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Autor Thema: Versteckte Preiserhöhung ?  (Gelesen 20305 mal)

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Offline userD0010

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Versteckte Preiserhöhung ?
« am: 11. Juni 2015, 17:00:02 »
Der Preis je kWh Gas ist  -wie im Vorjahr-  gleichgeblieben.
ABER:  trotz gleichem Abrechnungsbrennwert wurde die sog. Zustandszahl von 9,882 auf 10,048 angehoben., also ein fast 8 Prozent höherer Preis generiert.
Muss eine derartige Umwegs-Preiserhöhung nicht vorher angekündigt werden?

Offline Christian Guhl

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Re: Versteckte Preiserhöhung ?
« Antwort #1 am: 12. Juni 2015, 09:43:26 »
Die Diskussion über Brennwerte hatten wir vor einigen Jahren schon mal. Hier kann der Versorger schalten und walten wie er will.
Eine Kontrolle findet nicht statt. Ich hatte mal beim Eichamt deswegen nachgefragt, weil Eon mir erzählen wollte, die Berechnung stände "unter der ständigen Kontrolle der Eichämter". Dort wusste man nichts davon. Der Mitarbeiter wollte sich darum kümmern, wurde dann aber
augenscheinlich zurückgepfiffen. Er meldete sich nie wieder. In einem Prozess, in dem der Brennwert bezweifelt wurde, kam Eon sofort mit dem Totschlagargument "Sachverständigengutachten". Da sich das kein Kunde leisten kann, wurde der vorgegebene Wert anerkannt.
Man hat hier also, glaube ich, nicht viel Chancen. Da aber die Zustandszahl nach einer
Formel berechnet wird, kann man mal beim Versorger nachfragen, welcher Wert sich denn so gravierend geändert hat. Luftdruck oder Gastemperatur ?
« Letzte Änderung: 12. Juni 2015, 10:02:36 von Christian Guhl »

Offline desonic

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Re: Versteckte Preiserhöhung ?
« Antwort #2 am: 12. Juni 2015, 10:17:43 »
Verstehe nicht ganz richtig die Fragestellung?
Der Gaspreis wird nach kWh abgerechnet, um diese richtig zu ermitteln wir die Zählerdifferenz in Kubikmeter mit der Zustandszahl (einheitl. Formel) multipliziert um einen Normkubikmeter zu erhalten. Dieser wird mit dem Brennwert laut Übertragungsnetzbetreiber ebenfalls multipliziert und man erhält die tatsächliche kWh. Grundlegend sehe ich keine Preiserhöhung, da die Berechnung der Zustandszahl und des Brennwertes nicht billig von einem Versorger beeinflusst werden kann.

Offline Christian Guhl

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Re: Versteckte Preiserhöhung ?
« Antwort #3 am: 12. Juni 2015, 16:55:20 »
Ist doch klar : Wenn ich an der Zustandszahl (oder am Brennwert) etwas herumdrehe, wird aus den verbrauchten cbm mehr an kwh und ich muss mehr zahlen. Also versteckte Preiserhöhung.                                                                                                                                     
...da die Berechnung der Zustandszahl und des Brennwertes nicht billig von einem Versorger beeinflusst werden kann.
Nein ? Sind Sie sich da auch ganz sicher ? Bis vor einigen Jahren glaubten auch viele Kunden, dass die Preiserhöhungen in Ordnung waren.

Offline userD0010

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Re: Versteckte Preiserhöhung ?
« Antwort #4 am: 12. Juni 2015, 19:44:08 »
@Christian Guhl
Mir war diese Frage erst wieder in den Sinn gekommen, als ich meine "Endabrechnung" meines Versorgers in die Hände bekam und mir darin auffiel, dass der Gaspreis im Vergleich zum vergangenen vollen Lieferjahr unverändert geblieben ist. Das machte mich natürlich stutzig.
Also habe ich mir die Berechnungskunststückchen genauer angesehen und dabei diese -für mich- dort versteckte Preiserhöhung des Produktes um etwa 8 % festgestellt.
Heute hab ich mich daran erinnert, dass ich vor etwa sechs Jahren bereits wegen der vorherigen diversen Zustandszahl-Änderungen die Frage an meinen Versorger gestellt habe über die Gründe und Rechenparameter.
Die Antwort möchte ich wie folgt zitieren:
"die bezogene Gasmenge (Volumen) wird in Kubikmetern gemessen. Die verbrauchte Menge wird auf Grund entsprechender gesetzlicher Vorgaben in Kilowattstunden berechnet. Die Umrechnung von Menge in Wärme erfolgt unter Berücksichtigung des Brennwertes unjd des jeweiligen physikalischen Gaszustands. Dieser Zustand ist abhängig von Temperatur, Druck und Feuchtigkeit des Gases und wird in der sog. Zustandszahl erfasst. Das Produkt aus Gasvolumen, Brernnwert im Normalzustand und Zustandszahl ergibt die bezogene Menge.
Der Brennwert im Normalzustand ist abhängig von der Zusammensetzung des Erdgases und wird von unserem Vorlieferanten an der Übergabestation mit einem selbsttätigen geeichten Kalorimeter kontinuerlich gemessen und registriert.  Wesentlich für die Bestimmung der Zustandszahl ist die Temperatur des Gases. Ermittelt wird sie durch eine Messung der Bodentemperatur in einem Meter Tiefe an repräsentativen Messstellen im Versorgungsgebiet.
Als weiterer Faktor muss der Luftdruck berücksichtigt werden. Er wird entsprechend der Höhenlage eines Ortes ermittelt. Außerdem wird die relative Luftfeuchtigkeit gemessen und entsprechend eingerechnet."

