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Hauskauf, Mietvertrag Flüssiggas übernehmen?

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stingmb:

--- Zitat von: Watzl am 30. April 2015, 08:25:52 ---Rechnen sie auch damit, dass sie bei einem Gasverbrauch von 1500 Liter im Jahr in 10 Jahren ca. 900,- € mehr für das Gas bezahlen als auf dem freien Markt.


--- Ende Zitat ---

Die 900€ auf 10 Jahre halte ich für sehr tief gegriffen. Bei meinem Zwangsbefüller war der Preis pro Liter zwischen 19 und 30 cent höher als bei den umliegenden freien Händlern, das macht jährlich also mind. 400€ mehrkosten aus.

jayfizzle:
 Ich habe dem Makler nun mitgeteilt das wir das Haus nur kaufen wenn der Vertrag mit dem gaslieferanten gekündigt und der Tank entfernt wird! Wie kann/muss ich mich schriftlich absichern das dies auch erfolgt und nicht ggf. Kosten auf uns zukommen l!

Muss das bereits In der Verbindlichen Kaufzusage feststehen?
Reicht es aus das es beim Notar mit aufgenommen wird? Oder bestünde die Möglichkeit für den Makler nach gegebener Kaufzusage ohne Hinweis auf den Tank/Vertrag mich auf Schadensersatz zu verklagen?

Will erst eine verbindliche kaufzusage geben, sobald ich eine Bestätigung des Maklers zur Entfernung des Tanks und Kündigung des Vertrages mit dem Lieferanten habe!

Wie hat eine solche Bestätigung bestenfalls auszusehen?
Will keine unnötigen Risiken eingehen

Gruß und Danke für eure Unterstützung
Jay

Watzl:
Auf ihre Mitteilung hin sollte der Makler entsprechend reagieren, da er doch erfahren hat, dass das Haus sonst nicht über die Bühne geht.
Im Kaufvertrag kann man das auch festhalten. Dort sollte dann aber auch genau stehen, was passieren muss. Wenn sie einen eigenen Tank kaufen, ist es evtl. sinnvoll, dass die Grube, in der der neue Tank versenkt wird noch offen ist, usw...

Sie können auch festhalten, dass die Zahlung erst erfolgt, wenn zum einen der Eintrag in das Grundbuch vollzogen ist ( das ist eigentlich immer so) und wenn die Auflagen bzgl. des Tanks alle erfüllt sind.

Verbindlich wird das alles doch erst, wenn sie mit einem passenden Vertrag beim Notar sitzen und den Vertrag unterschreiben. Solange ihre Forderungen nicht erfüllt sind, unterschreiben sie nichts. Machen sie auch keinerlei Zusagen in der Form "wenn, dann".

Sie wollen das Haus kaufen, der Makler will es verkaufen. Sie sind es aber der die Bedingungen stellt. Wenn diese nicht erfüllt werden, suchen sie sich ein anderes Haus. Das sollten sie dem Makler auch so mitteilen. Schlimm genug, dass er die Sache mit dem Gastank von sich aus nicht zur Sprache gebracht hat. Der Makler bekommt seine Provision, der Beisitzer entledigt sich so fein seines leidigen Gasvertrages und sie haben das Nachsehen. Könnte so einfach sein - für die anderen

H. Watzl

Guten Erfolg weiterhin

H. Watzl

jayfizzle:
Hallo zusammen,

wollte euch nur noch mitteilen das wir uns gegen die Immobilie enschieden haben.
Fragen zum Vertrag und Laufzeit etc. konnten nicht durch den Makler geklärt werden, ebenfalls konnte er mir den Vertrag nicht zugänglich machen, so dass wir uns gegen das Objekt entschienden haben/entscheiden mussten.

Wollte euch auf diesem Wege nochmals für eure Unterstützung bei der Klärung einiger Fragen danken.

Gruß
jay

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