Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Erfahrungen mit STROGON?  (Gelesen 107110 mal)

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Offline Oldie43

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #15 am: 02. Februar 2016, 14:37:11 »
Wo das Problem ist ?

Ich hatte nicht vor einen Vertrag mit Vorkasse abzuschließen, auf gar keinen Fall mit jährlicher und auch nicht mit monatlicher Vorkasse.

Ich war es von meinen bisherigen Stromlieferanten gewohnt, dass die monatlichen Abschläge für den vergangenen Monat gezahlt wurden und nicht wie bei Strogon im Voraus für den folgenden.

In den Tarifangeboten und AGB von Strogon findet sich kein Hinweis auf diese Praxis.
Ich wurde damit überrascht, dass ich einen Vertrag mit monatlicher Vorkasse abgeschlossen hatte. Einen Hinweis darauf fand ich im Nachhinein in der Vertragsbestätigung, im Text als ersten Abbuchungstermin.

Wenn man von seinen Kunden monatliche Vorkasse verlangt so sollte das in den Tarifbeschreibungen und AGB deutlich zu ersehen sein.

Einen eventuellen Mehrverbrauch als Berechtigung für das Unterschieben eines Vorkassevertrages anzuführen finde ich etwas daneben.
Stromlieferanten erhalten von den Netzbetreibern Informationen über den Verbrauch ihrer Neukunden in der Vergangenheit und legen die Abschlagszahlungen so an, dass sie auf der sicheren Seite liegen.

Wenn keiner der Geschäftspartner einseitig immer in Vorleistung gehen soll bietet sich als Zahltermin für die Abschläge der 15. eines Monats an.

MFG       

Offline Didakt

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #16 am: 03. Februar 2016, 11:32:10 »
[...] Ich habe also einen Vertrag mit monatlicher Vorkasse.
[...] Ich hatte nicht vor einen Vertrag mit Vorkasse abzuschließen, auf gar keinen Fall mit jährlicher und auch nicht mit monatlicher Vorkasse.

Ich war es von meinen bisherigen Stromlieferanten gewohnt, dass die monatlichen Abschläge für den vergangenen Monat gezahlt wurden und nicht wie bei Strogon im Voraus für den folgenden.

Ich wurde damit überrascht, dass ich einen Vertrag mit monatlicher Vorkasse abgeschlossen hatte. Einen Hinweis darauf fand ich im Nachhinein in der Vertragsbestätigung, im Text als ersten Abbuchungstermin.

Einen eventuellen Mehrverbrauch als Berechtigung für das Unterschieben eines Vorkassevertrages anzuführen finde ich etwas daneben.
Stromlieferanten erhalten von den Netzbetreibern Informationen über den Verbrauch ihrer Neukunden in der Vergangenheit und legen die Abschlagszahlungen so an, dass sie auf der sicheren Seite liegen. [...] 

Es gibt auch Verbraucher, die sich gerichtlich erfolgreich gegen solche an sich unübliche Maßnahmen einzelner Versorger gewehrt haben.
Siehe hier und auch hier.

Offline Christian Guhl

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #17 am: 03. Februar 2016, 12:19:45 »
Wie kommt man eigentlich auf so eine Idee, dass man einen Vertrag mit Vorkasse hat, nur weil der Abschlag am Anfang des Monats abgebucht wird ?
Die Abrechnung erfolgt nach Ablauf des Verbrauchszeitraums, erst dann steht fest, wer denn nun in Vorleistung getreten ist. Nur, weil derAbschlag am Anfang des Monats abgebucht wird, statt in der Mitte oder am Ende,von Vorkasse zu sprechen, halte ich für Erbsenzählerei. Wie hoch ist denn die "Vorkasse"?
Sie zahlen doch nicht den Jahresverbrauch im Voraus.
Das ist doch nur ein Monatsabschlag. Man kann sich seine Probleme auch selber machen.

