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Autor Thema: Erfahrungen mit STROGON?  (Gelesen 107104 mal)

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Offline Erdferkel

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #60 am: 15. Februar 2017, 15:35:20 »
Auch OT:

@EviSell: Danke für den Link, muss ich für uns auch mal grafisch darstellen, hab aber nur Daten ab 2008... Den Preis berechne ich genauso.

Offline verkehrsschau

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #61 am: 22. Februar 2017, 19:14:14 »
Ich wechsle jedes Jahr den Stromanbieter, bisher immer ohne Probleme. Auch dieses mal wurde der Wechsel über CHECK 24 eingeleitet, nach zwei Tagen kam die Nachricht von STROGON, dass man mit mir keinen Vertrag abschließen wolle. Die Gründe könne man aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht nennen. Habe mich gleich bei CHECK 24 beschwert, warum solche unseriösen Angebote dort überhaupt gelistet werden.
Noch Fragen? >:( 8) :-\

Offline nnn

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #62 am: 03. März 2017, 21:20:44 »
Ich rate ab!
Im ersten Jahr lief es, einwandfrei. Ich hatte bisher nur (mache ich generell) Einjahresverträge ohne Tricksereien abgeschlossen. Kurz vor Ende der Kündigungsfrist (sechs Wochen zum Vertragsende) erhielt ich ein Nachfolgeangebot mit deutlichen Preissteigerungen (knapp 30%). Ich kündigte form- und fristgemäß und wurde jetzt von einem Callcenter der Firma angerufen. Man hätte übersehen, daß ich bereits ein Jahr Kunde sei und könne mir ein sehr attraktives Preisangebot für eine Vertragsverlängerung unterbreiten. Ich bat, mir dieses schriftlich vorzulegen. Das war fünf Wochen vor Jahresende.
Statt dieses schriftlichen Angebotes erhielt ich wenige Tage später eine Auftragsbestätigung Man danke für die Vertragsverlängerung und habe bereits meinen Netzbetreiber über die Fortsetung der Lieferung informiert, ich müsse nichts mehr unternehmen.
Widerspruch und erneute Kündigung wurden versucht zurückzuweisen, aber ich hatte meinen Netzbetreiber bereits über meine rechtskräftige Kündigung (Kopie) informiert, Strogon knickte nun ein, denn ich hatte mir einen neuen Lieferanten für 2017 gesucht und auch bereits dessen Lieferbestätigung erhalten.
Am 02.01.17 erhielten Netzbetreiber, alter (Strogon) und neuer Stromlieferant meinen Zähler-Jahresendstand. Am 05.02.17 mahnte ich meine Schlußrechnung 2016 schriftlich und mündlich bei Strogon an.
Diese kam am 14.02. per Email bei mir an. Es ergab sich aus der Summe der Abschlagzahlungen eine Gutschrift für mich von 75 €. Diese habe ich bis heute Freitag, 03.03. nicht auf meinem Konto.
Ich verstehe die Geschäftspolitik dieser Firmen überhaupt nicht. Alle die Anbieter von Check24, Verivox und wie sie alle heißen, sind nur Einjahreslfliegen. Wie wollen die langfristig existieren?
Strogon aber ist dauerhaft von meiner Lieferantenliste gestrichen, ich rate ab!

Offline bolli

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #63 am: 07. März 2017, 07:39:26 »
Ich verstehe die Geschäftspolitik dieser Firmen überhaupt nicht. Alle die Anbieter von Check24, Verivox und wie sie alle heißen, sind nur Einjahreslfliegen. Wie wollen die langfristig existieren?
Die arbeiten mit der "Massenträgheit". Heißt, bei den Jahreswechslern schießen sie zu, rechnen aber mit vielen, die an irgendwelchen "Hürden" beim Wechsel scheitern (verpasster Kündigungszeitpunkt, Preiserhöhungsschreiben nicht beachtet, da dieses in Werbeschreiben "eingepackt" war o.ä.) und dann haben sie diesen Kunden ein Jahr lang mit DEUTLICH erhöhten Preisen an der Angel. Das dieser spätestens DANN weg ist und wie Sie, wohl nicht mehr wiederkommt, scheint die Herrschaften nicht zu jucken.

