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Autor Thema: Erfahrungen mit STROGON?  (Gelesen 107081 mal)

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Offline Erdferkel

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #45 am: 16. Dezember 2016, 15:07:40 »
@energietourist:
da gibts diverse, ich achte da immer sehr genau drauf, z.B BEV Strom:
Zitat AGB:
"...der Vertrag kommt mit bestätigung der BEV in Textform zustande und beginnt mit der Stromlieferung..."
oder Vattenfall Gas, habe ich gerade nach einem Jahr beendet, Bonus und Schlussrechnung waren nach 10 Tagen da.
Hatte auch bei Strom mit EVD, Extraenergie und Almado diesbezüglich nie Probleme.

Offline berghaus

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #46 am: 16. Dezember 2016, 15:09:49 »
@Energietourist

Wir haben das hier schon diskutiert:

http://forum.energienetz.de/index.php/topic,20254.15.html

Ich hoffe demnach, dass ich den Bonus von Stromio wie schon vor vier Jahren  im Februar 2017 erhalten werde.
Allerdings hat Stromio die AGB gerade in diesem Punkt geändert.
Zu der versprochenen Nachfrage bei Stromio bin ich noch nicht gekommen.

Bei meinem neuen Gasanbieter Fair-Energie (Stadtwerke Reutlingen) muss ich noch mal genau prüfen.(Der Vertrag kommt noch mit der Post.)

berghaus 16.12.16
« Letzte Änderung: 16. Dezember 2016, 22:18:35 von berghaus »

Offline Energietourist

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #47 am: 16. Dezember 2016, 15:33:14 »
@Erdferkel
ich bin die letzten 3 Jahre immer gewechselt und alle hatten sinngemäß die gleichen AGBs bezüglich Lieferbeginn und Zusandekommen des Vertrages wie Strogon. Vattenfall z.B. hat auch die selben AGBs, da gibt es keine Unterschiede zu Strogon und bei Vattenfall wurde auch anstandslos der Treuebonus gezahlt. Wer da Angst vor Fallstricken hat sollte überhaupt keine Tarife mit Treuebonus auswählen.
Ich bin kein Jurist, aber was die BEV in ihren AGBs hat, macht es für mich auch nicht besser.
Wenn ein Vertrag zustande kommt, dann gilt er für mich ab sofort und nicht erst ab Lieferbeginn,
ist das dann ein Vorvertrag oder ruht der Vertrag solange, dass ist alles Wortklauberei.
Ich sag es gerne nochmal: Die AGBs von Strogon sind genauso gut oder schlecht wie von vielen anderen EVUs auch. Ich werde gerne darüber berichten, falls es mit dem Treuebonus bei Strogon Schwierigkeiten gibt, aber dann hätte es in den letzten Jahren auch bei anderen EVUs Schwierigkeiten geben können, was bei mir nicht der Fall war.

Offline Didakt

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #48 am: 16. Dezember 2016, 17:10:18 »
@ Energietourist

Zitat von: Ihnen Heute um 14:00:15
… also empfehlen sie mir bitte mal einen Tarif mit Treuebonus, wo Lieferbeginn=Vertragsbeginn ist.

Diese Angebote gibt es en masse, von seriösen EVU ohnehin. Beispiele sind ja vorstehend von zwei Usern schon genannt worden. Ich könnte bei Bedarf noch einige andere nachliefern.
Wie schon gesagt: Wenn die in Ihren laufenden Liefervertrag einbezogenen AGB dem Stand der o. a. AGB vom 01.09.2016 voll und ganz entsprechen und nicht die besagte Änderung erfahren haben, besteht aus meiner Sicht für Sie kein Handlungsbedarf. Die ausgelobten Boni könnten und dürften Ihnen nicht verwehrt werden.

Offline Didakt

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #49 am: 18. Dezember 2016, 19:26:28 »
Zitat von: Erdferkel am 16. Dezember 2016, 15:07:40
… oder Vattenfall Gas, habe ich gerade nach einem Jahr beendet, Bonus und Schlussrechnung waren nach 10 Tagen da.

Zitat von: Energietourist am 16. Dezember 2016, 15:33:14
… Vattenfall z.B. hat auch die selben AGBs, da gibt es keine Unterschiede zu Strogon und bei Vattenfall wurde auch anstandslos der Treuebonus gezahlt. Wer da Angst vor Fallstricken hat sollte überhaupt keine Tarife mit Treuebonus auswählen.

