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Autor Thema: Unstreitige Forderungen  (Gelesen 3827 mal)

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Offline Christian Guhl

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Unstreitige Forderungen
« am: 22. Juni 2015, 18:02:30 »
Mit Hinweis auf das Urteil des BGH vom 11.12.2013 (VIII ZR 41/13) droht Eon jetzt wegen "unstreitiger Forderungen" mit Versorgungseinstellung. Hintergrund : Es besteht ein Heizstromvertrag, bei dem seit 2011 Widerspruch eingelegt wurde. Dieser Sondervertrag wurde zum 31.12.2008 von Eon gekündigt und der Kunde ab 01.01.2009 in die "Grundversorgung Heizstrom" eingestuft. Eon meint, dass damit die Preise am 01.01.2009 als vereinbart anzusehen sind. Die "unstreitigen Forderungen" resultieren aus der Differenz zwischen den gekürzten Preisen (drei Jahre vor dem ersten Widerspruch, also 2008) und den angeblich neu vereinbarten Preisen 2009. Nun ist die Heizstromgrundversorgung, wie das Bundeskartellamt festgestellt hat, ein Sondervertrag. Eine Neuvereinbarung der Preise durch Stromentnahme kommt also nicht in Betracht. Da die Versorger die alten Heizstromverträge reihenweise kündigten und die Kunden in die Heizstromgrundversorgung gesteckt haben, befürchte ich, dass das der Anfang einer Klagewelle ist. Hat jemand schon Erfahrung auf diesem Gebiet gesammelt ? Gibt es irgendetwas Verwertbares an Gerichtsurteilen ? Hat schon einmal ein Gericht festgestellt, dass alle Heizstromverträge Sonderverträge sind ?

 

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