurde und zum 20.01.2014 Vertragspartner im Grundversorgungstarif wurde. Weiter, dass die Wohnung bereits zum 01.07.2013 von mir bezogen wurde.  Die monatl Grundgebühren von Juli 2013 bis 20.01.2014 seien mir aus Kulanz von den Stadtwerken erlassen worden (???). Bezüglich meiner Einwände gegen die Verbrauchsabrechnung teilte man mir mit, mein Verbrauch läge in meinem Verantwortungsbereich. Ich solle jedoch berücksichtigen, dass in der Verbrauchsabrechnung für den Zeitraum vom 20.01.2014-10.09.2014 der Einzugsstand berücksichtigt wurde. Das geht so doch nicht. Wenn ab Einzug abgerechnet werden darf, warum rechnen Sie dann nicht einfach ab Juli 2013 ab? Die Verbrauchsabrechnung, die erstellt wurde ist ja nun in mehrerer Hinsicht falsch. 1) Abrechnungszeitraum 2) Zählerstand 3) Verbrauch im Abrechnungszeitraum und die schon erwähnten Rechenfehler bei den geleisteten Abschlägen.
Es geht mir nicht darum, dass ich meine Stromkosten nicht zahlen möchte, es ist ein relativ geringer Betrag von unter 100 €, Strom habe ich ja schließlich auch ab Einzug bezogen. Die Kosten sind auch nicht auf dem Vermieter oder sonst wem abzuwälzen. Es wäre meine Verpflichtung gewesen nachzufragen & mich dann selbst anzumelden. Ich habe die Sache mit dem Vermieter besprochen und er stimmt mir auch zu, dass er mir zumindest den Zähler hätte zeigen müssen & mich kurz darauf hätte hinweisen müssen, dass ich mich anzumelden habe. Er konnte sich aber an sonst nichts weiter erinnern (hinsichtl. Vormieter, rückwirkende Meldung etc.)
Mir ist bekannt, dass ich, durch die Stromentnahme - ab Einzug - verpflichtet bin zu zahlen. Da die Stadtwerke nicht wissen, dass jmnd neu eingezogen ist, können Sie auch zu diesem Ztpkt. (Juli 2013) nicht an mich herantreten wg. eines Vertrages. Am 28.02.2014 erfahren Sie nun, von meiner Identität und dass ich ab 01.07.2013 bereits in der Wohnung bin. Ich werde zum 20.01.2014 rückwirkend in der Grundversorgung aufgenommen. Vom 01.07.13-20.01.14  (Einzug-Vertragsbeginn GV) falle ich dann unter die Ersatzverordnung. Den verbrauchten Strom dürfen Sie rückwirkend berechnen. Zählerstände sind bekannt vom 01.07.2013 und 10.09.2013 (Turnusablesung), vom 20.01.2014 und vom 25.09.2014. Also wäre eine "korrekte Abrechnung" eigentlich kein Problem.
Meine Fragen sind nun:
1) Hätte mir Beginn und Ende der Ersatzversorgung - nach Kenntnis durch den Grundversorger-nicht in Textform mitgeteilt werden müssen?
2) Warum erstellen Sie keine Verbrauchsabrechnung von Juli 2013 - September 2014, sondern eine vom 20.01.2014-10.9.2014, rechnen darin aber den Verbrauch ab dem 01.07.13 ab - ohne dies in irgendeiner Form zu vermerken? Dürfen die das - ohne nähere Angabe?
3) Warum erlassen Sie "aus Kulanz" die Grundgebühren von Juli 2013 - 20.01.2014, wenn Sie doch rückwirkend abrechnen dürfen?

Für Hinweise wäre ich sehr dankbar!

Gruß,

Susi



Offline RR-E-ft

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Re: Umzug - Grundversorgung/Ersatzversorgung
« Antwort #1 am: 27. April 2015, 16:46:03 »
Der Grundversorgungsvertrag kam allein durch Energieentnahme im Juli 2013 zustande.
Es gab demnach keine zwischenzeitliche Ersatzversorgung.

Gemäß § 2 Abs. 2 StromGVV bestand die Verpflichtung, sich unverzüglich beim Grundversorger anzumelden.

Wäre diese Verpflichtung erfüllt worden, hätte der Grundversorger wohl im Gegenzug gem. § 2 Abs. 1 StromGVV das Zustandekommen des Grundversorgungsvertrages unter Nennung/ Beifügung der Vertragsbedingungen in Textform unverzüglich bestätigen können.

Warum die Stadtwerke die Grundgebühr für den Zeitraum bis zum 20.01.14 erlassen haben, können nur diese selbst beantworten.
Die Stadtwerke sagen: aus Kulanz.

