Mal angenommen eine alte Villa umfaßt rund 800 qm Wohnfläche. Vor 30 Jahren wurde die Villa renoviert und in 6 Wohnungen aufgeteilt.
In jeder Wohnung wurden abgehängte Zwischendecken eingezogen und so die Deckenhöhe auf 2,60m reduziert.
Nun wurde eine der Wohnungen verkauft.
Der neue Eigentümer entfernt die Zwischendecken und hat nun auf ca. 200 qm Wohnfläche eine Deckenhöhe von 3,30m.
Die Heizkosten werden abgerechnet nach 70% Verbrauch und 30% nach Wohnfläche.
Durch die Erhöhung der Deckenhöhe hat sich der Energieverbrauch erhöht.
Die übrigen 5 Wohnungseigentümer tragen somit die Heizkosten des neuen Eigentümers mit.
Können diese Eigentümer sich dagegen wehren? Wenn ja, wie?
Heizkosten in Eur = 6000,00
Verteilung 30/70 = Fläche/Verbrauch 1800,00 / 4200,00 Kosten
Eigentumswohnung qm Deckenhöhe in m Volumen cbm Eur
1 100 2,60 260 300,00
2 100 2,60 260 300,00
3 100 2,60 260 300,00
4 100 2,60 260 300,00
5 100 2,60 260 300,00
6 100 2,60 260 300,00
1800,00
Heizkosten in Eur = 6000,00
Verteilung 30/70 = Volumen/Verbrauch 1800,00 / 4200,00 Kosten
Eigentumswohnung qm Deckenhöhe in m Volumen cbm Eur
1 100 3,30 330 364,42
2 100 2,60 260 287,12
3 100 2,60 260 287,12
4 100 2,60 260 287,12
5 100 2,60 260 287,12
6 100 2,60 260 287,12
1800,00
Die Veränderung der Deckenhöhe von 2,60 m auf 3,30 m ergibt eine Veränderung um ca. 27%