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Autor Thema: Stromabrechnung  (Gelesen 7487 mal)

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Offline Matthias_L

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Stromabrechnung
« am: 09. Mai 2015, 14:25:02 »
Hallo,
Ich versuche mein Problem mal zu schildern.
Zum 01.05.2013 habe ich einen Tarif bei extraenergy abgeschlossen. Das war der extrastrom 3200 Wir waren 2 Personen im Haushalt. vor ca1- 2 wochen kam ein Schreiben das ich meinen Zählerstand ablesen soll was ich auch gemacht habe. Da ahnte ich schon böses da ich weit drüber war da wir am 16.05.2014 nachwuchs bekommen haben leider ahnte ich da noch nicht das unser Stromverbrauch so rapide ansteigt. Jetzt soll ich eine Nachzahlung von über 500 € tätigen. Und sie wollen gleich mein Abschlag von 90 auf fast 160 euro erhöhen und der erste darf auch gleich 220 € sein. Dieses Geld habe ich aber nicht. Ich bin froh das ich gerade so die jetztige summe hin bekomme. Wie soll ich eine Kündigungsfrist einhalten wenn diese zu hohe summe erst am 09.05.15 bekannt gegeben wird.
Leider kenn ich mich in diesen Themen nicht aus deswegen meine Bitte:
Wie kann ich entweder mein Vertrag bei genannter Firma rückwirkend zum 01.05.15 ändern lassen das ich einen 4700 tarif bekomme oder ganz raus komme aus dem Vertrag den diese summen kann ich nicht zahlen. Sprich ich muss rückwirkend raus oder ändern. Ich weis leider auch nicht was ich der Firma jetzt schreiben soll. Soll ich lastschrift verweigern?
Bitte schreibt mir einen genauen Weg den ich gehen soll. danke
Hier Bilder von meiner Rechnung
http://img4web.com/g/S4TA5
Mfg
Matthias

Offline bolli

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Re: Stromabrechnung
« Antwort #1 am: 11. Mai 2015, 09:20:16 »
Da ahnte ich schon böses da ich weit drüber war da wir am 16.05.2014 nachwuchs bekommen haben leider ahnte ich da noch nicht das unser Stromverbrauch so rapide ansteigt.
Sie haben sich leider durch verschiedene Umstände, die aber wohl überwiegend in Ihrer eigenen Verantwortung liegen, in eine schwierige und für Sie unangenehme Situation gebracht.
Da raus zu kommen wird nicht ganz einfach, zumal die rechtlichen Möglichkeiten aus meiner Sicht eher beschränkt sind.

Fangen wir vielleicht mal von hinten an aufzurollen:
1.) Ein (Energie-)Paket sollte man wirklich nur in Ausnahmefällen kaufen, wenn man ziemlich sicher ist, dass man einen sehr konstanten Verbrauch hat. Es birgt immer Unsicherheiten, die meist zu Ihren Lasten gehen. Daher eher "Finger weg davon". Also bitte nicht auf's nächste Paket wechseln und in einem Jahr stehen Sie vor ähnlichen Problemen. Es kann immer was passieren (insbesondere, wenn man kleine Kinder hat), was einen erhöhten Energiebedarf über einen längeren Zeitraum erzeugen kann und dann steht man "im Regen".

2.) Die Abschlagsfestsetzung erfolgt in der Regel aufgrund des Energieverbrauchs der letzten Abrechnungsperiode. Da Ihr Verbrauch eben im letzten Jahr deutlich gestiegen ist, wird auch der Abschlag deutlich angehoben. Aus meiner Sicht ist der Abschlag aber zu hoch berechnet, da er sich (wenn möglich) am Vorjahresverbrauch orientieren soll (§ 41 Abs. 2 Satz 2 EnWG). Unter dieser Prämisse wären bei Ihnen 134,- EUR (bei 12 Abschlägen) bzw. 146,- EUR (bei 11 Abschlägen) angemessen. Ob 11 oder 12 Abschläge fällig sind, müssen Sie Ihren Vertragsbedingungen entnehmen. In der Regel wird das in der Mail, die Sie zu Vertragsbeginn erhalten, erläutert. In der Auftragsbestätigung stand es bei mir nie mit drin. Die Berechnungsformal ist einfach Jahresrechnungsbetrag : 12 bzw. 11. Ich selbst habe bei diesem Versorger bisher immer 11 Abschläge bezahlt. Sie sollten im Rahmen der zu führenden Korrespondenz unter Hinweis auf die obige gesetzliche Regelung auf eine Anpassung dieser Summe dringen.