Wohl kein Grund, sich darüber zu beschweren.

Allenfalls andere Kunden in der Grundversorgung könnten sich wohl darüber beschweren, dass sie vom Grundversorger dadurch unzulässig diskriminiert wurden, dass man jenen die Grundgebühr nicht ebenfalls in jenem Zeitraum erlassen hatte.   
« Letzte Änderung: 27. April 2015, 16:53:29 von RR-E-ft »

Offline Didakt

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Re: Umzug - Grundversorgung/Ersatzversorgung
« Antwort #2 am: 27. April 2015, 17:32:46 »
Hallo, @ Susi, lange Rede kurzer Sinn: Ihre Versäumnisse im Zuge Ihres Umzuges haben Sie nachvollziehbar geschildert und inzwischen ja auch eingesehen. Ihrem Beitrag entnehme ich, dass Ihnen gegenständlich an einer ordnungsgemäßen Abrechnung Ihres bisherigen Stromverbrauchs und an einem künftig „geregelten“ Strombezug gelegen ist.

Nach Ihrem Umzug in Ihre neue Wohnung führte in Ihrem Fall Ihr täglich konkludentes Handeln, nämlich Ihre Stromentnahme aus dem Netz, zu einem ungeschriebenen Vertragsschluss mit Ihrem Ersatz- bzw. Grundversorger, nach Ihren Angaben also mit den Stadtwerken Ihres Wohnortes.

Vorliegend sind für Ihr Rechtsverhältnis mit Ihrem Versorger und die von ihm vorzunehmenden Stromabrechnungen zunächst mal in erster Linie folgende Rechtsbestimmungen maßgeblich: StromGVV, EnWG §§ 36,38, 40 (3) u. (4).

Zu Ihren Fragen:

1. Für die Ersatzversorgung ist ein Zeitraum von 3 Monaten vorgesehen. Wenn der Versorger von Ihrer Existenz nichts weiß, kann er Ihnen auch nichts mitteilen.
2. Wenn der Versorger aus Ihrer Sicht keine ordnungsgemäße Verbrauchs- und Abschlagsabrechnung nach den o. a. Rechtsbestimmungen erstellt hat, dann fertigen Sie eine „Eigene Verbrauchabrechnung“ an, und fordern Sie ihn erneut dazu auf, Ihnen analog zu Ihrer eigenen Abrechnung eine korrigierte Verbrauchsabrechnung zur Verfügung zu stellen und Ihre Abschläge für den neuen Verbrauchszeitraum auf der Grundlage Ihres letztjährigen Verbrauchs zu bemessen.
3. Nehmen Sie die Kulanz des Grundgebührenerlasses fraglos als Geschenk an. Der Versorger ist ‒ wie sich mir die Situation im Moment darstellt ‒ dazu nicht verpflichtet.

Weiterhin: Sie sollten die Grundversorgung schnellstmöglich verlassen und mit Ihren Stadtwerken oder einem ggf. günstigeren Versorger einen Liefervertrag zu einem Sondertarif abschließen, siehe auch hier: http://bezahlbare-energie.de/ .

Schließlich: Falls Sie mit MS Excel umgehen können, stelle ich Ihnen für die Erstellung Ihrer „Eigenen Abrechnung“ eine Vorlage zur Verfügung.


Offline Netznutzer

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Re: Umzug - Grundversorgung/Ersatzversorgung
« Antwort #3 am: 27. April 2015, 21:28:04 »
Die Gründe für die Kulanz liegen wahrscheinlich im Abrechnungssystem. Ab einem gewissen Zeitpunkt lässt sich nichts mehr stornieren/korrigieren. Dies war evtl. hier der Fall. In einem ähnlich gelagerten Fall im Freundeskreis wurde seinerzeit auch auf 6 Monate Grundpreis verzichtet, und der Einzugsstand dann auf den letzen "Frühestmöglichen Einzugstermin" gesetzt. Sah für den Kunden gut aus, ersparte aber dem Versorger nicht eingestehen zu müssen, dass er es gar nicht anders konnte.

Gruß

NN

Offline susi23

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Re: Umzug - Grundversorgung/Ersatzversorgung
« Antwort #4 am: 15. Mai 2015, 22:34:35 »
Danke für alle Antworten!