Es trifft zu, dass der Versorger „Vattenfall“ – soweit bekannt – bislang nicht durch eine Verweigerung oder Verzögerung von Bonuszahlungen in die Kritik geraten ist. Im Gegenteil, er zeichnet sich durch termingerechte Auszahlungen und kurzfristige Abrechnungen sehr verbraucherfreundlich aus.
Dennoch sind die AGB – Stand: Februar 2014 –  unsere Thematik betreffend zu beanstanden, weil sie eine Aussage über die Übereinstimmung von Liefer- und Vertragsbeginn offen lassen und somit vertragsrechtlich fragwürdig bleiben. Die einschlägigen Vertragsbestätigungen besagen allerdings folgendes: "Ab dem 01.01.2016 liefern wir Ihnen Strom zum Tarif Easy12 Strom und bestätigen Ihnen gern, dass damit zwischen Ihnen und der Vattenfall Europe Sales GmbH ein Stromliefervertrag zu Stande gekommen ist. Bitte teilen Sie uns Ihren Zählerstand vom Tag des Vertragsbeginns mit, falls noch nicht erfolgt."
„Angst“ sollte man vor fragwürdigen AGB nicht haben, aber vorsorgen könnte man durchaus, um mögliche spätere Ungereimtheiten zu umgehen, die es ja bei anderen Billigheimern „gelegentlich“ gibt. „Wer schreibt, der bleibt!“ Das Pokern bleibt jedoch jedem unbenommen.
« Letzte Änderung: 18. Dezember 2016, 20:12:38 von Didakt »

Offline berghaus

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #50 am: 19. Dezember 2016, 10:13:41 »
Über meinen neuen Gasanbieter FairEnergie (Stadtwerke Reutlingen) habe ich im Internet nichts Nachteiliges gefunden.

Hier mal ein Auszug aus den Vertragsbedingungen zu der Frage, ob Vertragszeit und Lieferzeit voneinander abweichen (verrutschen) können und der Bonus in Gefahr ist, wenn man den Vertrag kündigt oder ob man die Boni auf zwei Jahre verteilen muss:

[Vertragsbedingungen FairGasOnline - für Privatkunden - Fassung 12/2016
2 Vertragsabschluss
2.1 Angebot und Annahme
Der Gaslieferungsvertrag wird schriftlich geschlossen. Von der Textform des § 126 b BGB kann Gebrauch gemacht werden. Er wird wirksam zu dem im Vertrag genannten Datum bzw. durch Zugang der Bestätigung der FairEnergie unter Angabe des Lieferbeginns beim Kunden. Der Kunde erhält die Bestätigung spätestens 2 Wochen nach Eingang des Antrags bei FairEnergie.
3 Vertragsdauer
3.1 Laufzeit
Der Gaslieferungsvertrag wird für die im Vertrag bestimmte Laufzeit abgeschlossen.


Ich meine, hier besteht keine Gefahr für das, was wir wollen: Sparen, durch jährlichen Wechsel!

berghaus 19.12.16


Offline Erdferkel

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #51 am: 19. Dezember 2016, 11:52:53 »
@berghaus:
was steht denn zum Bonusanspruch drin, entsteht der Anspruch nach Ende der Mindestvertragslaufzeit oder nach einem vollständigem Belieferungsjahr?

Grüsse, Erdferkel

Offline berghaus

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #52 am: 19. Dezember 2016, 14:12:41 »
@Erdferkel

Leider wird beim Kopieren der  AGB die Formatierung nicht übernommen.