Offline bolli

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #64 am: 27. Juni 2017, 08:30:13 »
Zitat
..ich würde seit der letzten Pleitewelle kleine Stromanbieter generell meiden.
Warum ? Man hat an Teldafax gesehen, dass es auch größere treffen kann. Entscheidend ist das Geschäftsmodell. Und dabei ist es wichtig, dem Anbieter nicht zuviel eigenes Geld im Voraus zu geben, sprich auf keinen Fall Vorauszahlungen über einen Monat im Voraus zu machen aber auch darauf zu achten, nicht zu hohe Abschläge zu zahlen.
Dann hält sich ein möglicher Schaden meist in Grenzen und würde durch die preislichen Vorteile wohl überwiegend aufgewogen.
« Letzte Änderung: 21. Januar 2020, 11:37:04 von DieAdmin »

Offline Didakt

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #65 am: 27. Juni 2017, 12:19:15 »
Zitat von: bolli am Heute um 08:30:13
[…] sprich auf keinen Fall Vorauszahlungen über einen Monat im Voraus zu machen aber auch darauf zu achten, nicht zu hohe Abschläge zu zahlen.
Dann hält sich ein möglicher Schaden meist in Grenzen und würde durch die preislichen Vorteile wohl überwiegend aufgewogen.

Wenn im Laufe des Verbrauchsjahres zu hohe Abschlagszahlungen auflaufen, sollte man beispielweise wie folgt verfahren: Das Antragsdatum wurde gezielt gewählt, weil zu diesem Zeitpunkt die kumulierten Abschlagsleistungen ins Haben wechselten.
Edit: Muster gelöscht.
« Letzte Änderung: 27. Juni 2017, 23:07:38 von Didakt »

Offline bolli

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #66 am: 27. Juni 2017, 15:13:17 »
Die Abschläge sind ja auch deshalb zu hoch, weil man beim regelmäßigen Wechseln, um den Bonus zu erhalten, ja quasi immer um den Neukundenbonus in Vorleistung tritt, da dieser nie vorab verrechnet wird. Auch deshalb ist eine Kombination aus Sofort- und Neukundenbonus, wodurch letzterer geringer ausfällt und die nachträgliche Erstattung aus diesem Grund geringer ausfällt, manchmal die bessere Wahl.

Offline andiken

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #67 am: 21. Juli 2017, 13:23:54 »
hallo an alle.......

ich berichte über meine erfahrungen mit dem energieanbieter strogon aus bonn, deren geschäftsführerin wohl mehrgleisig unterwegs ist,unter anderem wohl mit einer abnehmseite im netz.
dies aber nur als kleine einleitung ;)
seit okt.2016 hatte ich einen gasliefervertrag bei dieser firma und kann nur schlechtes berichten!!!!!
1. obwohl nicht vereinbart und auch in den agb nirgends verankert, musste ich vorkasse leisten, jeden monat.

2. nach drei monaten wurde mein abschlag berichtigt....von 45.-euro auf 90.-euro, weil der netzbetreiber zu meiner abnahmestelle erhöhte verbrauchswerte gemeldet hatte.....da ich aber in diese wohnung erst im mai 2017 eingezogen bin konnte das nicht sein und das habe ich natürlich auch sofort mit dem netzbetreiber geklärt, welcher die strogon auch sofort unterrichtete und auch berichtigte.....die 90.-euro sollte ich aber trotzdem zahlen, weil man die angeblich nicht mehr aus dem system nehmen konnte ;D.....das habe ich nicht getan, sondern ganz normal meine 45.-euro weitergezahlt, mit dem ergebnis das die agilis inkasso aus berlin bei mir meldete und diese 90.-euro einforderte, obwohl ich die angelegenheit ausdrücklich mit strogon besprochen hatte.....

3. nun kam die endrechnung und ich hätte, weil nur 40m3 verbrauch, eigentlich ein guthaben haben müssen, aber falsch ich soll noch 56.-euro zahlen, weil die strogon 186.-euro abgezogen hat, für die nach ihren worten, beauftragung dritter, also für die agilis inkasso und die agilis möchte die gleiche forderung von mir beitreiben!!!
ich habe daraufhin eine "nette" mail an strogon geschrieben und gefragt wie es sein kann das strogon für die agilis forderungen einzieht und denen in aussicht gestellt das mein anwalt mal über die endrechnung guckt.
nun kam von strogon eine mail in der zu lesen ist das sie auf die restforderung und alle sich aus dem vertrag ergebenen ansprüche verzichten,aus kulanz selbstverständlich ;)....ich muss mich aber innerhalb von 4 tagen dort melden und mein ok dazu geben, ansonsten gilt das nicht mehr!!!!!

Was soll man davon halten?????
ich bitte alle die rechtlich sehr versiert sind um möglichst viele antworten

Offline Didakt

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #68 am: 21. Juli 2017, 20:25:52 »
Zitat von: andiken am 21.July2017, 13:23:54
[…] seit okt.2016 hatte ich einen gasliefervertrag bei dieser firma […]…nun kam die endrechnung […]

Das heißt, Sie hatten also keinen Jahresvertrag und auch keine Bonusoption?

