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Autor Thema: Grundpreis um über 100 % erhöht  (Gelesen 6245 mal)

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Offline Lui14

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Grundpreis um über 100 % erhöht
« am: 17. Mai 2015, 00:32:43 »
Hallo und guten Abend/Morgen,

ich habe nun meine zweite Jahresabrechnung nach 6 Wochen von "immergrün!" erhalten.

Da ist nun ein Grundpreis von 16,76 Euro monatlich berechnet worden.

Im ersten Abrechnungsjahr betrug der noch 8,15 Euro monatlich.

Ist diese Erhöhung rechtens und hätte man mir diese Erhöhung wenigstens irgendwie vorher mitteilen müssen, um evtl. ein Sonderkündigungsrecht nutzen zu können?

Der Stromverbrauchs-Preis ist unverändert wie im ersten Bezugsjahr (von 4/13 bis 3/14) geblieben.

Die bekannten Probleme mit der Bonus-Trickserei (mit einer Jahresrechnung nach nur 9 Monaten!) durfte ich auch erfahren.

MfG Ludwig

Offline Quax66

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Re: Grundpreis um über 100 % erhöht
« Antwort #1 am: 17. Mai 2015, 15:03:36 »
Hallo,

keine Ahnung da müssen Sie genau durchlesen was sie da alles unterschrieben haben, ich kann nur sagen, schauen Sie das Sie von der Firma wegkommen. Und achten Sie beim Schriftverkehr auf den eigentlichen Vertragspartener, weil entweder ist es die 365AG  oder wie jetzt momentan gibt es wieder neue Firmierungen z.B. Idealenergie GmbH usw. da muss man höllisch aufpassen, übrigends sind die aktuell mal wieder postalisch umgezogen.

lg

Claus
« Letzte Änderung: 20. Mai 2015, 16:14:06 von energienetz »

Offline bolli

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Re: Grundpreis um über 100 % erhöht
« Antwort #2 am: 18. Mai 2015, 09:14:35 »
Ist diese Erhöhung rechtens und hätte man mir diese Erhöhung wenigstens irgendwie vorher mitteilen müssen, um evtl. ein Sonderkündigungsrecht nutzen zu können?
In der Regel ist in den AGB dieses Versorgers für Preisanpassungen vereinbart, dass diese vorher anzukündigen sind.
Allerdings wurde hier im Forum schon mehrfach berichtet, dass er diese Mitteilungen gerne in "Werbeschreiben" versteckt, so dass man sie gar nicht ordentlich wahrnehmen kann. Sie sollten also ihre Post bzw. ihren elektronischen Briefkasten beim Versorger, so Sie denn so einen dort haben (Vertragskonto) mal durchschauen, ob Sie solch eine Mitteilung dort entdecken. Da findet sich dann auch meist der (indirekte) Hinweis auf diese Preiserhöhung.

Allerdings dürfte diese Preisanpassung aus mehreren Gründen nicht wirksam sein, da sie zum einen nicht dem Transparenzgebot des EnWG und der entsprechenden europarechtlichen Vorschriften entsprechen dürfte, nach dem solche Preisanpassungen eindeutig und klar dem Verbraucher gegenüber zu kommunizieren sind (und ihm darüber hinaus ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen ist) und zum anderen die verwendete Preisanpassungsklausel in den AGB insgesamt wohl nicht wirksam sein dürfte, da sie den vom BGH aufgestellten Anforderungen an eine solche Klausel nicht genügt. Dieses dürfte zumindest bei den bisherigen Klauseln dieses Versorgers so gewesen sein.

Die bekannten Probleme mit der Bonus-Trickserei (mit einer Jahresrechnung nach nur 9 Monaten!) durfte ich auch erfahren.
Ich hoffe, Sie haben sich dagegen zur Wehr gesetzt. Auch dazu gibt es schon einige Threads hier in dem Bereich.

Offline Lui14

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Re: Grundpreis um über 100 % erhöht
« Antwort #3 am: 18. Mai 2015, 13:31:45 »
@bolli

Danke für die rasche Anwort.

Ich habe die paar eMails die ich von "immergrün!" erhalten habe durchgesehen, dort gibt es keinen Hinweis auf eine Grundpreiserhöhung.

Werbepost von dem Unternehmen ist mir in den zwei Jahre auch nicht zugegangen.

Leider habe ich dieses Forum zu spät gefunden.

Nun noch eine Frage zur Vorgehensweise um gegen die Rechnung Einspruch zu erheben?

Soweit ich hier im Form gelesen und verstanden habe, sollte ich

1. Schriftlich gegen die Rechnung mit "Einschreiben-Einwurf" Einspruch erheben

2. Gibt es hier irgendwo einen Musterbrief mit den passenden Paragraphen dazu - oder reicht schon die Erwähnung der Schiedstelle um eine Korrektur der Grundkosten zu erreichen?

3. Kann ich den angekündigten Verrechnungsscheck (in 30 Tagen) über meine Überzahlung von 52 Euro einlösen - oder sollte ich besser abwarten?