Dieser Antwort war meine Frage vorhergegangen, weil der Zustandswert in der Rechnung meines direkten Nachbarn anders ausgefallen war, als in meiner Rechnung. Auch Vergleiche mit Rechnungen von Bewohnern der Nachbarorte waren unterschiedlich, sogar bei Verbrauchern in einer Straße mit gegenüberliegenden Häusern.

Das habe ich dann auch meinem Versorger auf seine o.g. Anwort mitgeteilt, erhielt aber darauf nie wieder eine Antwort.
Das, und nur das verleitete mich zu dieser Frage nach einer evtl. versteckten Preiserhöung, die man, wird diese Methode gewählt, nicht einmal angekündigt werden muss.
« Letzte Änderung: 12. Juni 2015, 19:48:02 von h.terbeck »

Offline Christian Guhl

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Re: Versteckte Preiserhöhung ?
« Antwort #5 am: 13. Juni 2015, 15:28:28 »
Nur begeht der Versorger einen Abrechnungsbetrug, wenn er diese Methode wählt. Ich glaube, das trauen sich heutzutage nicht einmal diese Herrschaften. Schließlich kann man alles nachvollziehen und wenn sich ein Wert, aus dem sich die Zustandszahl berechnet, plötzlich ändert, sind doch Nachfragen vorprogrammiert. Einfacher wäre es den physikalischen Brennwert zu manipulieren. Der wird durch automatische Messstationen alle paar Minuten gemessen und dann daraus ein Durchschnittswert gebildet. Wer will diese tausende von Daten kontrollieren ?

Offline userD0010

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Re: Versteckte Preiserhöhung ?
« Antwort #6 am: 13. Juni 2015, 18:58:47 »
@Christian Guhl
Die von mir zuvor zitierte Antwort meines bisherigen Energieversorgers liegt mir im Original noch immer vor. Daraus resultiert ja nun meine erneute Frage, ob durch diese Methode nicht eine unbeachtete Preiserhöhung dem Kunden untergeschoben wird. Denn ich vermute, dass die Wenigsten sich derartige Zahlenspielchen genau ansehen werden.

Offline Christian Guhl

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Re: Versteckte Preiserhöhung ?
« Antwort #7 am: 14. Juni 2015, 08:20:20 »
Natürlich ist möglich, mit dieser Methode die Preise in die Höhe zu schrauben.
Der normale Bürger wird das nicht merken. Wenn dass aber rauskommt, kann der Energieversorger seinen Laden dicht machen. Wenden Sie sich doch mal ans Eichamt. Vielleicht gibt es da ja einen engagierten Mitarbeiter, der der Sache nachgeht. Auch eine gute Möglichkeit ist die örtliche Presse. Zu guter Letzt bleibt noch die Schlichtungsstelle.