Offline Oldie43

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #18 am: 03. Februar 2016, 12:56:40 »
Hallo Didakt,

danke für den Kommentar und die Links, es war mir nicht bekannt, dass es zu diesem Punkt schon Gerichtsurteile gibt die meine Sicht der Sachlage bestätigen.

Strogon sieht das anders, man teilte mir folgendes per E-Mail mit :
Sie zahlen einen monatlichen Abschlag, dies bedeutet keine Vorkasse. Eine Vorkasse ist, wenn man den gesamten Jahresbeitrag im Voraus zahlt.

Ich habe nicht vor, wegen dieser Sache vor Gericht zu ziehen,
mit meinen Beiträgen hier möchte ich dazu beitragen, dass Wechselwillige Informationen zu dem noch recht unbekannten neuen Stromanbieter Strogon bekommen und vielleicht kann man ja auch damit das Verhalten bzw. das Geschäftsgebaren des Anbieters beeinflussen.
Das ganze hat nichts mit Erbsenzählerei zu tun sondern es geht um die Darstellung des Verhaltens eines neuen Anbieters.
----------------------------------------------------
Hier noch ein Punkt, der vielleicht für den einen oder anderen von Interesse ist.

Ich habe einen Jahresvertrag abgeschlossen, der laut Tarifbeschreibung nach Ablauf des Jahres dann eine automatische Verlängerung um jeweils einen Monat vorsieht.

In der Auftragsbestätigung war der Verlängerungspunkt nicht aufgeführt.

Ich habe das reklamiert und um eine berichtigte Auftragsbestätigung gebeten.

Per E-Mail wurde mir darauf mitgeteilt, dass man aus systemtechnischen Gründen nicht in der Lage sei, mir eine neue Vertragsbestätigung zukommen zu lassen. Man bestätige aber mit diesem Schreiben, dass der von mir abgeschlossene Vertrag diese monatliche Verlängerung beinhalte.
---------------------------------------------------
Jetzt noch einige allgemeine Anmerkungen zu Strogon.
Ich habe keinerlei Probleme gehabt, Strogon zo kontaktieren,
die telefonische Erreichbarkeit verlief ausgezeichnet,
der gesamte Schriftverkehr läuft über E-Mail,
auf E-Mail-Anfragen wurde immer sehr schnell geantwortet.

MfG

Offline Didakt

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #19 am: 03. Februar 2016, 17:46:49 »
Hallo @ Oldie43

Zu Ihrer Thematik nur noch ein kurzer Lesehinweis auf § 41 (2) EnWG.

MfG

Offline Gaspreisbremse

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #20 am: 03. Februar 2016, 19:56:19 »
Ganz ohne Spaß:

Ich stelle mir gerade vor, wie ich monatlich einen Abschlag zahle. Zum 01. Januar 2016 habe ich gewechselt und mein Vertrag läuft 12 Monate.
Jeden Monat zahle ich den Abschlag in Höhe von sagen wir 50,- EUR. WANN dieser monatlich Abschlag letztlich abgebucht wird, kann mir doch dermaßen sch...egal sein, Hauptsache, ich zahle 12 x Abschlag und erhalte am Ende eine korrekte Abrechnung.

Die konkrete Frage ist, was ich noch unter Vorauszahlung betrachte, und was nicht. Ich habe die Urteile nicht gelesen, aber innerhalb eines Rahmens von 30 Tagen würde ich kein Fass aufmachen. Irgendwann klagt einer, weil er möglicherweise intransparent eins zwei Tage Vorausgezahlt hatte, da das Monatsende auf einen Sonntag fiel und bereits am Freitag abgebucht wurde. Man kann sich auch Probleme schaffen. Nachher meckert man über Burn out, graue Haare und miese Laune.


Offline CarloPedersoli

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #21 am: 27. Juli 2016, 12:27:50 »
Hallo,
[...] Ich habe also einen Vertrag mit monatlicher Vorkasse.

das wäre mir bei einem Zeitraum von ~30 Tagen und Beträgen von ~100 Euro egal.

