Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: "Lockerung der Ölpreisbindung für Gaskunden von Nachteil"  (Gelesen 10363 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Der Bund der Energieverbraucher hat unter der Überschrift "Lockerung der Ölpreisbindung für Gaskunden von Nachteil" einen Text veröffentlicht:
http://www.energieverbraucher.de/de/news__311/NewsDetail__15882/

Es enttäuscht, einen solchen Text auf den Seiten des Bundes der Energieverbraucher lesen zu müssen.
Als wenn die Ölpreisbindung schon einmal für die Gaskunden von Vorteil gewesen wäre.
Die Ölpreisbindung wurde zurecht kritisiert.

Die Entwicklung zeigt, dass es einen einheitlichen Wärmemarkt nie gab.
Gesunkene Heizölpreise führen nicht zu gesunkenen Gaspreisen.

Die Gas- Großhandelspreise an der Börse liegen regelmäßig unterhalb der Erdgasimportpreise, welche durch die langfristigen Erdgasimportverträge mit Ölpreisbindung beeinflusst sind.

Dass Gasvertriebe gesunkene Beschaffungskosten infolge gesunkener Großhandelspreise nicht an die Haushaltskunden weitergeben, hat nichts mit einer Ölpreisbindung zu tun.

Es liegt zum einen daran, dass Grundversorger ihre Preisbestimmungspflicht aus §§ 36 Abs. 1 iVm. §§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 EnWG nicht erfüllen.
Laut BGH sind sie gesetzlich verpflichtet, gesunkene Kosten über Preissenkungen an die Kunden weiterzugeben.

Zum anderen liegt es wohl am zu geringen Wettbewerbsdruck, der daraus resultiert, dass immer noch zu wenige Kunden jeweils schnellstmöglich zum jeweils günstigsten vergleichbaren Anbieter wechseln. 
« Letzte Änderung: 24. April 2015, 15:58:04 von RR-E-ft »

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Re: "Lockerung der Ölpreisbindung für Gaskunden von Nachteil"
« Antwort #1 am: 27. April 2015, 07:35:56 »
Es liegt zum einen daran, dass Grundversorger ihre Preisbestimmungspflicht aus §§ 36 Abs. 1 iVm. §§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 EnWG nicht erfüllen.
Laut BGH sind sie gesetzlich verpflichtet, gesunkene Kosten über Preissenkungen an die Kunden weiterzugeben.
Da aber der BGH mit seiner Preissockeltheorie dafür gesorgt hat, dass man in der Grundversorgung nur die Preisänderungen und nicht mehr den ursprünglichen Preis beim Einstieg in die Grundversorgung beanstanden kann (der angeblich als vereinbart gilt) sind Widersprüche gegen ausschließlich diese Anpassungen aus wirtschaftlicher Sicht eher mehr risikobehaftet als wenn es um den gesamten Preis ginge. Daher ist der Druck auf die Versorger, in der Grundversorgung auch "günstig kalkulierte Preise" anbieten zu müssen, eher gering.

Bei den Sondertarifkunden geht es wie an der Tankstelle beim Benzin: OPbwohl man sich nicht abspricht pendeln alle komischerweise um den einen, leider etwas höheren, Preis, der sich nicht aus den Beschaffungskosten erklären lässt. Komisch.  8)

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Re: "Lockerung der Ölpreisbindung für Gaskunden von Nachteil"
« Antwort #2 am: 27. April 2015, 13:19:43 »

In der Grundversorgung besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe gesunkener Beschaffungskosten infolge gesunkener Großhandelspreise.

BGH, B. v. 18.05.11 Az. VIII ZR 71/10, juris Rn. 11
Zitat
Aus dieser gesetzlichen Bindung des allgemeinen Tarifs an den Maßstab der Billigkeit folgt nicht nur die Rechtspflicht des Versorgers, bei einer Preisänderung Kostensenkungen ebenso zu berücksichtigen wie Kostenerhöhungen. Der Versorger ist vielmehr auch verpflichtet, die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so zu wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen wird als Kostenerhöhungen, so dass Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden müssen wie Kostenerhöhungen. Die gesetzliche Regelung umfasst daher neben dem Recht des Versorgers zur Preisänderung auch die Pflicht hierzu, wenn die Änderung für den Kunden günstig ist (BGH, Urteile vom 29. April 2008 - KZR 2/07, aaO; vom 13. Januar 2010 - VIII ZR 81/08, WM 2010, 481 Rn. 18 mwN)gesamt .

Würden die außerhalb der Grundversorgung belieferten Kunden jeweils frühzeitig zum jeweils günstigsten Anbieter wechseln, entstünde in diesem Bereich für alle Lieferanten wettbewerblicher Druck, gesunkene Beschaffungskosten infolge gesunkener Großhandelspreise über Preissenkungen an die Kunden weiterzugeben.

Einer Ölpreisbindung bedarf es dafür nicht. 

Offline Wolfgang_AW

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.368
  • Karma: +12/-9
Re: "Lockerung der Ölpreisbindung für Gaskunden von Nachteil"
« Antwort #3 am: 11. Oktober 2015, 11:01:33 »
Geld sparen bei der Gasabrechnung

Zitat
Ich schaue also auf die Notierungen an der Börse - und entdecke starke Indizien für Nepp. Die entsprechenden Indexpapiere beweisen: Der Gaspreis an der Börse liegt aktuell um mehr als 35 Prozent unter dem des Vorjahres. Am 7. Oktober des Vorjahres zeigte die Börse für das Gaspapier einen Preis von 3,94 Dollar, in diesem Jahr lag er bei 2,49 Dollar. Davon habe ich als Kunde nichts gespürt
...
Nutzen Gasanbieter die mangelnde Kenntnis ihrer Kunden aus? Auch der Deutsche Mieterbund hat in seinem diese Woche erschienenen jährlichen Heizspiegel registriert, dass Mieter in Häusern mit Gasheizung und Fernwärme derzeit nicht von den Preissenkungen an den Energiemärkten profitieren. Während der Heizölpreis im Schnitt um 8,5 Prozent gefallen sei verglichen mit dem Vorjahr, sei es beim Gas für die Kunden nur ein Bruchteil davon: 0,5 Prozent. Die behördliche Preisaufsicht in dem Markt scheint jedenfalls nicht zu funktionieren.

Was mache ich da als Verbraucher?

1. Vom teuren zum preiswerteren Anbieter wechseln


Eine schöne Musterrechnung gibt es für die Stadt Köln. Eine vierköpfige Familie in einer 100 Quadratmeter großen Wohnung bezahlt beim Grundversorger GVG für einen Standardverbrauch rund 1000 Euro im Jahr. Beim günstigsten Anbieter für 50858 Köln kann man die gleiche Heizleistung für 637,41 Euro bekommen. Die Familie spart mehr als 360 Euro. Und das ganz ohne Boni und Fußangeln.

2. Mit einfachen Mitteln weniger verbrauchen

...

3. Nachhaltig sparen mit neuer Heizanlage und Wärmedämmung

...

Am Abend des Anrufs bei der Gasag-Sprecherin finde ich in meinen E-Mails noch eine schriftliche Antwort der Gasag. Da heißt es unter anderem: "In unseren langfristigen Lieferverträgen haben wir keine Ölpreisbindung mehr und dies schon seit drei Jahren… Das Erdgas besorgen wir heute zum großen Teil an der Börse." Und weiter: "Wir puffern Preisschwankungen, die es ja an der Börse häufig gibt, für den Kunden durch einen stabilen Preis ab."
Dachte ich's mir doch.
Mit freundlichen Grüßen


Wolfgang_AW

 
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz