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Autor Thema: Hauskauf, Mietvertrag Flüssiggas übernehmen?  (Gelesen 15844 mal)

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Offline jayfizzle

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Hauskauf, Mietvertrag Flüssiggas übernehmen?
« am: 25. April 2015, 10:46:15 »
Hallo zusammen,

wir planen in naher Zukunft eine Doppelhaushälfte zu kaufen, auf diesem Grundstück befindet sich ein Flüssiggastank, dieser ist unterirdisch installiert.
Der Tank steht wohl zur Miete zur Verfügung sofern der Vertrag des jetzigen Eigentümers übernommen wird, was ich jedoch aktuell ablehne, nachdem ich mich hier im Forum schlau gemacht habe.

Habe Rechnungen (2014) des aktuellen Eigentümers vorliegen:
Grundpreis: 14,32€/Monat
Preis je m3: 2,57€
Preis je m3 (2015): 2,30€

Nach Nachfrage beim aktuellen Lieferanten (Vertragspartner) wurde mir mitgeteilt dass der Vertrag übernommen werden kann, zu den selben Konditionen wie wieder aktuelle Eigentümer.
Ich befasse mich mit dem Thema Flüssiggas erst seit zwei Tagen, also nimmt bitte ein wenig Rücksicht auf meine Unwissenheit  ;D

Liefergebiet (PLZ): 40XXX

Werde/Wollte versuchen den aktuellen Flüssiggastank gegebenenfalls zu kaufen, sofern der aktuelle Vertragspartner einverstanden ist, was ich jedoch nicht annehme.
Der Tank könnte aus dem Baujahr 2002 stammen, was wäre dieser eurer Meinung nach Wert?
Sollte dies nicht möglich sein werde ich wahrscheinlich einen neuen Gastank kaufen müssen der aktuelle Gastank fasst 2700L, sollte ich bei dieser Größe bleiben oder gegebenenfalls einen größeren kaufen?

Kann mir jemand von euch einen Flüssiggas Tank Hersteller/Lieferanten bzw. flüssiggaslieferanten im Raum PLZ 40XXX empfehlen ?

Sollte der alte Tank entfernt werden, mit welchen weiteren Kosten habe ich zu rechnen ?
- unterirdischer Tank (da kaum Platz vorhanden)
- Installation
- zusätzliche Anbauten?
- Wartung?
- weiteres?

Würde der

Wäre nett wenn man mir zeitnah helfen könnte, vielen dank im Voraus.

Gruß
Jay

Ach ja, warmwasser wird ebenfalls über die Heizung somit Flüssiggas beheizt!
« Letzte Änderung: 25. April 2015, 12:13:28 von jayfizzle »

Offline jayfizzle

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Re: Hauskauf, Mietvertrag Flüssiggas übernehmen?
« Antwort #1 am: 26. April 2015, 10:17:31 »
Kann mir denn keiner weiterhelfen?
 :'(

Offline Watzl

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Re: Hauskauf, Mietvertrag Flüssiggas übernehmen?
« Antwort #2 am: 28. April 2015, 08:26:35 »
Wer ist der bisherige Vertragpartner für Flüssiggas?

Vor dem Kauf sollten sie mit dem Verkäufer noch einmal reden. Er hat diesen Vertrag mit der Gassfirma seinerzeit offensichtlich gemacht. Er sollte diese Vertragslast nicht einfach an sie weitergeben, verkaufen und dabei auch noch ein Geschäft machen. Bitten sie ihn, alle Vertragsverpfichtungen vor dem verkauf zu lösen, damit die frei handeln können und z. B. einen eigenen Tank kaufen können.
Den Tank werden sie nicht der Firma abkaufen können. Wenn sie Vertragspartner sind, dann tragen sie alle Kosten für den Rückbau! Diese Kosten sollten sie klären und dann vom Verakufspreis abziehen. Der Tank und der Vertrag dazu stellen eine Art Hypothek für das Haus dar. Diese Hypothek tragen sie noch viele viele Jahre.

Sie würden im Normalfall eine mit einer Hypothek belastetes Haus nicht kaufen, tun sie das hier nun auch nicht.

Reden sie mit dem Verkäufer und machen sie ihm klar, dass der Tank mit dem Vertrag eine Belastung für das Haus darstellt. Entweder kümmert er sich darum, diese Hypothek zu beseitigen oder sie kaufen nicht.

Denken sie daran: mit diesem Vertrag werden sie nie in der Lage sein, das Gas bei einem anderen Anbieter kaufen zu können. Sie sind diesem Vertragsanbieter ausgeliefert und werden mit Sicherheit immer mehr für das gas bezahlen als auf dem freien Markt.

Das Haus müsste wirklich sehr viele andere Anreize haben, damit sie es mit dieser Hypothek kaufen werde.