Offline userD0010

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Re: Versteckte Preiserhöhung ?
« Antwort #8 am: 14. Juni 2015, 10:40:50 »
@Christian Guhl
Diese vermutete Methode der "Preisgestaltung" ist dokumentierbar, nicht nur anhand hier vorliegender Jahresrechnungen meines Energieversorgers. Damit ist es aktenkundig, was aber garantiert nicht dazu führen wird, dass der Energieversorger seinen Laden deshalb dichtmachen kann oder wird.
Ob Eichamt oder PTBm alle haben sich szt. herausargumentiert.
Wie man seitens meines Energieversorgers in 2007 reagiert hat, sei auszugsweise wie folgt offengelegt:
"gern erläutern wir Ihnen, wie es zu unterschiedlichen Umrechnungsfaktoren kommen kann:
WAS BESAGT DER ERDGAS-UMRECHNUNGSFAKTOR?
Der Wärmeinhalt des an Sie geilieferten Erdgases kann sehr unterschiedlich sein. Deshalb ist es erforderlich, die am Zähler gemessenen Kubikmeter in Kilowattstunden umzurechnen.
Bei der Berechnung werden berücksichtigt
- der Brennwert des am Ort gelieferten Erdgases
- die Höhenlage des Ortes
- der Überdruck des Gases am Gaszähler
- eine mittlere Gastemperatur von 15 Grad C.
Die Gasabrechnung erfolgt auf der Grundlage der technischen Regel des Deutschen  Veeins des Gas- und Wasserfachs. Die hier festgelegten Verfahren sind mit den Eichverwaltungen der Länder und der PTB abgestimmt und entsprechen den Bestimmungen des Eichrechts. Die Durchführung der Gasabrechnung ujnterliegt der Kontrolle des zuständigen Eichamtes."

Eine gezielte Anfrage bei der PTB ergab u. a. folgende Antwort:
""Unterschiede im Umrechnungsfaktor innerhalb eines Ortes können auftreten, wenn es in dem Orte große Höhenunterschiede gibt. Wer oben wohnt, bekomt mit 1 Kubikmeter weniger Eergieinhalt geliefert als derjenige, der unten wohnt, weil oben die Luft und somit auch das Gas unter niedrigerem Druck vorliegt.
Eine zweite mögliche Ursache für Unterschiede liegt vor, wenn der lokale Gasversorger Erdgas aus unterschiedlichen Quellen bezieht. Wenn diese Gase deutliche Unterschiede im Brennwert aufweisen, dann muss das Gasnetz derartl in Teilbereiche getrennt sein, dass jedem Kunden eindeutig eine Gassorte  und somit ein Brennwert zugeordnet werden kann.""

Da nicht nur mein direkter Nachbar (35 Meter Abstand) einen anderen Umrechnungsfaktor des gleichen Lieferanten in seiner Abrechnung über mehrere Jahre auswies, habe ich im Nachbarort bei zwei Bekannten, die auf gegenüberliegenden Straßenseiten bei gleicher Höhenlage wohnen, deren Rechnungen verglichen mit folgendem Ergebnis:
bis 2004            9,4884         zu   9,5042
bis 12/2005        9,4864         zu   9,4900
bis 01/2006        9,5020          zu   9,4900
bis 03/2006         9,5029         zu    9,5250
Anzumerken ist, dass  beide Erdgaskunden auch beim gleichen Versorgungsunternehmen ihr Erdgas bezogen, die Höhenlage der jeweiligen Grundstücke gleich und es sich bei Beiden um EFH handelte.

Dass auf dahingende Klärungsanfragen keine Antwort erfolgte, sei lediglich angemerkt

Und die örtliche Presse wird einen Teufel tun, etwas gegen den Energieversorger zum Besten zu geben, wo dieser doch durch relegemäßige Presse und Anzeigen ein ordentliches Zubrot liefert, das man wohl nicht zu stören beabsichtigt.

Offline Christian Guhl

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Re: Versteckte Preiserhöhung ?
« Antwort #9 am: 14. Juni 2015, 14:01:06 »
Es dürfen hier nicht Brennwert und Zustandszahl durcheinandergeworfen werden. Der Brennwert kann durchaus auch gegenüber dem Nachbarn abweichen. Da es ein Durchschnittswert ist, kommt es darauf an, wann wieviel Gas entnommen wurde. Vielleicht hat ein Nachbar gerade in einem Zeitraum, an dem eine besonders hohe Qualität an Erdgas im Netz war, besonders viel entnommen und schon ist der Abrechnungsbrennwert bei ihm höher. Dem gegenüber ist die Zustandszahl eine feste Größe. Ihr Energieversorger hat doch mitgeteilt : Höhenlage,Druck, Temperatur. Da die Temperatur immer mit 15 Grad C angenommen wird, der Gaszähler einen konstanten Druck hat und die Höhenlage des Ortes sich höchstens durch tektonische Plattenverschiebungen ändern kann, würde ich jetzt nachfragen, welche der drei Größen sich denn verändert hat. Ich habe doch richtig verstanden, dass die Zustandszahl sich bei ein- und derselben Verbrauchsstelle erhöht haben soll ? Bei unterschiedlichen Abnehmern kann es zu anderen Zustandszahlen kommen, wenn z.B. der Gaszähler einen anderen Druck hat (welchen Druck er hat, steht drauf) oder, wie die PTB schreibt, große Höhenunterschiede vorliegen. Der Versorger ist nach EnWG verpflichtet, verständliche Abrechnungen zu machen. Bezweifeln Sie die Richtigkeit der Abrechnung und weigert sich der Versorger das aufzuklären, ist das ein Fall für die Schlichtungsstelle. Da es praktisch nicht möglich ist, dass die Zustandzahl sich ändert, würde ich sogar davon ausgehen, dass hier ein offensichtlicher Fehler vorliegt, der zur Verweigerung der Bezahlung berechtigt.

