Energiebezug > Gas (Allgemein)

Versteckte Preiserhöhung ?

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userD0010:
Der Preis je kWh Gas ist  -wie im Vorjahr-  gleichgeblieben.
ABER:  trotz gleichem Abrechnungsbrennwert wurde die sog. Zustandszahl von 9,882 auf 10,048 angehoben., also ein fast 8 Prozent höherer Preis generiert.
Muss eine derartige Umwegs-Preiserhöhung nicht vorher angekündigt werden?

Christian Guhl:
Die Diskussion über Brennwerte hatten wir vor einigen Jahren schon mal. Hier kann der Versorger schalten und walten wie er will.
Eine Kontrolle findet nicht statt. Ich hatte mal beim Eichamt deswegen nachgefragt, weil Eon mir erzählen wollte, die Berechnung stände "unter der ständigen Kontrolle der Eichämter". Dort wusste man nichts davon. Der Mitarbeiter wollte sich darum kümmern, wurde dann aber
augenscheinlich zurückgepfiffen. Er meldete sich nie wieder. In einem Prozess, in dem der Brennwert bezweifelt wurde, kam Eon sofort mit dem Totschlagargument "Sachverständigengutachten". Da sich das kein Kunde leisten kann, wurde der vorgegebene Wert anerkannt.
Man hat hier also, glaube ich, nicht viel Chancen. Da aber die Zustandszahl nach einer
Formel berechnet wird, kann man mal beim Versorger nachfragen, welcher Wert sich denn so gravierend geändert hat. Luftdruck oder Gastemperatur ?

desonic:
Verstehe nicht ganz richtig die Fragestellung?
Der Gaspreis wird nach kWh abgerechnet, um diese richtig zu ermitteln wir die Zählerdifferenz in Kubikmeter mit der Zustandszahl (einheitl. Formel) multipliziert um einen Normkubikmeter zu erhalten. Dieser wird mit dem Brennwert laut Übertragungsnetzbetreiber ebenfalls multipliziert und man erhält die tatsächliche kWh. Grundlegend sehe ich keine Preiserhöhung, da die Berechnung der Zustandszahl und des Brennwertes nicht billig von einem Versorger beeinflusst werden kann.

Christian Guhl:
Ist doch klar : Wenn ich an der Zustandszahl (oder am Brennwert) etwas herumdrehe, wird aus den verbrauchten cbm mehr an kwh und ich muss mehr zahlen. Also versteckte Preiserhöhung.                                                                                                                                     
--- Zitat von: desonic am 12. Juni 2015, 10:17:43 ---...da die Berechnung der Zustandszahl und des Brennwertes nicht billig von einem Versorger beeinflusst werden kann.

--- Ende Zitat ---
Nein ? Sind Sie sich da auch ganz sicher ? Bis vor einigen Jahren glaubten auch viele Kunden, dass die Preiserhöhungen in Ordnung waren.

userD0010:
@Christian Guhl
Mir war diese Frage erst wieder in den Sinn gekommen, als ich meine "Endabrechnung" meines Versorgers in die Hände bekam und mir darin auffiel, dass der Gaspreis im Vergleich zum vergangenen vollen Lieferjahr unverändert geblieben ist. Das machte mich natürlich stutzig.
Also habe ich mir die Berechnungskunststückchen genauer angesehen und dabei diese -für mich- dort versteckte Preiserhöhung des Produktes um etwa 8 % festgestellt.
Heute hab ich mich daran erinnert, dass ich vor etwa sechs Jahren bereits wegen der vorherigen diversen Zustandszahl-Änderungen die Frage an meinen Versorger gestellt habe über die Gründe und Rechenparameter.
Die Antwort möchte ich wie folgt zitieren:
"die bezogene Gasmenge (Volumen) wird in Kubikmetern gemessen. Die verbrauchte Menge wird auf Grund entsprechender gesetzlicher Vorgaben in Kilowattstunden berechnet. Die Umrechnung von Menge in Wärme erfolgt unter Berücksichtigung des Brennwertes unjd des jeweiligen physikalischen Gaszustands. Dieser Zustand ist abhängig von Temperatur, Druck und Feuchtigkeit des Gases und wird in der sog. Zustandszahl erfasst. Das Produkt aus Gasvolumen, Brernnwert im Normalzustand und Zustandszahl ergibt die bezogene Menge.
Der Brennwert im Normalzustand ist abhängig von der Zusammensetzung des Erdgases und wird von unserem Vorlieferanten an der Übergabestation mit einem selbsttätigen geeichten Kalorimeter kontinuerlich gemessen und registriert.  Wesentlich für die Bestimmung der Zustandszahl ist die Temperatur des Gases. Ermittelt wird sie durch eine Messung der Bodentemperatur in einem Meter Tiefe an repräsentativen Messstellen im Versorgungsgebiet.
Als weiterer Faktor muss der Luftdruck berücksichtigt werden. Er wird entsprechend der Höhenlage eines Ortes ermittelt. Außerdem wird die relative Luftfeuchtigkeit gemessen und entsprechend eingerechnet."

Dieser Antwort war meine Frage vorhergegangen, weil der Zustandswert in der Rechnung meines direkten Nachbarn anders ausgefallen war, als in meiner Rechnung. Auch Vergleiche mit Rechnungen von Bewohnern der Nachbarorte waren unterschiedlich, sogar bei Verbrauchern in einer Straße mit gegenüberliegenden Häusern.

Das habe ich dann auch meinem Versorger auf seine o.g. Anwort mitgeteilt, erhielt aber darauf nie wieder eine Antwort.
Das, und nur das verleitete mich zu dieser Frage nach einer evtl. versteckten Preiserhöung, die man, wird diese Methode gewählt, nicht einmal angekündigt werden muss.

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