Warmwasser: die Energie, die sie für Warmwasser benötigen ist im Vergleich zu der Energie, die sie brauchen, um gegen die kalte Jahreszeit und den Winter  anzuheizen verschwindend gering, fällt also kaum ins Gewicht.

Berichten sie weiter über ihre Vorgehensweise und die Entwicklung ihres Falles.

Danke

H. Watzl

Offline jayfizzle

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Re: Hauskauf, Mietvertrag Flüssiggas übernehmen?
« Antwort #3 am: 28. April 2015, 10:52:45 »
Hallo Herr Watzl,

vielen Dank für die Rückmeldung.

Der Tank bzw. der Vertrag des aktuellen Hauseigentümers ist mit der Westfalengas AG abgeschlossen worden.

Habe bereits gestern den Makler zu dieser Problematik angesprochen und ihm gesagt das 2 Optionen bestehen:
Option 1) Der Tank wird von dem aktuellen Hauseigentümer gekauft und der Vertrag gekündigt. (Mir ist sehr wohl bekannt das westfalengas dies sehr wahrscheinlich nicht tun wird).

Option 2) Der Hauseigentümer kündigt den Vertrag und lässt diesen auf seine Kosten beseitigen, sobald ich dann Eigentümer des Hauses bin bzw. werden sollte, würde ich mir einen eingenen Tank zulegen um die Option verschiedene Gaslieferanten nutzen zu können nicht zu verlieren.

folgende Informationen habe ich Anhand der Gasrechnung des aktuellen Eigentümers erhalten:

- monatl. Grundgebühr: ca. 14 € (Netto)
- m³ Preis: 2,30€ (Netto)

(mir ist bekannt das die Preise weit, weit über den aktuellen Preisen bei anderen Lieferanten liegen)  >:(

Wie meinen Sie das genau mit der Hypothek ?
Was für Auswirkungen könnte diese Hypothek mit sich ziehen ?

Werde mich dazu nochmals per google informieren.

Kann man aus diesen Knebelverträgen nicht raus ? Auch nicht nach einer Kündigung ?

Habe den Vertrag des Hauseigentümers leider nicht einsehen könnnen um Fakten zum Vertrag vorlegen zu können.
Was wäre wenn mir der aktuelle Hauseigentümer beim Kaupreis der Immobilie um z.B. mit 5000€ entgegenkommen würde ?

Gruß
jay
« Letzte Änderung: 28. April 2015, 14:34:39 von jayfizzle »

Offline Watzl

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Re: Hauskauf, Mietvertrag Flüssiggas übernehmen?
« Antwort #4 am: 30. April 2015, 08:25:52 »
Hypothek: damit meine ich eine Belastung des Hauses mit einem "Knebelvertrag". Sie kaufen das Haus und damit auch die Verpflichtungen, die sie mit dem Gasvetrag eingehen.
Wenn sie das Haus gekauft haben, dann können sie z. B. den Strom kaufen, wo sie wollen und müssen nicht in den Vetrag des Vorbesitzers einsteigen. Beim Gas wäre das anderes.

Kosten:
vielleicht haben sie die Möglichkeit, kalkulieren zu lassen, was es kostet, den Tank auszubauen. (Erdarbeiten, Heizungsbauer, Abtransport,........)
Der Hausbesitzer soll sich doch ein Angebot von der Gasfirma machen lassen, was die für den Rückbau verlangen, dann können sie mit diesen Zahlen weiterüberlegen. Die Erdarbeiten beim Ausbau, beim Wiedereinbau eines neuen Tanks, alle Arbeiten ( evtl. Plaster rein raus, Gartenarbeiten, etc.....), sind dabei von ihnen selbst zu erledigen, bzw. zu organisieren und zu auch zu bezahlen. Da kommt schon ein ordentlicher Betrag zusammen.

Wenn sie überlegen, dem Verkäufer wegen des Tanks einen Nachlass (5000,- €) abzuschwatzen, dann denken sie auch daran, dass sie ihr Leben lang das Gas von diese m Anbieter beziehen müssen. Wie sie schon selbst herausgefunden haben, ist das dann nicht die günstigste Variante. Allein die Grundgebühr von 14,-€ mtl. kostet sie in 10 Jahren fast 2000,- € brutto. Der Tank gehört ihnen dann aber immer noch nicht.

Mit 5000,- € Nachlass sind sie sicher noch nicht im grünen Bereich. Das ist die Tankmiete für ca. 2,5 Jahre. Die anderen Kosten sind da noch nicht dabei. Rechnen sie auch damit, dass sie bei einem Gasverbrauch von 1500 Liter im Jahr in 10 Jahren ca. 900,- € mehr für das Gas bezahlen als auf dem freien Markt.
Kalkulieren sie also ALLE Kosten und dann überlegen sie neu.