Ich bin derzeit leidgeprüfter Kunde der "Almado GmbH Immergrün-Energie GmbH eine Marke der 365 AG" - kurzum muss ich mich mit dem Firmengeflecht des Herrn Antoine Werner Beinhoff aus Köln herumschlagen.

Ich beabsichtige, zu Strogon zu wechseln.

Gibt es zu Strogon mittlerweile weitere Erfahrungen?

Von meinem vorherigen Stromlieferanten Antoine Werner Beinhoff und dessen dessen Firmenverschachtelung bin ich so begeistert - da könnte ich meinen Strombedarf günstiger, stressfreier und umweltschonender! mit einem Dieselaggregat selbst erzeugen!
« Letzte Änderung: 27. Juli 2016, 12:52:03 von CarloPedersoli »

Offline Energietourist

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #22 am: 16. November 2016, 09:20:40 »
bin über check24 zu STROGON mit dem Tarif "Strogon Fest Plus" gewechselt. Tarif beinhaltet
Sofortbonus von 150€ und einen verbrauchsabhängigen Bonus von 15% und ist mit eingeschränkter Preisgarantie, Laufzeit 12 Monate, Kündigungsfrist 6 Wochen. Das war für meine Postleitzahl im September das Günstigste, Lieferbeginn ist  01.12.2016.
Der Wechsel an sich hat gut geklappt, Vertragsbestätigung beinhaltete genau das, was check24 angegeben hatte, dass auch bei mir gleich am 1.12.16 bei Lieferbeginn der 1. Abschlag fällig wird, stört mich nicht weiter, ich hätte ja beim alten Anbieter auch an dem Termin einen Abschlag zahlen müssen. Was aber etwas merkwürdig ist: Es kam jetzt eine Email (ist ja ein Online-Tarif) mit einer Überschrift "Verbesserter Service - Anpassung der Preise", in dieser Email ging es überhaupt nicht um Service,  sondern dass sich die EEG Umlage erhöht und es einen hohen Aufwand für Netzbetreiber gibt. Am Ende standen auch neue AGBs, die ab 15.12.16 gelten sollen. Aber das Beste ist, dass jetzt schon, also noch vor Lieferbeginn, eine Preiserhöhung des Arbeitspreises um mehr als
36% auf 34 Cent zum 01.12.2017 angekündigt wurde.  Ich dachte erst, ist wohl ein Tippfehler, aber ich habe ja Preisgarantie bis 01.12.2017. Aber vielleicht liegt der Trick ja darin, dass die Leute glauben, nächstes Jahr kurz vor Ablauf der ersten 12 Monate hätte man diese Preiserhöhung eh vergessen und da dann keine mehr kommt, vergisst man die Kündigung, schlau schlau.

Offline Didakt

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #23 am: 16. November 2016, 12:21:00 »
@ Energietourist

Zitat von: Ihnen
…Am Ende standen auch neue AGBs, die ab 15.12.16 gelten sollen. Aber das Beste ist, dass jetzt schon, also noch vor Lieferbeginn, eine Preiserhöhung des Arbeitspreises um mehr als 36% auf 34 Cent zum 01.12.2017 angekündigt wurde...
Grundsätzlich ist an geschlossenen Verträgen festzuhalten (Pacta sunt servanda).

Änderung von AGB
Sollen nachträglich geänderte AGB wirksam in einen Vertrag einbezogen werden, ist dafür regelmäßig das ausdrückliche Einverständnis der anderen Vertragspartei erforderlich. Es bedarf hierzu einer Änderungsver-einbarung, da der Inhalt eines Vertrages grundsätzlich nicht einseitig geändert werden kann.