3.) Nun kommen die etwas schwierigeren Teile. 
Zum ersten sollten Sie sich darüber im klaren sein, dass Sie die Energie verbraucht haben und diese auch (irgendwie) möglichst zeitnah bezahlen müssen. Darauf hat der Versorger einen Anspruch und auch wenn Sie (und auch ich) der Meinung sind, dass die Preise schon recht happig sind, die dieser insgesamt erhebt, so berechtigt Sie dieses nicht, gar nichts zu bezahlen. Insofern wird Ihnen eine Kündigung wohl kaum bei dem eigentlichen Problem weiterhelfen. Es wird aus meiner Sicht eher zu einer Verhärtung der Position des Versorgers führen, da dieser von Ihnen ja nichts mehr zu erwarten hat und insofern wird er mit allem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln versuchen, seine Forderungen einzutreiben. Das wird letztlich nur die Forderungen erhöhen (wenn er z.B. ein Inkassobüro einschaltet oder anschließend Klage erhebt), Ihnen aber nicht wirklich helfen, aus dieser Situation rauszukommen.

4.) Daher würde ich (und hier sei ausdrücklich betont, dass Ihnen hier im Forum niemand einen Weg vorgeben kann, den Sie dann beschreiten sollen, da hier die meisten User, die helfen, keine Rechtsanwälte sind und daher gar keine individuelle Beratung tätigen dürfen (ist laut Rechtsberatungsgesetz bestimmten Berufsgruppen vorbehalten und die hier teilweise auch anwesenden Anwälte natürlich grundsätzlich ihr Geld mit solcher Beratung verdienen und insofern hier normal keine individuelle Beratung tätigen) zunächst einmal den Entschluss fassen, zumindest dieses Vertragsjahr noch bei dem Versorger zu bleiben und versuchen, ihn zu einem gemäßigten Vorgehen zu veranlassen.

Dabei haben Sie nun ein Problem: Bei der gestellten Rechnung könnte fraglich sein, ob der Versorger berechtigt war, die Anpassungen der wie er es nennt "gesetzlich regulierten Kosten" in der getroffenen Form an Sie weiterzugeben. Der BGH hat in seiner Rechtssprechung herausgearbeitet, dass dieses nur in der Höhe zulässig ist, als diese Erhöhungen nicht mit anderen Kostenminderungen in anderen Bereichen aufgefangen werden können. Das Ihr Versorger dieses versucht hat, ist an der vorgenommenen Berechnung eher nicht zu erkennen. Da sich die Mehrkosten durch diese Erhöhungen im letzten Jahr ja im Rahmen hielten (bei Ihnen waren es lt. Rechnung ca. 45,- EUR) würde ich bei meinem Verhandlungsversuch über Ratenzahlungen (Erläuterung dazu gleich) erwähnen, dass ich bei einem positiven Eingehen auf diese ggf. Einwände gegen das Preisanpassungsrecht und die Preisanpassungen in der vorgenommenen Höhe vornehmen würde.

5.) Das letzte ist nun die Frage, wie Sie die offen stehende Forderung begleichen können, so dass sowohl der Versorger in angemessener Zeit an sein Geld kommt, als auch, dass es Ihren derzeitigen finanziellen Möglichkeiten entspricht. Diese kann ich nicht beurteilen. ich kann Ihnen aber sagen, dass ein reines "Das kann ich mir nicht leisten, das Geld habe ich nicht" für den Versorger nicht ausreichen wird. Sieht er hier keine Möglichkeit, in absehbarer Zeit an sein Geld zu kommen, wird er ggf. eine Sperre vornehmen lassen.  Damit ist Ihnen kaum geholfen. Insofern sollten Sie überlegen, wie Sie ihm ein halbwegs akzeptables Angebot der Ratenzahlung unterbreiten können. Ob das in 3 größeren (Teil-)Summen oder ggf. durch Umverteilung auf die Abschläge passieren sollte, müssen Sie selbst entscheiden. Ganz ohne wird es aber wohl nicht gehen.

