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Autor Thema: Unterirdischer Tank - Schallemissionsprüfung nach den ersten 10 Jahren  (Gelesen 7175 mal)

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Offline Chummer

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Ich habe einen Tank von Deltagaz bei dem die erste 10 Jahresprüfung ansteht (BJ 08/2005).

Bekannter Weise bestehen diese Tanks die Prüfung auf Grundlage der Einspeisemessung nicht. Nach Telefonaten mit unterschiedlichen Prüf-Anbietern hat mir nun einer mitgeteilt, dass die erste Prüfung auch über eine Schallemissionsmessung erfolgen kann. Sie ist zwar etwas teurer, aber die Wahrscheinlichkeit, dass der Tank die Prüfung besteht ist wesentlich höher. Damit würde der Einbau einer KKS Anlage bzw. die Reduzieren auf ein 5 Jahres Intervall entfallen,

Bei dem Hinweis, ob die erste Prüfung nicht verpflichtend auf Grundlage der Einspeisemessung erfolgen muss, sagte mir der nette Mensch, dass eine Schallemissionsprüfung als höherwertig zu betrachten ist und somit auch als Erstprüfung erlaubt ist.

Leider habe ich hier widersprüchliche Aussagen von den anderen Anbieter bekommen. Hat hier jemand Erfahrung damit und kann bestätigen, dass die erste 10 Jahres Prüfung auch über Schallemissionsmessung erfolgen kann??


   

Offline Vertragsbefreiter

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Die Schallemissionsmessung ist gleichwertig und somit zugelassen:
  • [nofollow]http://www.std-leonberg.de/tankpruefungen-wAssets/docs/Informationsblatt-Schallemissionsmessung.pdf[/nofollow]
  • [nofollow]http://www.tuev-nord.de/de/speicherung/fluessiggas-6545.htm[/nofollow]

Offline TÜV-SV

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Hallo,

die Prüfung ist mittlerweile sicher schon gelaufen, aber vielleicht bringt es noch jemandem was, der hier mitliest.

Ja, die Schallemissionsprüfung ist gleichwertig, gibt sogar eine wesentlich höherwertige Prüfaussage über den Behälter als die Einspeisemessung. Allerdings zielen die TÜVs bei der Schallemissionsprüfung teilweise auf die Erkennung anderer möglicher Schädigungsmechanismen ab als bei der Einspeisemessung. Denn es sind unterschiedliche Verfahren, aus denen man untertschiedliche Schädigungsmechanismen am Tank ableiten/erkennen kann.

Allerdings stimmt es mittlerweile nicht mehr, daß man statt der Einspeisemessung einfach eine Schallemissionsprüfung durchführen kann, weil man vielleicht schon vorher weiß oder ahnt (Stichwort: Deltagaz), daß der Behälter die Einspeisemessung nicht bestehen würde ("nicht bestehen" ist aber eigentlich die falsche Formulierung ....).
Bis Anfang des Jahres wäre das noch möglich gewesen, mittlerweile aber nicht mehr (mit Ausnahme bestimmter Ausnahmen, die aber sowieso nur auf ganz neue Tanks zutreffen).

Man muß dabei wissen, daß die Deltagaz-Behälter nicht deswegen bei der Einspeisemessung so oft durchfallen, weil die Einspeisemessung bei diesen Behältern nicht funktionieren würde, sondern deshalb weil die Beschichtungen tatsächlich mangelhaft und elektrisch leitfähig sind, so daß bestimmte Korrosionsvorgänge durchaus stattfinden können, selbst wenn die Schicht mechanisch noch intakt ist. Das ist wahrscheinlich ein Herstellungsfehler der Beschichtung, dessen Ursachen noch nicht ganz klar sind und zurzeit noch vom Hersteller in Zusammenarbeit mit den TÜVs untersucht wird. Übrigens gibt es auch Möglichkeiten, daß auch Deltagaz-Behälter die Einspeisemessung "bestehen" können. Das hängt vom Ergebnis einiger Teilmessungen im Rahmen der Einspeisemessung ab.

