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Autor Thema: Bund will Versorger zu Preissenkungen zwingen  (Gelesen 14544 mal)

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Offline RR-E-ft

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Offline bolli

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Re: Bund will Versorger zu Preissenkungen zwingen
« Antwort #1 am: 21. April 2015, 07:55:22 »
Die Zfk berichtet:

https://www.zfk.de/politik/artikel/bund-will-versorger-zu-preissenkungen-zwingen.html

Aber eine mögliche vorschnelle Freude wird relativiert:

Zitat
Besonderes Augenmerk wolle man dabei auf die Grundversorger legen.

Offline RR-E-ft

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Re: Bund will Versorger zu Preissenkungen zwingen
« Antwort #2 am: 21. April 2015, 11:27:27 »
Der zitierte Beitrag der Rheinischen Post:

http://www.rp-online.de/wirtschaft/versorger-sollen-niedrige-preise-weitergeben-aid-1.5027831

M.E. stehen Grundversorger als solche in gar keinem Wettbewerb.
In jedem Netzgebiet gibt es gem. § 36 EnWG nur einen einzigen Grundversorger.

In  den Wettbewerb gestellt werden nur Sonderprodukte, die jedoch mit der Grundversorgung in vielerlei Hinsicht (Vertragsfreiheit, Laufzeit, Kündigungsfrist) nicht vergleichbar sind.
Vergleichen lassen sich allenfalls die Vertriebsanteile der Grundversorger an einzelnen Grundversorgungspreisen vergleichbarer Abnahmefälle.

Nach der Rechtsprechung des BGH besteht im Rahmen der Grundversorgung längstens eine Verpflichtung zur Preisanpassung zur Weitergabe gesunkener Kosten.
Der Gesetzgeber sollte eine solche Verpflichtung klarstellen.

Bei der Belieferung mit Sonderprodukten herrscht Vertragsfreiheit, die auch die Freiheit einschließt, eine Preisanpassungsklausel zu vereinbaren oder eine solche nicht zu vereinbaren. Ist eine Preisanpassungsklausel bei Sonderprodukten nicht  vereinbart, müssen Kostensenkungen und können Kostenerhöhungen nicht an die Kunden weitergegeben werden. 
« Letzte Änderung: 21. April 2015, 11:48:01 von RR-E-ft »

Offline RR-E-ft

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Re: Bund will Versorger zu Preissenkungen zwingen
« Antwort #3 am: 21. April 2015, 14:57:27 »
ZfK: VKU warnt vor gläsernen Beschaffungskosten

https://www.zfk.de/politik/artikel/vku-warnt-vor-glaesernen-beschaffungspreisen.html

Zitat
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) verweist jedoch darauf, dass die Stadtwerke mit Versorgungsauftrag eine risikoarme Beschaffungsweise wählen. Sie beginne generell schon drei Jahre vor Erfüllungszeitraum mit der Beschaffung am Terminmarkt. Am Spotmarkt hingegen würden die Mengen nur noch optimiert, weshalb niedrigere Spotmarktpreise "so gut wie keinen Einfluss auf den Preis für den Endkunden haben", so ein VKU-Sprecher.

Auch am Terminmarkt sind die Strom- Großhandelspreise seit April 2009 erheblich gesunken, von ca. 65 EUR/ MWh auf ca. 32 EUR/ MWh, was ca. 3,3 Ct/ kWh entspricht.
Gerade die langfristige Beschaffung am Terminmarkt ist mit deutlich gesunkenen Beschaffungskosten einhergegangen.
« Letzte Änderung: 21. April 2015, 15:07:49 von RR-E-ft »

Offline khh

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Re: Bund will Versorger zu Preissenkungen zwingen
« Antwort #4 am: 21. April 2015, 15:57:37 »
Und bekanntlich sind diese um ca. 3,3 Ct/kWh gesunkenen Beschaffungskosten gar nicht oder nicht ausreichend
an die Haushaltskunden weitergegeben worden. Vielmehr wurden die im gleichen Zeitraum gestiegenen diversen Stromumlagen regelmäßig 1 zu 1 an diese Kundengruppe weitergereicht.  >:(

Mit der vorstehend zitierten Argumentation schießt der VKU die vertretenen kommunalen Unternehmen eher selbst ins Knie !  ::) 
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

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Re: Bund will Versorger zu Preissenkungen zwingen
« Antwort #5 am: 21. April 2015, 16:58:00 »
ZfK: VKU warnt vor gläsernen Beschaffungskosten ...
Der VKU e.V. ist halt ein Lobbyverband, der die Interessen seiner Mitglieder, das sind im Hintergrund immer Städte und Gemeinden, konsequent vertritt. Hier ein Beispiel aus 2006. Man schützt die Goldesel sofort und mit großem unfairen und rechtlich fragwürdigen Einfluss in der Kommunal- über die Landespolitik bis zur Bundespolitik. Manchmal entscheidet man noch über die Fütterung durch die Verbraucher selbst, siehe hier: Südwestpresse - Steuerzahlerbund dazu (das ist eigentlich ein immer wieder und weiter verschleppter Skandal im Rechtsstaat Deutschland!)

Sorry, aber ich kann mich nur selbst vielfach zitieren, zuletzt meine Bemerkung von wenigen Tagen hierzu:
Wobei insbesondere die im öffentlich-rechtlichen Eigentum stehenden Stadtwerke nicht selten örtlicher Erdgasverteilnetzbetreiber und Grundversorger zugleich sind. Es wurde ja angeblich immer alles knapp kalkuliert, woher dann das Geld für die Quersubventionen und  die zusätzlichen Gewinne bei zweistelliger Verzinsung des eingebrachten Kapital kamen?! Die zweckfreien Milliardeneinnahmen aus den sogenannten Konzessionsabgaben kommen noch dazu.  ;)

Das System einschließlich dieser Rechtssprechung krankt. Man hat sich Goldesel geschaffen, die von Verbrauchern gefüttert werden müssen. Ein Verständnis kann ich dafür beim besten Willen nicht aufbringen. Das nicht zur Vertiefung, nur als Bemerkung dazu. Trotzdem Besten Dank für die juristische Erläuterung des Zustands.
Das wäre bei einer fairen Rechnung auch gerecht. Deshalb wäre eine solche Vertragsauslegung, die die Preise auf die gesetzliche Versorgungsaufgabe möglichst der gesamten Wertschöpfungskette bis auf betriebswirtschaftlich notwendige Gewinne und einer marktüblichen Verzinsung des eingebrachten Kapitals deckelt, auch eine gute Sache für die Verbraucher.

Mit Auswüchsen, wie den Quersubventionen von Sportarenen, verkappten Steuersparmodellen und anderen zweckentfremdeten Finanzierungen mit dem Geld der Strom- und Gasverbraucher, sollte dann aber auch Schluss sein. Sie z.B. hier:
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,6896.msg29670.html#msg29670

 

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