Energiepreis-Protest > MAINGAU Energie

Maingau Energie Obertshausen/Rhein-Main-Gebiet

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pittje:
@Cremer

Ich überweise selbst. Daher habe ich alles selbst in der Hand. Mein Gedanke war, daß es doch egal ist ob ich die erste Abschlagszahlung nach der Jahresendabrechnung kürze und mir das Guthaben überweisen lasse oder wie bereits beschrieben das Guthaben erst aufbrauche und die 3. Abschlagszahlung kürze.
Was mich noch interessiert: Bei einer einstweilligen Verfügung gg. eine Gassperre der vom Gericht entsprochen wird - wie kann ich diese Kosten verrechnen?

Gruß

Pittje

Cremer:
@pittje,

kosten können Sie da nicht verrechnen.

Aber soweit ist es ja noch nicht. da muss was konkretes vom Versorger vorliegen, also eine Androhung der Versorgungseinstellung mit Frist

Dann können Sie anschließend eine Schutzschrift am Amtsgericht hinterlegen und sind am Verfahren einer \"einstweiligen  Verfügung\" gegen Sie beteiligt.

Alles weitere finden Sie hier auf den Seiten im Energienetz

pittje:
@Cremer

DANKE für die Info´s - ALLES GUTE für´s neue Jahr!

Gruß

Pittje

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