Wie soll ich eine Kündigungsfrist einhalten wenn diese zu hohe summe erst am 09.05.15 bekannt gegeben wird.
6.) Aus meiner Sicht wird es mit einer Kündigung schwierig. Sie haben ein ordentliches Kündigungsrecht, welches Sie völlig losgelöst von irgendwelchen Gründen zu bestimmten Zeiten ausüben können. Dieses  ordentliche Kündigungsrecht besteht laut den Rechnungsinformationen bis 6 Wochen vor Laufzeitende des Vertrages. Dieses haben Sie nicht ausgeübt, womit sich der Vertrag automatisch verlängert hat.
Aufgrund der Rechnungsstellung und der gestellten Nachforderung haben Sie nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Im vorliegenden Fall könnte es sein, dass Sie ein Sonderkündigungsrecht hätten. Dieses ist bsiher noch nicht höchstrichterlich geklärt. Für den Fall, dass Sie von den Preisanpassungen aufgrund der "sonstigen gesetzlichen Kosten" erst mit der Rechnung erfahren haben, wäre es möglich, dass dadurch ein Sonderkündigungsrecht begründet wird. Sicher ist dieses aber nicht, da sich hier einige Juristen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Der Versorger wird es Ihnen sicher nicht freiwillig einräumen.
Aus oben schon mal genannten Gründen würde ich mir auch gut überlegen, ob ich ein solches einfordern würde.

7.) Wenn Sie denn schon eine Vertragsänderung versuchen wollen, dann würde ich nicht wieder in einen anderen Pakettarif wechseln, sondern mir einen anderen günstigen raussuchen. Allerdings bringt Ihnen ein Bonitarif, den der Versorger gerne als günstigen Tarif anbietet, nichts, da Sie ja kein Neukunde sind. Also würde ich einen anderen adäquaten Tarif nehmen und den Versorgerunter Hinweis auf die schwierige neue Situation mit dem Kind, die nicht absehbar war, bitten, ausnahmsweise in diesen wechseln zu dürfen. Dabei darf dann auch (quasi als Wink mit dem Zaunpfahl) der Hinweis gegeben werden, dass dafür dann auch auf eine Inanspruchsnahme des Sonderkündigungsrechts wegen der Erhöhung der "sonstigen gesetzlichen Kosten" verzichtet wird.

Das Ganze sollten Sie schnellstmöglich fertig machen und dem Versorger per Einschreiben/Einwurf mitteilen.

In diesem Schreiben sollten Sie dem Versorger auch die Einzugsberechtigung mit sofortiger Wirkung entziehen (sonst wird der Ihr Schreiben nicht beachten und am 22.5. gnadenlos einziehen) und eine Rückbuchung durch die Bank ankündigen, wenn am 22.5. trotzdem eingezogen wird.

Sie müssen dann allerdings zukünftig pünktlich die Abschläge selbst anweisen.

Berichten Sie bitte zu gegebener Zeit, was aus Ihrem Fall geworden ist.



Offline Matthias_L

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Re: Stromabrechnung
« Antwort #2 am: 11. Mai 2015, 18:38:45 »
Danke für den Hinweis ;-)
« Letzte Änderung: 12. Mai 2015, 18:57:55 von Matthias_L »

Offline bolli

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Re: Stromabrechnung
« Antwort #3 am: 12. Mai 2015, 08:43:24 »
Sie sollten zumindest Ihre persönlichen Daten aus dem Schreiben entfernen, da hier auch die Versorger mitlesen.  ;)

Offline DanielSC

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Re: Stromabrechnung
« Antwort #4 am: 03. März 2017, 08:52:24 »
Man bezieht eine Leistung vom Energieversorger und egal welcher Abschlag, man muss zunächst in Vorkasse gehen. Der Energieversorger kann bereits ein paar Monate als Referenz nehmen, um den Verbrauch auf das ganze Jahr hoch zu rechnen. Fakt ist, man muss zunächst die Beiträge zahlen und am Ende des Jahres wird geschaut wie viel man tatsächlich verbraucht hat. Ggf bekommt einen Teil der Stromkosten zurück. Leider kann man da nichts tun :-(

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Offline bolli

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Re: Stromabrechnung
« Antwort #5 am: 07. März 2017, 07:29:24 »
Man bezieht eine Leistung vom Energieversorger und egal welcher Abschlag, man muss zunächst in Vorkasse gehen. ...
Ggf bekommt einen Teil der Stromkosten zurück. Leider kann man da nichts tun :-(
Es soll vereinzelt wohl auch Versorger geben, die den Abschlag nicht vorab sondern am Ende eines Monats erheben. Das bleibt dann zwar ein Abschlag, aber immerhin ist der Vorauszahlungseffekt ein geringerer. Nur die günstigsten Versorger machen dieses nicht und nach meinen Erkenntnissen ist die Anzahl in diesem Bereich mehr als überschaubar. Eine Verbrauchsscharfe Abrechnung wird frühestens mit flächiger Einführung der Smartmeter möglich sein. Ob dieses dann aber vom Versorger überhaupt gewollt ist und er es anbietet, wird sich zeigen.
Mir ist dieser "Preis" auf jeden Fall zu hoch und mir kommt so lange als möglich so ein Ding nicht ins Haus.

 

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