Offline userD0010

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Re: Versteckte Preiserhöhung ?
« Antwort #10 am: 14. Juni 2015, 15:05:02 »
@Christian Guhl
während ab 2010 die Zustandszahl gleich blieb mit 0,9609, veränderte sich der Brennwert von Jahr zu Jahr wie folgt:
2010   9,796
2011   9,818
2012    9,868
2014     9,882

Vor 2010 zeigte die Jahresabrechnung lediglich einen sog Umrechnungsfaktor, der allerdings sich auch jährlich nach oben veränderte.

Ich habe in meinem Kommentar zur letzten Abrechnung auf die geänderten Brennwerte hingewiesen und auch angemerkt, dass m.E. durch dessen Anhebung mein Gesamtpreis sich um ca. 8 % erhöht habe, was bitte zu klären wäre.

Offline bolli

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Re: Versteckte Preiserhöhung ?
« Antwort #11 am: 15. Juni 2015, 08:52:07 »
Das ist genau das, was @Christian Guhl meinte. Man muss die Begriffe klar auseinander halten.

Oben sagen Sie

Der Preis je kWh Gas ist  -wie im Vorjahr-  gleichgeblieben.
ABER:  trotz gleichem Abrechnungsbrennwert wurde die sog. Zustandszahl von 9,882 auf 10,048 angehoben., also ein fast 8 Prozent höherer Preis generiert.
Muss eine derartige Umwegs-Preiserhöhung nicht vorher angekündigt werden?

Und nun schreiben Sie

@Christian Guhl
während ab 2010 die Zustandszahl gleich blieb mit 0,9609, veränderte sich der Brennwert von Jahr zu Jahr wie folgt:
....
2014     9,882
Wir sind uns also jetzt einig, dass wir über den Brennwert reden und nicht über die Zustandszahl ?

Offline userD0010

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Re: Versteckte Preiserhöhung ?
« Antwort #12 am: 15. Juni 2015, 10:51:00 »
Wir reden immer noch über die sog. Zustandszahl, die Jahr für Jahr verändert wurde.

Offline Christian Guhl

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Re: Versteckte Preiserhöhung ?
« Antwort #13 am: 15. Juni 2015, 12:17:09 »
während ab 2010 die Zustandszahl gleich blieb mit 0,9609
Wir reden immer noch über die sog. Zustandszahl, die Jahr für Jahr verändert wurde.
Ich gebs auf !

Offline wechselprofi

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Re: Versteckte Preiserhöhung ?
« Antwort #14 am: 15. Juni 2015, 20:27:45 »
Ein Gaslieferant legt Brennwert und Zustandszahl nicht selbst fest, sondern dazu ist nur der für die Versorgungsstelle zuständige Ausspeisenetzbetreiber authorisiert. Der Lieferant muss durch den Netzbetreiber authorisierte Werte bei der Abrechnung verwenden. Dafür gibt es eine verbindliche technische Norm (G685). Der Anforderungsprozess wird durch die Marktkommunikation zwischen Lieferant und Netzbetreiber unterstützt.
Die Zustandzahl ändert sich für eine Verbrauchsstelle eigentlich nicht, es sei denn, der Netzbetreiber hat Gründe den bisherigen Näherungswert durch einen "genaueren" zu ersetzen.
Am Besten fragt man die technischen Abrechnungsdaten Brennwert und Zuistandszahl beim Netzbetreiber unter Angabe des Abrechnungszeitraumes und der eigenen Adresse an und vergleicht die Werte mit der Abrechnung.
Komplizierter wird es, wenn der Netzbetreiber für Teilzeiträume des Abrechnungszeitraum unterschiedliche Brennwerte liefert. Dann wird es komplizierter, weil dann eine entsprechende Verbrauchsaufteilung vorgenommen werden muss. Dazu werde ich mich nur einlassen, wenn es unbedingt notwendig ist.

 
 

 

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