Zitat
… obwohl nicht vereinbart und auch in den agb nirgends verankert, musste ich vorkasse leisten, jeden monat.

Es ist in der Branche – von einigen Ausnahmen seriöser Versorger abgesehen – durchaus üblich, dass Abschläge am Anfang des laufenden Monats fällig gestellt werden.

Zitat
… nun kam von strogon eine mail in der zu lesen ist das sie auf die restforderung und alle sich aus dem vertrag ergebenen ansprüche verzichten, aus kulanz selbstverständlich  ....ich muss mich aber in-nerhalb von 4 tagen dort melden und mein ok dazu geben, ansonsten gilt das nicht mehr!!!!!

Innerhalb von 4 Tagen müssen Sie gar nichts! Sie kommen Ihren vertragstypischen Pflichten und somit der vollständigen Vertragserfüllung uneingeschränkt nach, wenn Sie dem Verkäufer (Versorger) bis zur Jahresabrechnung bzw. bis zum Vertragsende den vereinbarten Kaufpreis – hier in Summe der fristgerecht geleisteten Abschläge – zahlen und die gekaufte Sache abnehmen (s. auch § 433 (2) BGB).

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass sich die vom Versorger festgelegten Abschlagszahlungen für die Lieferung von Gas gemäß § 41 (2) EnWG am mutmaßlichen Verbrauch des Kunden orientieren müssen und nur in einer angemessenen Höhe verlangt werden dürfen. Der Ansatz überhöhter Abschläge ist unzulässig (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16.12.2014, Az: I-20 U 13).

Wenn Sie an der Korrektheit der Schlussrechnung Zweifel haben bzw. die Abrechnung Ihres Vertragskontos rechnerisch fehlerbehaftet ist, dann erkennen Sie die Abrechnung nicht an und widersprechen Ihr unter Beifügung einer „Eigenen Abrechnung“.

Wenn Sie Ihren o. a. vertragstypischen Pflichten uneingeschränkt nachgekommen sind und Ihre Nerven mitspielen, können Sie den Inkassodienst am  ausgestreckten Arm verhungern lassen, d. h., mit dem setzen Sie sich überhaupt nicht – in keiner Weise – auseinander, denn dem fehlt jegliche Handhabe gegen Sie.
« Letzte Änderung: 21. Juli 2017, 22:57:06 von Didakt »

Offline hugo

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #69 am: 15. August 2017, 21:25:07 »
Kann nur vor dem Vorgehen von Strogon im Markt warnen. Meine Erfahrung ist eine ziemliche Katastrophe und an Unverschämtheit kaum zu überbieten. Beim Wechsel zu Strogon sah alles günstig und seriös aus. Nach Ablauf der Preisgarantie erschien dann das wahre Gesicht dieser Firma. Die erste Preiserhöhung ist entweder gar nicht mitgeteilt worden -oder clever und unübersichtlich verpackt- an den Mann gebracht worden. Es handelte sich um ca. 30 %. auf über 27 ct/KWh. Damit nicht genug, versucht man nun zum 1.10.17 eine weitere Preiserhöhung um sagenhafte 35%. Schlußendlich ergibt sich seit meiner Umstellung auf Strogon im Jahre 2015 eine Erhöhung des Preises um geschlagene ca 75%. Das nenne ich Effektivität. Der Clou an der der Preiserhöhung: da offensichtlich die Inflationsrate, die so gern angeführt wird, nicht mehr greift, sind dem Unsinn keine Grenzen mehr gesetzt. Als erstes werden danach immer die Durchleitungskosten angeführt, die man natürlich nur sehr schlecht nachvollziehen kann. Dann kommt der Hammer: erhöhte Investitionen in den Telefonservice, um -unter anderem- die Wartezeit in der Leitung und die Servicequalität zu erhöhen. Resultat: Ich rief an, wartete ca 20 Minuten in der Leitung, bekam einen arroganten und unwissenden Mitarbeiter in die Leitung, der sich auf keine meiner kritischen Fragen einließ. So einen Lieferanten braucht man nicht. Im Übrigen wird auf der Verivox Seite der Strom dieser Firma ab 1.10.17 zu einem Preis unter 27 ct/KWH angeboten (zum Vergleich: mir wird der Preis ab 1.10.17 auf über 36 ct/KWh angeboten), was der Gipfel der Unverschämtheit ist. Ich habe hier den monatlichen Grundpreis in meinen Preisangaben nicht berücksichtigt, weil er in den Grössenordnungen des Arbeitspreises untergeht.