Bonuszahlungen
Verbrauch Wechselbonus/ Monat Wechselbonus/ Jahr Sofortbonus von 5.000 kWh bis 8.999 kWh 5,00 Euro 60,00 Euro 100,00 Euro von 9.000 kWh bis 12.999 kWh 7,00 Euro 84,00 Euro 160,00 Euro von 13.000 kWh bis 16.999 kWh 10,00 Euro 120,00 Euro 220,00 Euro von 17.000 kWh bis 23.999 kWh 13,00 Euro 156,00 Euro 250,00 Euro von 24.000 kWh bis 30.999 kWh 18,00 Euro 216,00 Euro 260,00 Euro von 31.000 kWh bis 39.999 kWh 22,00 Euro 264,00 Euro 280,00 Euro ab 40.000 kWh 28,00 Euro 336,00 Euro 300,00 Euro Der Kunde erhält einen Wechselbonus von bis zu 28,00 Euro/Monat, je nach Verbrauch, maximal jedoch 12 Monate lang. Maßgeblich für die Bonushöhe ist der bei der jeweiligen Abrechnung ermittelte Verbrauch im Produkt FairGasOnline in der jeweiligen Versorgungsanlage. Die Gutschrift erfolgt anteilsmäßig, je nach Vertragslaufzeit, mit der nachfolgenden Turnus- oder Schlussabrechnung. Zusätzlich erhält der Kunde einen Sofortbonus. Die Auszahlung erfolgt spätestens 60 Tage nach Lieferbeginn auf das uns bekannte Bankkonto. Besteht zum Auszahlungstermin kein aktiver Erdgasliefervertrag, hat der Kunde keinen Anspruch auf den Sofortbonus.


Soweit ich es verstehe, besteht auch hier keine Gefahr.

Etwas anderes ist mir in diesem Fall (und auch schon bei anderer Gelegenheit) aufgefallen.

Die Bonushöhe (Sofort- und Neukundenbonus) ist manchmal abhängig von der beim Antrag angegebenen Verbrauchsmenge.

Es hat sich als sinnvoll erwiesen, in den Verbraucherportalen (verivox, check24 u.a) mit dem für das nächste Lieferjahr erwarteten Verbrauch auch größere oder kleinere Mengen (kWh) durchzuspielen.

Dabei muss man noch die Kosten pro kWh und für den Grundpreis in die Überlegungen mit einbeziehen und ausrechnen, was sich bei dem gewählten Tarif insgesamt pro Jahr ergibt, wenn man (etwas) mehr oder etwas weniger verbraucht. Dazu die Frage, was ist wahrscheinlicher.
Das ist ganz schön anstrengend, zumal dann noch wie in meinem Fall die Angebote sich schnell ändern.

Mein Gasverbrauch lag z.B. in den beiden letzten Jahren unter 30.000 kWh/Jahr. In diesem Jahr ist er auf über 32.000 kWh angestiegen. Verzweifelt habe ich versucht, mit einem Kaminofen dagegen anzuheizen, Holzkosten nicht scheuend, aber immer schön warm.

Bei FairEnergie lagen bei der Antragstellung am 08.12.16  die Boni bei 280 (Sofort-) und 264 (NK-) bei einem Verbrauch von über 31.000 kWh. Bei einem Verbrauch unter 31.000 bei 260/216. Inzwischen ist der Sofortbonus bei über 31.000 kWh schon auf 250 gesunken.

Nun aber kommt, was zu hinterfragen ist.
Der Neukundenbonus von 264 € treibt FairEnergie bei einem Verbrauch von z.B. 32.000 kWh an die Spitze der Tabelle.

Was man in den Verbrauchsportalen nicht sofort sieht und ich auch nicht geprüft hatte, ist, dass der Neukundenbonus verbrauchsabhängig ist:
Er sinkt nämlich bei einem Verbrauch von unter 31.000 kWh von 264 auf 216 €.

Da könnte es sein, dass bei einem Verbrauch von 30.800 kWh ein anderer Anbieter günstiger gewesen wäre.

Dazu muss man in den Internetportalen nicht die Einzelheiten des Tarifs aufrufen, sondern auch noch die AGB
nicht nur zur Frage der Vertragsdauer/Lieferdauer studieren.

Wenn ich die Zeit dazu finde, werden ich das mal in den Verbrauchsportalen hinterfragen. Sonst noch was?

berghaus 19.12.16


Offline Erdferkel

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #53 am: 19. Dezember 2016, 18:19:07 »
@berghaus:

ich hab mal nach den AGB geschaut, die sind ziemlich flott, finde unter
https://www.fairenergie.de/fileadmin/user_upload/onlineantraege/vertragsbedingungen/allgemeine_geschaeftsbedingungen_erdgas.pdf
jetzt schon die Version ab 1.1.2017👍. Da finde ich nichts zum Bonus, auch nicht die Staffelungen, sind die im Vertrag formuliert?


Offline berghaus

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #54 am: 19. Dezember 2016, 19:27:59 »
@Erdferkel

Die sind auch flott beim Ändern der AGB!