Jedenfalls kommt man bei 10 Jahre alten unterirdischen Behältern um die Einspeisemessung mittlerweile nicht mehr herum (wie gesagt bis auf bestimmte Ausnahmen, die aber erst für ganz neue Tanks gelten). Wenn die Prüfung eines solchen Behälters jetzt beauftragt wird, dann wird bei 10 Jahre alten Behältern bei der ersten 10jährigen Prüfung IMMER eine Einspeisemessung gemacht werden müssen. Das ist verpflichtend und sicherheitstechnisch auch sinnvoll. Das dient nämlich genau dazu, um möglichst früh zu erkennen, ob die Beschichtung des Tanks überhaupt in Ordnung ist, so daß der Tank nicht vielleicht noch 10 oder 20 Jahre mit beschädigter Beschichtung in der Erde vor sich hin rostet. Die Installation einer KKS-Anlage dient in diesen Fällen dann dazu, die Korrosion möglichst früh zu stoppen oder zumindest derart zu verlangsamen, daß sie für die gesamte Lebenszeit des Tanks kein Problem darstellt.
Natürlich ist es ärgerlich, wenn bei einem 10 Jahre alten Behälter dann schon nach 10 Jahren eine KKS-Anlage nachgerüstet werden muß mit den damit einhergehenden Installations- und Wartungskosten.
Aber ich muß auch sagen, daß ich das sicherheitstechnisch auch absolut für geboten halte, wenn die Beschichtung nunmal beschädigt ist und die sonstigen Ergebnisse der Einspeisemessung ergeben, daß hohe Korrosionsgefahr besteht, auch wenn es für denjenigen, der das bezahlen muß, natürlich ärgerlich ist, was ich voll und ganz nachvollziehen kann.

Wenn die erste 10jährige Prüfung zum jetzigen Zeitpunkt bereits stattgefunden hat und da eine Schallemissionsprüfung durchgeführt wurde, heißt das aber nicht, daß der Tank endgültig um die Einspeisemessung herumgekommen ist. Denn wenn bei der ersten 10jährigen Prüfung die Schallemissionsprüfung durchgeführt wurde, wird verpflichtend dann bei der zweiten 10jährigen Prüfung eine Einspeisemessung durchgeführt werden müssen. Erst bei der 30-Jahres-Prüfung und der 40-Jahres-Prüfung hat man nach derzeitiger Lage in der Regel wieder die freie Wahl zwischen Einspeisemessung und Schallamissionsprüfung. Unter bestimmten Umständen kann sogar sowohl auf Einspeisemessung als auch Schallemissionsprüfung verzichtet werden und dafür ein anderes Prüfverfahren Anwendung finden. Aber bis diese Zeit vergangen ist, haben sich die technischen Regeln sowieso schon wieder zig Mal verändert, da diese in regelmäßigen Abständen an den im Prüfwesen fortschreitenden aktuellen Stand der Technik angepasst werden.

Übrigens mag das mit den Deltagaz-Behältern ärgerlich sein (ist es auch), aber es könnte auch viel schlimmer sein. Es gibt nämlich auch bestimmte Behälter, bei denen sowohl die Einspeisemessung UND die Schallemissionsprüfung durchgeführt werden müssen und gegebenenfalls aus sicherheitstechnischen Erwägungen sogar die Prüffristen von den TÜVs von 10 Jahren auf 5 Jahre oder noch kürzer herabgesetzt werden (müssen). Und das trifft auf seeeehr viele Behälter zu. Es gibt eben Behälterhersteller und Gasversorger, die noch ganz andere Leichen im Keller haben ....
Es gibt aber auch Behälterhersteller, die meiner persönlichen Prüferfahrung nach super Behälter bauen, bei denen in Hinsicht auf die Einspeisemessung und die Schallemissionsprüfung in 98% der Fälle alles in Ordnung ist.

Mit bestem Gruß
TÜV-SV
« Letzte Änderung: 09. April 2016, 16:34:13 von TÜV-SV »
Zu mir:
- Sachverständiger Dampf- und Drucktechnik bei einem TÜV
- Bisher etwa 3.000 Flüssiggastanks geprüft
- Nehme gern Stellung zu technischen Fragen rund um die wiederkehrende Tankprüfung
- Zu vertraglichen Dingen kann ich nicht viel sagen

 

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