Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Umzug - Grundversorgung/Ersatzversorgung
Christian Guhl:
Die Zählerstände sind doch aus der Abrechnung zu ersehen ! Auch der Abrechnungszeitraum. Ich habe noch nie eine Abrechnung gesehen, in der das nicht der Fall war. Das Sie dreimal so hohe Abschläge zahlen müssen, wie Ihr Vermieter, ist doch logisch. Schließlich wohnt Ihr Vermieter nicht in der Wohnung. Einen event. Betrug kann ich nicht erkennen. Ich vermute vielmehr, das Sie die Abrechnung nicht verstehen. Wenn Sie seit dem 01.07.2013 dort gewohnt haben und die Abrechnung erst ab 20.01.2014 losgeht, hat ein anderer den Strom für Sie bezahlt. Freuen Sie sich doch und rühren nicht weiter daran herum.
susi23:
so ist es aber nicht! ich erhielt eine abrechnung vom 20.01.14 bis zum 10.09.14! ich habe widersprochen, da mein verbrauch 3x so hoch war, wie im folgezeitraum - zudem war ich im abrechnungszeitraum 3 monate abwesend. die sache ging an den anwalt. die stadtwerke haben sich geäußert und zwar folgendermaßen: "bitte beachten sie, dass in der abrechnung nicht der verbrauch vom 20.01.14 bis zum 10.09.14 abgerechnet wird, sondern der verrauch seit einzug, also seit dem 01.07.13!" vermerkt ist dass allerdings nirgends! der vermieter hat zugegeben, dass er mit der sache zu tun hatte. die zählerstände in der abrechnung sind nicht diejenigen des 0.01 bzw. des 01.09.14!
RR-E-ft:
Der seit Einzug im Juli 2013 in der Grundversorgung angefallene Verbrauch ist zu vergüten.
Wenn Sie sich den bei Einzug bestehenden Zählerstand notiert hätten, wüssten Sie, welcher Verbrauch seit dem angefallen war und von Ihnen deshalb zu bezahlen ist.
Es kommt deshalb wohl allein darauf an, ob der zur Abrechnung gestellte Verbrauch seit dem Einzug im Juli 2013 tatsächlich angefallen war und nicht etwa einem Dritten in Rechnung gestellt und von diesem bereits gezahlt wurde.
Warum der Abrechnungszeitraum nicht im Juli 2013, sondern erst mit dem 20.01.14 beginnt, obschon Verbrauch tatsächlich bereits vor dem 20.01.14 seit Juli 2013 angefallen war, hat Netznutzer wohl oben dargestellt: Weil man wohl im Abrechnungssystem zurückliegende Lieferbeginne nicht unbefristet abbilden kann, hat man als Vertragsbeginn wohl erst den 20.01.14 in das Abrechnungssytem aufgenommen, so dass im Ergebnis die Abrechnung des verbrauchsunabhängigen Grundpreises erst ab dem 20.01.14 erfolgt.
Der zur Abrechnung gestellte Verbrauch in kWh soll tatsächlich angefallenen sein, jedoch nicht erst seit dem 20.01.14, sondern bereits seit dem Einzug im Juli 2013, auch wenn dies (systembedingt) aus der Abrechnung selbst nicht hervorgehen kann.
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