Ich vermute zwischenzeitlich einen Betrug hinter der ganzen Sache. Die Stadtwerke richtete am 24.04.14 ein Schreiben an den Vermieter...willkommen bei ihrem Grundversorger...monatl. Abschlagszahlungen von 12 €! Abgelesen wurde am 10.09.13 (Jahresabrechnung) und am 15. Januar! Ich vermute, dass die Abschläge auf Basis des entsprechenden Verbrauchs ermittelt wurden. Daraufhin wurde ich rückwirkend angemeldet ( durch Eigentümer) und erhielt analoges Schreiben - und zwar am 28.02.14...allerdings mit dreimal so hohen Abschlagszahlungen (monatl. 36 €) für ein und denselben Zähler.
????
Zählerstände teilt mir leider niemand mit... Ich erhielt eine Abrechnung vom 20.01.14 bis zum 10.09.14 - nach Auskunft der Stadtwerke wurde darin jedoch ein anderer Zeitraum abgerechnet...welcher ...leider keine ahnung. Sofern seit Juli 2013 abgerechnet werde darf, muss man mir doch eine entsprechende Abrechnung, vom 01.07.13 bis zum 10.09.14, vorlegen! Ich vermute, dass vom 01.07.13 bis zum 20.01.14 nicht ich, sondern ein Dritter, Vertragspartner war.

Offline Christian Guhl

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Re: Umzug - Grundversorgung/Ersatzversorgung
« Antwort #5 am: 16. Mai 2015, 09:58:22 »
Die Zählerstände sind doch aus der Abrechnung zu ersehen ! Auch der Abrechnungszeitraum. Ich habe noch nie eine Abrechnung gesehen, in der das nicht der Fall war. Das Sie dreimal so hohe Abschläge zahlen müssen, wie Ihr Vermieter, ist doch logisch. Schließlich wohnt Ihr Vermieter nicht in der Wohnung. Einen event. Betrug kann ich nicht erkennen. Ich vermute vielmehr, das Sie die Abrechnung nicht verstehen. Wenn Sie seit dem 01.07.2013 dort gewohnt haben und die Abrechnung erst ab 20.01.2014 losgeht, hat ein anderer den Strom  für Sie bezahlt. Freuen Sie sich doch und rühren nicht weiter daran herum.

Offline susi23

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Re: Umzug - Grundversorgung/Ersatzversorgung
« Antwort #6 am: 17. Mai 2015, 19:08:10 »
so ist es aber nicht! ich erhielt eine abrechnung vom 20.01.14 bis zum 10.09.14! ich habe widersprochen, da mein verbrauch 3x so hoch war, wie im folgezeitraum - zudem war ich im abrechnungszeitraum 3 monate abwesend. die sache ging an den anwalt. die stadtwerke haben sich geäußert und zwar folgendermaßen: "bitte beachten sie, dass in der abrechnung nicht der verbrauch vom 20.01.14 bis zum 10.09.14 abgerechnet wird, sondern der verrauch seit einzug, also seit dem 01.07.13!" vermerkt ist dass allerdings nirgends! der vermieter hat zugegeben, dass er mit der sache zu tun hatte. die zählerstände in der abrechnung sind nicht diejenigen des 0.01 bzw. des 01.09.14!

Offline RR-E-ft

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Re: Umzug - Grundversorgung/Ersatzversorgung
« Antwort #7 am: 17. Mai 2015, 23:26:44 »
Der seit Einzug im Juli 2013 in der Grundversorgung angefallene Verbrauch ist zu vergüten.

Wenn Sie sich den bei Einzug bestehenden Zählerstand notiert hätten, wüssten Sie, welcher Verbrauch seit dem angefallen war und von Ihnen deshalb zu bezahlen ist.

Es kommt deshalb wohl allein darauf an, ob der zur Abrechnung gestellte Verbrauch seit dem Einzug im Juli 2013 tatsächlich angefallen war und nicht etwa einem Dritten in Rechnung gestellt und von diesem bereits gezahlt wurde.

Warum der Abrechnungszeitraum nicht im Juli 2013, sondern erst mit dem 20.01.14 beginnt, obschon Verbrauch tatsächlich bereits vor dem 20.01.14 seit Juli 2013 angefallen war, hat Netznutzer wohl  oben dargestellt: Weil man wohl im Abrechnungssystem zurückliegende Lieferbeginne nicht unbefristet abbilden kann, hat man als Vertragsbeginn wohl erst den 20.01.14 in das Abrechnungssytem aufgenommen, so dass im Ergebnis die Abrechnung des verbrauchsunabhängigen Grundpreises erst ab dem 20.01.14 erfolgt.

Der zur Abrechnung gestellte Verbrauch in kWh soll tatsächlich angefallenen sein, jedoch nicht erst seit dem  20.01.14, sondern bereits seit dem Einzug im Juli 2013, auch wenn dies (systembedingt) aus der Abrechnung selbst nicht hervorgehen kann.
« Letzte Änderung: 17. Mai 2015, 23:30:51 von RR-E-ft »

 

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