Gut wäre es sicherlich, wenn der Besitzer das Haus in einen "knebelvertragsfreien Zustand" versetzt.
Sie würden das Haus dann ohne Belastung (Hypothek) erwerben.

Wenn er das nicht machen will, dann fragen sie ihn doch, ob er selber ein Haus unter diesen Bedindungen erwerben würde. Mit dem Verkauf haben er und der Makler eine elegante Möglichkeit gefunden, sich dieses Gasvertrages zu entledigen.

Guten Erfolg weiterhin

H. Watzl

Offline stingmb

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Re: Hauskauf, Mietvertrag Flüssiggas übernehmen?
« Antwort #5 am: 30. April 2015, 17:38:57 »
Rechnen sie auch damit, dass sie bei einem Gasverbrauch von 1500 Liter im Jahr in 10 Jahren ca. 900,- € mehr für das Gas bezahlen als auf dem freien Markt.


Die 900€ auf 10 Jahre halte ich für sehr tief gegriffen. Bei meinem Zwangsbefüller war der Preis pro Liter zwischen 19 und 30 cent höher als bei den umliegenden freien Händlern, das macht jährlich also mind. 400€ mehrkosten aus.


Offline jayfizzle

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Re: Hauskauf, Mietvertrag Flüssiggas übernehmen?
« Antwort #6 am: 01. Mai 2015, 11:44:33 »
 Ich habe dem Makler nun mitgeteilt das wir das Haus nur kaufen wenn der Vertrag mit dem gaslieferanten gekündigt und der Tank entfernt wird! Wie kann/muss ich mich schriftlich absichern das dies auch erfolgt und nicht ggf. Kosten auf uns zukommen l!

Muss das bereits In der Verbindlichen Kaufzusage feststehen?
Reicht es aus das es beim Notar mit aufgenommen wird? Oder bestünde die Möglichkeit für den Makler nach gegebener Kaufzusage ohne Hinweis auf den Tank/Vertrag mich auf Schadensersatz zu verklagen?

Will erst eine verbindliche kaufzusage geben, sobald ich eine Bestätigung des Maklers zur Entfernung des Tanks und Kündigung des Vertrages mit dem Lieferanten habe!

Wie hat eine solche Bestätigung bestenfalls auszusehen?
Will keine unnötigen Risiken eingehen

Gruß und Danke für eure Unterstützung
Jay

Offline Watzl

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Re: Hauskauf, Mietvertrag Flüssiggas übernehmen?
« Antwort #7 am: 01. Mai 2015, 14:38:00 »
Auf ihre Mitteilung hin sollte der Makler entsprechend reagieren, da er doch erfahren hat, dass das Haus sonst nicht über die Bühne geht.
Im Kaufvertrag kann man das auch festhalten. Dort sollte dann aber auch genau stehen, was passieren muss. Wenn sie einen eigenen Tank kaufen, ist es evtl. sinnvoll, dass die Grube, in der der neue Tank versenkt wird noch offen ist, usw...

Sie können auch festhalten, dass die Zahlung erst erfolgt, wenn zum einen der Eintrag in das Grundbuch vollzogen ist ( das ist eigentlich immer so) und wenn die Auflagen bzgl. des Tanks alle erfüllt sind.

Verbindlich wird das alles doch erst, wenn sie mit einem passenden Vertrag beim Notar sitzen und den Vertrag unterschreiben. Solange ihre Forderungen nicht erfüllt sind, unterschreiben sie nichts. Machen sie auch keinerlei Zusagen in der Form "wenn, dann".

Sie wollen das Haus kaufen, der Makler will es verkaufen. Sie sind es aber der die Bedingungen stellt. Wenn diese nicht erfüllt werden, suchen sie sich ein anderes Haus. Das sollten sie dem Makler auch so mitteilen. Schlimm genug, dass er die Sache mit dem Gastank von sich aus nicht zur Sprache gebracht hat. Der Makler bekommt seine Provision, der Beisitzer entledigt sich so fein seines leidigen Gasvertrages und sie haben das Nachsehen. Könnte so einfach sein - für die anderen

H. Watzl

Guten Erfolg weiterhin

H. Watzl

Offline jayfizzle

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Re: Hauskauf, Mietvertrag Flüssiggas übernehmen?
« Antwort #8 am: 11. Mai 2015, 08:21:06 »
Hallo zusammen,

wollte euch nur noch mitteilen das wir uns gegen die Immobilie enschieden haben.
Fragen zum Vertrag und Laufzeit etc. konnten nicht durch den Makler geklärt werden, ebenfalls konnte er mir den Vertrag nicht zugänglich machen, so dass wir uns gegen das Objekt entschienden haben/entscheiden mussten.

Wollte euch auf diesem Wege nochmals für eure Unterstützung bei der Klärung einiger Fragen danken.

Gruß
jay

 

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