Es gibt wohl für Onlineverträge ergänzende AGB:

Man findet diese z.B. bei check24, indem man in der Zeile Tarifdetails ganz rechts blau aufleuchtende AGB anklickt.

https://cdn2-vergleich.check24.de/filestore/tariff_terms/51a05684e117565b39129d5796c0aceb.pdf

Da war ich ja zunächst auch erschrocken, als der Sofortbonus bei dem von mir angegebenen Gasverbrauch von 31.100 kWh von 280 auf 230 € gesunken war und ich für mich Wichtiges nur aufgeschrieben, aber keinen Screenshot gemacht hatte.

Da muss ich nun aber check24 loben, weil ich in deren Bestellbestätigungs-E-Mail alle wichtigen Daten und die AGB vom 08.12.2016 fand. Da gab es noch den Sofortbonus von 280 EUR.

Gespannt bin ich nun auf die von FairEnergie per E-Mail angekündigten Vertragsunterlagen, die mit der Postkutsche kommen sollen.

Zu bemängeln wäre, dass bei check24 nicht deutlicher darauf hingewiesen wird, dass der Neukundenbonus verbrauchsabhängig ist, d.h bei einem Verbrauch unter 31.000 kWh von 264 auf 216 € sinkt. Man wird mir vorwerfen, dass ich die beigefügten AGB sorgfältiger hätte lesen müssen. Mit den Begriffen "versteckt" und "intransparent" werde ich da wohl nicht arbeiten können, wenn der Verbrauch im Jahr 2017 tatsächlich unter 31.000 kWh sinken würde. Vielleicht kann ich gegen einen drohenden Bonusverlust von 48 € gegen Ende des Jahres 2017 ja noch anheizen und Holz sparen   :D.

berghaus 19.12.16

Offline Christian2017

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #55 am: 14. Februar 2017, 10:49:00 »
Habe nach einem Jahr Strombezug von Strogon wegen erheblicher Preiserhöhungen ( Grundpreis von 3,46 € auf 11,- € und Arbeitspreis um 3 ct./Kwh) den Anbieter zum Jahreswechsel getauscht. 6 Wochen hat sich Strogon ausbedungen, die Schlußrechnung  zu stellen. Diese Frist ist ergebnislos verstrichen.  Auf Mails wird nicht reagiert. In einem heute geführten Telephonat, dessen Zustandekommen nicht einfach war, erfuhr ich, daß bisher nichts unternommen wurde, die Gutschrift  zu veranlassen, die sich immerhin auf 126 € beläuft . Ich würde in den nächsten Tagen ein Schreiben zum weiteren Prozedere erhalten.   

Offline Didakt

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #56 am: 14. Februar 2017, 12:45:25 »
@ Christian2017

Zu unterstellen ist wohl, dass Sie es versäumt haben, sich eine Basis für eine nunmehr sofortige, hilfreiche Einschaltung der Schlichtungsstelle Energie (SE) zu schaffen. Eine solche Grundlage wäre folgendes Schreiben, das am Tag nach Vertragsende im Rahmen der Zählerstandsmeldung an den Altversorger abzusetzen ist. Nach fruchtlosem Ablauf der 6-Wochen-Frist bietet sich dann die Möglichkeit, sein Anliegen der Schlichtungsstelle vorzulegen, das in der Regel eine schnelle Reaktion des Versorgers auslöst. Wenn eine Bonusforderung besteht, müsste das Schreiben noch ein klein wenig ergänzt werden.

Musterschreiben:
„Stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG ‒ analog meiner anliegenden selbst erstellten „Eigenen Schlussrechnung“ ** ‒ bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht.

Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Bankkonto über-weisen, dessen Verbindungsdaten Ihnen bekannt sind *
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16.12.2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).

Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend ‒ bei der Schlichtungsstelle Energie, Berlin, ‒ die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen** ‒ meinen Zahlungsanspruch gegen Sie einklagen**.

Freundliche Grüße

*ggf. Bankdaten einfügen
** Nichtzutreffendes ‒ z. B. in Parenthese stehende Textteile ‒streichen.“

Wenn Sie den Versorger erst jetzt in Verzug setzen, muss er binnen 4 Wochen wie auch immer Stellung beziehen, erst dann kann die SE eingeschaltet werden.

