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Gasversorger bei Barzahlung Unkosten berechnen?
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wolters:
Gasversorger bei Barzahlung Unkosten berechnen?
Nach dem Unbilligkeitseinwand gegen die Preiserhöhung (ca. 16 %) im Juni 2005 nach dem Musterbrief des BdE wurde nach einem Monat Verwirrspiel die vertraglich vereinbarte Einzugsermächtigung wieder genutzt - zu den vorherigen Preisen.
Im November wurde der Preis um ca. 19 % erhöht und ich nutzte wieder den - neuen - Musterbrief des BdE. Daraufhin kam jetzt ein Schreiben, in dem fälschlicherweise steht: \"wir bestätigen die mit Ihnen getroffene Vereinbarung über die Zahlung für unsere Forderungen ab dem 30.11.2005 wie folgt: Für Barzahlungen verwenden Sie bitte diese Bankverbindung ....\". - Reine Schikane!
Würde folgendes funktionieren? :
Ich widerspreche unter Hinweis auf den gültigen Vertrag und wegen der nicht getroffenen Vereinbarung und biete aber gleichzeitig an, gegen eine Unkostenerstattung von etwa 5 Euro je Überweisung die Abschläge bar zu zahlen (ich habe kein Online-Banking und die Bank ist nicht im Ort).
Bei Nichtzahlung der 5 Euro würde ich mahnen, eine Mahngebühr erheben - und so weiter.
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!
Wolters
RR-E-ft:
@Wolters
Beschränken Sie wie gehabt Ihre Einzugsermächtigung. Notfalls können Sie wegen der Abschläge einen Dauerauftrag einrichten.
Mit Überweisungen kann man nicht bar zahlen.
Barzahlungen sind nur an den Kassen des Versorgers möglich.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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