4. Der m.M. zuviel berechnete Grundpreis beträgt 103,32 plus MwSt., also 122,95 Euro - würde wegen des geringen Betrages die Schlichtungsstelle den Fall überhaupt annehmen?


Zur Erklärung der Lösung um die Bonus-Trickserei müsste ich weit ausholen, kurz jedoch in Stichworten:

- ein eingeschalteter Anwalt bekam auf seine Briefe nie eine Antwort, geschweige die von ihm eingeforderten Gebühren von über 200 Euros

- am Ende sollte ich diese Gebühren Einklagen, obwohl ich den Anwalt vorher über evtl. entstehende Kosten befragt habe - seine Anwort war damals, dass nur bei einer Insolvenz von "immergrün!" meine Rechtsschutzversicherung einspringen müsse - obwohl ich meiner Rechtsschutzversicherung dies mitteilte, beglich sie letztendlich des Anwalts kosten.

- "immergrün!" hat dann nach 6 Monaten (9/2014) eine neue Rechnung mit korrekter Verrechnung des Bonus und Rückzahlung der überzahlten Beträge an mich geleistet.
Da war die Belieferung schon weit im zweiten Abrechnungszeitraum - bis ich jetzt die Grundkostenerhöhung auf der Rechnung feststellte.

- Meine Kündigung zum 31.3.2015 schickte ich 4 Monate vorher an die beiden Adressen von Almado mit Einschreiben/Rückschein.
Das funktionierte, bis eben auf die Grundpreiserhöhung.

Nochmals danke für Ihre Antwort, vielleicht gibt es ja noch ein paar Tipps um diese Firma in die Schranken zu weisen, scheinbar tut denen nur Geld, das sie zahlen müssen, so richtig weh!

Mit freundlichem Gruß
Ludwig

Offline bolli

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Re: Grundpreis um über 100 % erhöht
« Antwort #4 am: 19. Mai 2015, 08:10:53 »
1. Schriftlich gegen die Rechnung mit "Einschreiben-Einwurf" Einspruch erheben
Wenn Sie Geld zurück haben möchten, sollten Sie diesen Weg wählen.

2. Gibt es hier irgendwo einen Musterbrief mit den passenden Paragraphen dazu - oder reicht schon die Erwähnung der Schiedstelle um eine Korrektur der Grundkosten zu erreichen?
Die reine Erwähnung der Schlichtungsstelle Energie ruft bei diesem Anbieter meist noch keine Schweissperlen hervor. Richten Sie sich und Ihr Verfahren darauf ein, dass Sie diese auch tatsächlich einschalten müssen. Einen Musterbrief gibt es für die Rechnungskorrektur nicht. Sie können aber in Ihrem Widerspruch gegen die Rechnung formulieren, dass Sie a) nicht über die Preisanpassung schriftlich informiert wurden (wenn dem doch so gewesen sein sollte oder der Anbieter Sie dieses glauben machen will, wird er Ihnen eine entsprechende Antwort schicken) und b) die in den AGB enthaltene Preisanpassungsklausel Ihrer Meinung nach nicht den Anforderungen des BGH, die dieser an eine solche Klausel stellt, entspricht und somit unwirksam ist.
Verlangen Sie eine korrigierte Schlussrechnung und setzen Sie hierfür eine Frist von 4 Wochen (Datum benennen). Diese ist auch für die Einschaltung der Schlichtungsstelle Energie notwendig.
Wie die Mail aussah, die Immergrün/Almado seinerzeit bei der "verschleierten Grundpreiserhöhung" verschickt hat, können Sie u.a in diesem Thread (Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen) nachlesen.

3. Kann ich den angekündigten Verrechnungsscheck (in 30 Tagen) über meine Überzahlung von 52 Euro einlösen - oder sollte ich besser abwarten?
Können Sie ruhig einlösen. Müssen Sie dann nur bei Benennung der Forderung, die Sie gegenüber dem Versorger haben, einrechnen (wenn er denn mal da ist).

4. Der m.M. zuviel berechnete Grundpreis beträgt 103,32 plus MwSt., also 122,95 Euro - würde wegen des geringen Betrages die Schlichtungsstelle den Fall überhaupt annehmen?
Hinweise zum sogenannten Schlichtungsantrag finden Sie hier: www.schlichtungsstelle-energie.de und nachfolgend in der Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle, die Sie auch an dieser Stelle finden. Eine Mindestrückforderungssumme für eine Verfahrenseröffnung ist dort nicht ersichtlich.


Offline Didakt

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Re: Grundpreis um über 100 % erhöht
« Antwort #5 am: 19. Mai 2015, 12:30:31 »
Hallo Lui14,

siehe Textübermittlung in der PM an Sie.

MfG

Offline Didakt

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Re: Grundpreis um über 100 % erhöht
« Antwort #6 am: 14. Juni 2015, 17:37:09 »
Dem Widerspruch von @ lui14 gegen die rechtsunwirksame Preismaßnahme wurde vor ca 10 Tagen vom Versorger durch eine korrigierte Verbrauchsabrechnung abgeholfen. Das Erstattungsguthaben ist ihm inzwischen per Banküberweisung zugegangen.

 

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