Es kann doch bei Ihnen unterstellt werden, dass Sie diesen Vertrag zum Ablauf der einjährigen Laufzeit fristgerecht kündigen werden.
Deshalb kann diese ominöse E-Mail aus rechtlicher Sicht Ihre vertragliche Preisvereinbarung mit einge-schränkter Preisgarantie bis 01.12.2017 nicht tangieren, allerdings mit einer Ausnahme:
Davon ausgehend, dass der Vertragsschluss vor dem 15.10.2016 stattfand, die ab 01.01.2017 erhöhten sog. „staatlichen Zulagen“ noch nicht in Ihrem vertraglichen Tarif eingepreist waren und nach der Preisanpassungsklausel gem. AGB die Erhöhung dieser Zulagen vorbehalten ist, könnte es diesbezüglich noch zu einer „echten Preiserhöhungsmitteilung“ kommen, die aber dann auch ein Sonderkündigungsrecht einräumen muss.
Am 15.10.2016 stand nur die Erhöhung der EEG-Zulage um 0,526 ct/kWh auf 6,880 ct/kWh fest.

Ihre Vermutung, dass diese Gesellen aufs Vergessen setzen, teile ich.

Offline bolli

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #24 am: 16. November 2016, 12:52:59 »
Warten Sie mal ab. Ich halte es auch nicht für unmöglich, dass man unter dem Deckmantel der EEG-Erhöhung, die möglicherweise von einer eingeschränkten Preisgarantie nicht umfasst ist, versucht Ihnen diese Preiserhöhung auch schon vor dem 01.12.2017 "unterzuschieben". Sie sollten also Ihre abgebuchten Abschläge gut beobachten und das Schreiben auch gut archivieren.  ;)

Offline Energietourist

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #25 am: 16. November 2016, 14:21:18 »
@didakt
wir sind ja schon lange dabei und haben einiges mit EVUs erlebt, aber so etwas hatte ich auch noch nicht. Aber okay, falls sie die 0,53 Cent noch drauf schlagen bei der eingeschränkten Preisgarantie,
muss man mal gucken, wurde hier ja im Forum schon ausgiebig diskutiert.
Sollte sich der neue Arbeitspreis aber um mehr als diese 0,53 Cent erhöhen, wäre das klarer Vertragsbruch, da können sie auch nicht sagen, ich habe ein Sonderkündigungsrecht.
Wer dann kündigt, dem werden die Boni nicht gezahlt.
Bei eingeschränkter Preisgarantie können sie nie im Vertragszeitraum mehr draufschlagen, als sich staatliche Abgaben oder EEG Umlage erhöht haben.

Offline Didakt

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #26 am: 16. November 2016, 15:55:28 »
@ Energietourist,

neben der EEG-Zulage fallen ja auch noch weitere Abgaben an, die unter diesen Zulagenbegriff fallen. Nach augenblicklichem Stand ermäßigen sich zwei davon und der gegenwärtige Erhöhungsbetrag für 2017 in Summe beläuft sich einschl. MwSt. auf 0,556 ct/kWh.
Mir geht es persönlich so wie Ihnen. Mein neuer Jahresvertrag mit eingeschränkter Preisgarantie beginnt am 01.01.2017 mit eigeleitetem Wechsel Ende Oktober 20016. Ich nahm an, dass zu mindestens dann schon die EEG-Zulage 2017 eingepreist war und habe noch vor der Online-Bestellung diesbezüglich bei Verivox und dem neuen Versorger nachgefragt. Es galt der Tarifstand vom 01.09.2016 mit der Aussage, dass eine Erhöhung kommen kann, aber nicht muss. Ich habe trotzdem bestellt und nehme die Erhöhung ggf. hin.

Die Versorger stehen unter hohem Wettbewerbsdruck. Viele Versorger erklären in den Vergleichsportalen inzwischen die Zulagen als eingepreist und haben ihre Preise ggü. dem Stand von vor dem 15.10.2016 dennoch nicht erhöht, andere haben z. B. Grund- und Arbeitspreise beibehalten, aber die ausgelobten Boni gekürzt und andere haben ihre Preise leicht angepasst.

Es muss halt jeder nach eigenem Gusto seine Wahl und den Termin der Wechseleinleitung bestimmen.
Ich denke, Sie wissen, was zu beachten ist, damit Ihnen die Boni nicht entgehen.  Aber diese E-Mail-Mitteilung dürfte sich auf Ihren Vertrag jedenfalls nicht negativ auswirken.