Offline Didakt

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #70 am: 17. August 2017, 10:32:56 »
Zitat von: hugo
[...] Nach Ablauf der Preisgarantie erschien dann das wahre Gesicht dieser Firma. Die erste Preiserhöhung ist entweder gar nicht mitgeteilt worden -oder clever und unübersichtlich verpackt- an den Mann gebracht worden. [...] Damit nicht genug, versucht man nun zum 1.10.17 eine weitere Preiserhöhung um sagenhafte 35%.
Diese »Preisanpassungsspielchen« der Discounter sind inzwischen ja hinlänglich bekannt. Aus welchem Grund haben Sie denn Ihren Vertrag nicht fristgerecht zum Ablauf des ersten Vertrags- und Lieferjahres gekündigt, um den genannten, zu erwartenden Preisanpassungen aus dem Weg zu gehen?


Nach § 41 (3) EGNW haben Lieferanten Letztverbraucher rechtzeitig, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der normalen Abrechnungsperiode und auf transparente und verständliche Weise über eine beabsichtigte Än-derung der Vertragsbedingungen und über ihre Rücktrittsrechte zu unterrichten. Ändert der Lieferant die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Letztverbraucher den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündi-gungsfrist kündigen.

Sollte den – abschnittsweisen – Abrechnungen des Versorgers für den Zeitraum nach Ablauf des ersten Vertragsjahres von Ihnen erst jetzt wahrgenommene einseitige, auf versteckte, völlig intransparente Art und Weise vorgenommene und damit unwirksame Preisbestimmungen/Preisanpassungen (Preisände-rungsmaßnahmen) des Grundbetrages/Arbeitspreises zugrunde liegen, so erfolgten diese ohne Rechtsgrund. Desgleichen auch, wenn Ihnen ein Preisinformationschreiben über die Anpassung/Erhöhung der Preise definitiv nicht zugegangen ist. Für den Zugangsnachweis ist der Versorger beweispflichtig. Siehe hierzu auch Urteil OLG Düsseldorf v. 20.10.2016 - I-20 U 37/16.

Die Rechtswirksamkeit der fraglichen Preismaßnahmen kann auch jetzt noch bestritten werden! Wenn tatbestandlich keine vertragsrechtlich wirksame Preisanpassung/Preisbestimmung durch den Versorger erfolgte, gelten die bisherigen vertraglich vereinbarten Preiskonditionen nach wie vor auch für den Ver-brauchszeitraum nach Ablauf des ersten Vertragsjahres weiter und bei allen Abrechnungen anzuwenden.
Im Rahmen eines Widerspruchs sind vom Versorger entsprechend korrigierte Verbrauchsabrechnungen anzufordern.

Sollte der Versorger den berechtigten Forderungen nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht fristgerecht darlegen, ist sofort nach Fristablauf wegen des dann schon vorliegenden Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB und § 111a EnWG) bei der Schlichtungsstelle Energie, Berlin, die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens zu veranlassen.
« Letzte Änderung: 14. Februar 2022, 08:22:57 von DieAdmin »

Offline BroBernd

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #71 am: 16. November 2017, 17:46:24 »
Ich kann nur vor Strogon warnen. Nachdem mein Vertragsjahr abgelaufen war, erhielt ich sechs Wochen nach Vertragsende meine Abschlussrechnung per Mail. Darin wurde ein Vertragsguthaben ausgewiesen, das ich innerhalb von 30 Tagen auf mein Konto erhalten sollte. Diese Zeit ist inzwischen verstrichen, mein Geld habe ich nicht erhalten und auf Mails reagiert Strogon nicht. Da der Wechsel übe verivox erfolgte, habe ich mich dort auch über Strogon beschwert. Ich denke mal, es wird mir nichts anderes übrig bleiben, als einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Offline Erdferkel

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #72 am: 16. November 2017, 18:36:31 »

Offline Energietourist

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #73 am: 12. Januar 2018, 10:49:22 »
Strogon scheint bei CHECK24 nicht mehr gelistet zu sein, sowohl bei Gas, als auch bei Strom. Zahlen die keine Provision an CHECK24 mehr oder hat das andere Gründe?
Habe mal an CHECK24 eine Mail geschickt, interessiert mich. Weiß hier jemand mehr darüber?

Offline Energietourist

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #74 am: 12. Januar 2018, 11:08:00 »
@BroBernd
Strogon hat mir auch nicht wie vorgeschrieben innerhalb von 6 Wochen die Schlussrechnung zukommen lassen, habe auch noch Geld zu bekommen.
Habe denen eine Email gesendet, wenn nach 4 Wochen keine Antwort kommt, wird sofort die Schlichtungsstelle eingeschaltet. 

 

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