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Autor Thema: Fehlerhafte Schlussrechnung, Inkasso und Mahnbescheid  (Gelesen 4263 mal)

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Offline Maali

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Hallo zusammen,

auch ich schlage mich seit mehrere Monaten mit der 365 AG / almado-energy herum.
2012 bin ich - zugegebenermaßen etwas naiv - zu besagtem Energieversorger gewechselt.  Gelockt von einem Neukundenbonus, den ich nach mehrfacher Nachfrage und Fristsetzung auch erhalten habe. Vermutlich aber auch deshalb, weil ich die Kündigungsfrist von 6 Monaten im ersten Jahr nicht eingehalte hatte und somit auch ein zweites Jahr an den besagtem Anbieter gebunden war.

Mit Ende des zweiten Vertragsjahres (also Ende 2014) begann dann die eigentliche Odyssee. Plötzlich stand eine Nachforderung von über 260 Euro im Raum, die Almado mit einer Preiserhöhung begründet hat, welche mir ein Jahr zuvor per E-Mail mitgeteilt worden sein soll. Diese Email (in Outlook hab ich alle erhaltene Mails seit Ende 2011 gespeichert) habe ich allerdings nicht erhalten. Erst auf Nachfrage, wurde mir eine "Kopie" der Preiserhöhungsinformation Ende 2014 ebenfalls per Mail zu geschickt.

Die eigentliche Schlussrechnung, die ich 2014 erhielt, war ebenfalls fehlerhaft; so wurden beispielweise Messtellenbetriebskosten von 289 Euro angegeben. Laut Bundesnetzagentur machen die Kosten für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung im Schnitt 2,4 % des Gesamtstrompreises aus (Quelle: Bundesnetzagentur, Monitoringbericht 2013, S. 152.), das wären, wenn man von der angegeben Abschlussrechnung ausgeht, circa 50 Euro.

Neben einem Anstieg der kwh von anfangs 19 auf 26,5 Cent stieg auch der Grundpreis von 9,95 € auf 19,95 € pro Monat. Auch über diese Änderung, wurde ich nach Angabe von Almado, im Zuge der Preiserhöhungsemail (die ich nicht erhalten habe) im Jahre 2013 informiert. Der Kundenservice bot mir "großzügig" auf Kulanz eine nachträgliche Reduzierung des Grundbetrages für einen Teil des Zeitraumes von 19,95 € auf 9,95 € an. Damit reduzierte sich der Forderungsbetrag von Almado auf knapp 170 Euro.

Nach mehrmaligem schriftlichem Kontakt wurde ich telefonisch von Almado kontaktiert und mir wurde nochmals eindringlich mitgeteilt, dass ich gegenüber Almado noch eine Forderung zu begleiche hätte. Mein Hinweis, dass ich über die Preiserhöhung nicht informiert wurde und dass die Schlussrechnung fehlerhaft sei, wurde dabei im Telefonat ignoriert. Allerdings erhielt ich wenige Tage später, ebenfalls per Mail, eine korrigierte Version der Schlussrechnung. Der geforderte Betrag war identisch, allerdings wurden die Messtellenbetriebskosten entsprechend angepasst und betrugen plötzlich nur noch 43 Euro. Wie gesagt, die Forderungshöhe änderte sich nicht, da der Messtellenbetrieb wohl über den Grundpreis verrechnet wird.

Nach Erhalt der ersten Mahnung und mit der Hoffnung das Ärgernis endlich aus der Welt zu schaffen, bezahlten ich den "Kulanzbetrag" von 170 Euro, auch gegen meine Überzeugung, dass diese Forderung aufgrund der fehlenden Information über die Preiserhöhung, eigentlich unwirksam sein müsse.

Wenige Tage nach Zahlung erhielt ich von Almado eine weitere Zahlungsaufforderung, in fehlenden Betrag zwischen Kulanzforderung und Ursprungsforderung (260 Euro) eingefordert wurde (runde 90 Euro). Auch hier legte ich einen Widerspruch ein, mit der bitte, entsprechend des Kulanzangebotes den Betrag zu korrigieren. Wieder einige Tage später erhalte ich dann die ersehnte Nachricht: "(...) Damit sind Ihre streitgegenständlichen Ansprüche vollständig abgegolten."