Nachtrag aus meinem Fundus:
Preiserhöhungen, die in E-Mails mit der Betreffzeile z. B. „Energiemarktentwicklungen und Preisanpassungen“ oder „Informationen zur Energieversorgung“ u. ä. ohne eindeutige Bezeichnung als Preisanpassung völlig intransparent mitgeteilt werden, sind unwirksam (Urteil LG Düsseldorf v. 09.12.2015, Az. 12 O 177/14).

Auch folgende geübte Praxis ist höchst fragwürdig. Versorger legen hellseherisch Preiserhöhungen bereits viele Monate vor Eintritt Ihrer Wirkung – weit vor der Bindungsfrist – fest und können demnach zu diesem frühen Zeitpunkt bereits die sich viel später verändernden Kostenbestandteile überblicken. Das AG Delmenhorst (AZ: 44 C 4120/14 (I)) argumentierte sehr deutlich, dass z. B. die Strompreiserhöhung eines für diese Machenschaften bekannten Versorgers sittenwidrig war. Zum einen war die Preiserhöhung intransparent, zum anderen erfolgte die Mitteilung weit vor Vertragsende und: „Zum anderen ist das Vorgehen der Klägerin nach Auffassung des Gerichts sittenwidrig im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB.“


« Letzte Änderung: 16. November 2016, 17:06:11 von Didakt »

Offline bolli

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #27 am: 17. November 2016, 08:47:48 »
Ich sehe in der Vorgehensweise des Versorgers zahlreiche Angriffspunkte für eine nicht zulässige Preiserhöhung über die von der Preisgarantie ausgenommenen Preisbestandteile hinaus, so sie denn vor dem 01.12.2017 wirksam werden sollte. Aber ich würde mich da heute gar nicht allzu sehr mit abgeben. Sollte der Versorger die Abschlagshöhe erhöhen und dieses einziehen, würde ich ihn auffordern, dieses zu unterlassen oder eine (gute) Begründung dafür zu liefern. Im Negativfall wird zeitig die Einzugsermächtigung aufgekündigt und der alte Betrag regelmäßig pünktlich überwiesen.
Bei einer Begründung "Preiserhöhung" wird dieser noch mit Begründung widersprochen und gut ist. Wenn er meint, auf der sicheren Seite zu sein, kann er gerne klagen. Dem würde ich dann sehr gelassen entgegen sehen.

Offline Energietourist

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #28 am: 17. November 2016, 11:35:57 »
@bolli
bin da auch völlig entspannt - bisher kam ja nur die Email mit der Mitteilung, dass die Preise
zum 1.12.2017 um 36% steigen also von ca. 25 Cent auf 34 Cent, etwas ungewöhnlich so früh eine
Mitteilung zu versenden, aber auch nicht verboten. Falls da jetzt noch was anderes kommt, werde ich hier berichten.

Offline Bluesurfer

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Re: Erfahrungen mit STROGON?
« Antwort #29 am: 22. November 2016, 11:10:15 »
Bei mir war es ähnlich. Ich habe auch gewechselt und vorher über Check 24 die Preise verglichen. Habe dann zu Strogon gewechselt und die wollten 19,9 ct pro Kw/h. Der Wechsel lief reibungslos. Vor gut 2 Wochen bekam ich dann auch die besagte Email, dass die EEG Umlage steigen werde und blablabla ganz unten stand dann noch so nebenbei der neue Preis: 27ct pro Kw/h sollte ich nun zahlen, obwohl der neue Vertrag noch nicht mal begonnen hatte.
Ich hatte schon beim Wechsel ein schlechtes Gefühl mit diesem Lieferranten, was sich jetzt leider bewahrheitet. Das Angebot war einfach viel zu billig.
Ich habe den Vertrag sofort schriftlich gekündigt und bin jetzt zu einem anderen Anbieter gewechselt. Für mich hat sich das Thema Strogon damit erledigt.

 

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