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Autor Thema: BGH-Urteil zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken  (Gelesen 4547 mal)

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Offline Wolfgang_AW

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BGH Urteil zu elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken

Zitat
Elektronische Leseplätze in Bibliotheken gibt es schon seit Längerem. Unklar war aber bisher, welche Werke dort angeboten werden dürfen und ob Besuchern erlaubt werden darf, diese auch auszudrucken oder auf USB-Sticks zu kopieren. Alle drei Fragen hat der BGH am Donnerstag im Sinne der Bibliotheken beantwortet.
Leseplätze in Bibliotheken

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
 
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

 

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