Damit ist die Geschichte allerdings noch nicht vorüber.

Drei Tage später erhalte ich eine erneute Schlussrechnung. In dieser habe ich nun ein Guthaben von 183,16 Euro, wie und woher dieser Betrag nun kommt, ist mir bis heute unerklärlich. Mir wird ein Verrechnungsscheck in Aussicht gestellt. Diesen erhalte ich sogar zeitnah postalisch, darin zu lesen: "heute haben wir eine gute Nachricht für Sie! Sie haben sich für den richtigen Anbieter entschieden und energieeffizent gelebt. Günstige Preise, clevere Tarife (...) machen sich nun durch eine Erstattung in Höhe von 183,16 Euro bemerkbar." Damit ich nicht lache...

Wieder eine Woche später, wir befinden uns schon im Dezember, begonnen hat es im September 2014, fordert Almado nun 182,71 Euro von mir. Es gibt wieder eine neue Schlussrechnung, allerdings keine näheren Informationen darüber, woher nun der Betrag 182,71 Euro stammt.
Der Scheck von 183,16 Euro wird von mir drei Wochen nach Erhalt des Scheckes eingelöst. Wieder eine Woche später, wir befinden uns nun im Januar 2015 erfolgt eine schriftliche Mahnung über den Betrag von 182,71 Euro.

Einen weiteren Monat später bekomme ich Post vom hauseigene Inkassobüro "EWD Inkasso GmbH". Auch mit diesem gibt es mehrere Schriftwechsel, wobei ich darauf hingewiesen habe, dass ich der Forderung der 365 AG / Almado vollständig widerspreche und dass sich die Zahlungsverweigerung durch die mangelhaften Abrechnungsunterlagen begründen. Die knapp 70 Euro Inkassokosten kommen auf Betrag von 182,71 Euro hinzu.

Seit Samstag liegt nun ein Mahnbescheid auf meinem Tisch. Dem ich ebenfalls vorhabe zu widersprechen.

Neben einer katastrophalen Buchhaltung, die diese Unternehmen wohl für sich als Geschäftsmodell entdeckt hat, gab es  mir gegenüber keinerlei Stellungnahme seitens Almado.

Mir wird einfach nicht ersichtlich, wie sich die genannten Beträge ergeben, zumal sie sich voneinander unterscheiden:
von mir gezahlt: 170 Euro,
als "Bonus" erhalten: 183,16 Euro,
aktuelle Forderung: 182,71 Euro + Inkasso + Gebühren für den Mahnbescheid.

Dieser Post ist nun länger geworden als geplant. Aus den unzähligen anderen Threads wird mir allerdings deutlich, dass auch viele andere Probleme mit diesem Anbieter haben. Über mögliche Ratschläge zu meinem "Problem" würde ich mich dennoch freuen.
Ich überlege, mich an die Schlichtungsstelle-Energie zu wenden, allerdings habe ich bereits mehrfach gelesen, dass man damit bei Almado wohl wenig erreichen werde.

Beste Grüße

Offline bolli

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Re: Fehlerhafte Schlussrechnung, Inkasso und Mahnbescheid
« Antwort #1 am: 07. Mai 2015, 09:18:22 »
Das mit der "Grundpreiserhöhung" ist eine Masche, die 2013 angewendet wurde. Da wurde diese Mitteilung in einer mehrseitigen Mail "versteckt", die wie eine Werbemail aufgebaut war und erst auf einer hinteren Seite wurde nebenbei etwas von dieser Preiserhöhung erwähnt, aber nicht mit diesem Wort sondern in dieser Form: "Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.01.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 19,95 € fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert." (siehe auch u.a. hier: Ankündigungsschreiben für Preiserhöhungen ). Weitere Ausführungen dazu finden Sie auch über die Such-Funktion hier im Forum über den Suchbegriff "Grundpreiserhöhung".

Da Ihr Vertragsverhältnis bereits beendet ist, sollten Sie zunächst einmal ausrechnen, was tatsächlich in Ihrem Vertragsverhältnis zu zahlen gewesen wäre. Dazu müssen Sie eine eigene Rechnung erstellen und dabei die ursprünglich vereinbarten Preise ansetzen. Sie können (sollten) diese Rechnung für beide Vertragsjahre durchführen und nochmals genau nachschauen, wieviel Abschläge in welcher Höhe Sie bezahlt haben. Der Versorger ist dafür bekannt, dass er gerne 12 Abschläge abgebucht hat, obwohl bereits mit 11 Abschlägen die ursprünglich errechnete Abschlagssumme erreicht war. Das könnte am Ende ggf. zu einer Überzahlung geführt haben.

Bei Ihren Berechnungen können Sie davon ausgehen, dass
a) die erst jetzt bekannt gewordenen Grundpreiserhöhung unwirksam war,  weil sie
aa) nicht transparent mitgeteilt worden ist (sie war in einem mehrseitigen email-Schreiben hinten im Text "versteckt" umschrieben, Verstoß gegen § 41 Abs. 3 Energiewirtschaftgesetz (EnWG)) und
ab) für diese Preiserhöhung keine wirksame vertragliche Vereinbarung (in den AGB) vorhanden ist (da die Preisanpassungsklauseln der AGB des Versorgers den Anforderungen, die der BGH an solche Klauseln gestellt hat, vermutlich nicht genügen)

b) auch die Preiserhöhung des Arbeitspreises wegen ab) unwirksam war.
Lediglich bei den Preiserhöhungen auf Grund der (u.a. EEG-) Umlagenveränderungen kann man ggf. davon ausgehen, dass diese rechtmäßig vereinbart waren. Ob sie wirksam umgesetzt wurden, könnte strittig sein, da Sie ja einerseits laut Ihrer Aussage keine Mail bezüglich Preisanpassung erhalten haben und laut Meinung der Verbraucherzentrale auch für diese Preisanpassung ein Sonderkündigungsrecht bestanden hätte, was dem Kunden hätte mitgeteilt werden müssen und andererseits auch bei diesen Preisanpassungen zunächst z.B. verminderte Beschaffungskosten aufgrund günstigerer Einkaufspreise hätten berücksichtigt werden müssen. Ist also Ihre Entscheidung, ob Sie das mit reinrechnen. Für 2014 wären das zusammengenommen meines Wissens ca. 0,5 ct/kWh gewesen.

Setzen Sie dann diesem zu bezahlenden Preis (natürlich den Bonus nach dem ersten Jahr noch rausrechnen) die gezahlten Abschläge sowie alle erfolgten Zahlungen seitens des Versorgers sowie der Extrazahlung Ihrerseits gegenüber und schauen Sie, was da rauskommt.

Sollten SIE nach dieser Berechnung noch Restansprüche an den Versorger haben, sollten Sie diesem den ganzen Sachverhalt mitteilen und gleichzeitig unter Fristsetzung von 4 Wochen (Tagesdatum nennen) zur Begleichung der noch offenen Forderung auffordern. Sollten Sie bei der Berechnung noch einen Rückstand zugunsten des Versorgers rauskommen (was eher unwahrscheinlich ist), so sollten Sie auch dieses dem Versorger mitteilen und die Restsumme überweisen (würde ICH zumindest machen).
Bei dem Ganzen sollten Sie zu Beginn Ihres Schreibens mitteilen, dass Sie gegen Abrechnungen vom xxx und vom xxx Widerspruch einlegen, da die enthaltenen Preise nicht richtig sind, da kein wirksames Preisanpassungsrecht gem. den AGB besteht, da diese Klauseln nicht den Anforderungen des BGh genügen. Außerdem können Sie dem Versorger mitteilen, dass Sie nach Fristablauf die Schlichtungsstelle Energie einschalten werden. Das Ganze sollten Sie dann per Einschreiben / Einwurf an den Versorger schicken (über die Sendungsverfolgung der Post können Sie nach ein paar Tagen online feststellen, ob und das das Schreiben zugestellt wurde. Diesen Beleg ausdrucken.). Sollten SIE noch eine Forderung an den Versorger haben, können Sie nach Fristablauf (oder kurz vorher) die Unterlagen bei der Schlichtungsstelle einreichen.

Sollte noch weitere Post vom Inkassobüro kommen, sollten Sie denen EINMALIG mitteilen (Einschreiben), dass Sie die Forderungen gegenüber dem Versorger bestritten haben und sie deshalb nicht fällig sind.

Dem Mahnbescheid müssen Sie natürlich auch widersprechen.

 

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