MfG
« Letzte Änderung: 14. Februar 2022, 08:07:05 von DieAdmin »

Offline berghaus

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #57 am: 15. Februar 2017, 13:16:57 »
Meine Güte, welchen Aufwand man beim jährlichen Wechsel des Versorgers treiben muss oder kann.

Waren das noch Zeiten, als man jährlich die überhöhte (monopolistische) Rechnung bekam, die Beträge abgebucht oder erstattet wurden und man, wenn es hoch kam, die Zählerstände verglichen und den jährlichen Verbrauch, vielleicht auch die Kosten in eine Liste eingetragen hat, um ev. Unregelmäßigkeiten bei den Geräten oder beim Verbrauch aufzuspüren.

Evisell hat es ja versucht, einen halbwegs preiswerten Versorger zu finden, dessen Preise so sind, dass man nicht jährlich wechseln muss.
Ich habe aber den Eindruck, dass abgesehen von den Mehrkosten der Aufwand bei ihr beim Schriftverkehr eher noch höher war als bei den Boniheimern (im Normalfall).

berghaus 15.02.17

Offline bolli

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #58 am: 15. Februar 2017, 13:40:30 »
Waren das noch Zeiten, als man jährlich die überhöhte (monopolistische) Rechnung bekam, die Beträge abgebucht oder erstattet wurden und man, wenn es hoch kam, die Zählerstände verglichen und den jährlichen Verbrauch, vielleicht auch die Kosten in eine Liste eingetragen hat, um ev. Unregelmäßigkeiten bei den Geräten oder beim Verbrauch aufzuspüren.
Wenn Sie das möchten, können Sie das doch auch weiterhin haben. Bleiben Sie beim monopolistischen Grundversorger und schon ist alles beim alten.  ;)
Kein Wechselgedöns, kein unnötiger Schriftverkehr, und alles ist gut !

Ansonsten müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass sich die Welt weiter gedreht hat. Heute stehen sich oftmals die Generation "Geiz ist geil" und die "Raffzahns" gegenüber und schauen, wie sie den Gegenüber möglichst übervorteilen können.
Das soll ausdrücklich nicht den hier vorliegenden Themenbereich betreffen, ist aber so mein Gefühl, wenn ich mich so umschaue und den Gesprächen zuhöre, die sich ums Thema Geld, Einkäufe, Verträge drehen.

Aber das war OT !

Offline EviSell

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #59 am: 15. Februar 2017, 14:23:49 »
Evisell hat es ja versucht, einen halbwegs preiswerten Versorger zu finden, dessen Preise so sind, dass man nicht jährlich wechseln muss.
Ich habe aber den Eindruck, dass abgesehen von den Mehrkosten der Aufwand bei ihr beim Schriftverkehr eher noch höher war als bei den Boniheimern (im Normalfall).

berghaus 15.02.17

@berghaus,
da Sie mich im Strogon-Bereich indirekt ansprechen, will ich auch hier antworten (obwohl ich mit Strogon nichts zu tun hatte/habe)
Sie irren sich, dass es hier einen besonderen hohen Aufwand bedarf, eine Email verschicken, um den Zählerstand zu melden oder wenn der Abschlag eine andere Höhe hatte, als ich errechnete, ist noch kein Aufwand. Aufwand bzw. Ärger wäre es, wenn ich mich erst dann mit dem Anbieter rumstreite. Meinen letzten nervenaufreibenden Disput hatte ich mit energieGut (kann man ja dort im Bereich nachlesen.) Aber das ist schon einige Jahre inzwischen her. Ansonsten ist das für mich eine ruhige Angelegenheit. ;)
Auch durch meinen niedrigen (auch im Vergleich mit gleicher Haushaltsgröße) Verbrauch, sind die Abstände ("Mehrkosten") womöglich nicht so groß. Hinzu kommt, dass ich, und nicht erst seit der Energiewende, in einem Gebiet wohne, wo der Netzbetreiber nicht gerade zimperlich ist bei der Preisgestaltung, dass selbst solche "Boniheimer" nicht allzu billig sind - im Vergleich zu anderen Regionen.

[DieAdmin: Link auf Wunsch des Users entfernt, da Blog nicht mehr existiert]
« Letzte Änderung: 14. Februar 2022, 08:08:20 von DieAdmin »
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