Energiepreis-Protest > ExtraEnergie
ExtraEnergie - Preiserhöhung um 40 %
bolli:
@Rosana
Es ist tatsächlich nicht davon auszugehen, dass die EE von sich aus einlenken wird. Da ist schon IHR handeln gefragt.
1.) Widerrufen Sie eine ggf. bestehende Einzugsermächtigung und kündigen Sie manuelle Abschlagsüberweisungen an.
2.) Berechnen Sie auf der Basis Ihres Vorjahresverbrauchs und der vereinbarten Preise des ersten Lieferjahres Ihre für dieses Jahr zu erwartende Gesamtzahlung und errechnen Sie daraus Ihren neuen monatlichen Abschlag (Summe geteilt durch 11 oder 12). Nehmen Sie dabei Bezug auf Ihr jetztiges Schreiben, wo Sie die Wirksamkeit der Preisanpassungsklausel bestreiten.
3.) Verrechnen Sie eventuelle bereits erfolgte Überzahlungen der ersten Abschläge des 2. Lieferjahres mit noch zu tätigenden zukünftigen Abschlägen. Ggf. halten Sie einen Abschlag zurück.
4.) Kündigen Sie ggf. zum Ende des 2. Lieferjahres ordentlich.
Das alles schreiben Sie in einem Brief und schicken diesen per Einschreiben/Einwurf an Ihren Versorger (als Zugangsnachweis können Sie einige Tage nach Zustellung in der Online-Sendungsverfolgung der Post den beleg ausdrucken, dass die Sendung zugestellt wurde, auch wenn dieses keine generelle Garantie für den Zugang darstellt sondern im Zweifelsfall vom Gericht individuell zu prüfen ist).
Sollte Ihnen der Versorger dann anbieten, das Vertragsverhältnis vorzeitig zu beenden, müssen Sie entscheiden, wie Sie weiter vorgehen (bis zum ordentlichen Kündigungstermin weitermachen oder auf das Angebot eingehen bzw. einer außerordentlichen Kündigung durch den Versorger widersprechen).
wechselprofi:
Vorsorglich möchte ich auf mein Einverständnis mit den Kommentaren und Ratschlägen der vorhergehenden Beiträge hinweisen. Allerdings bezweifle ich bei seriöser Betrachtung die Sichtweise bzgl. einer 40%-igen Preiserhöhung. Aus der Argumentation der Betroffenen geht hervor, dass sie gerade das erste Belieferungsjahr beendet hat. Dabei wurden ihr sicherlich Boni in Größenordnung von 25% eingeräumt. Den Wegfall der Boni als Bestandteil der Preiserhöhung darzustellen ist zumindest in der Darstellung problematisch.
bolli:
Wenn man sich den Eröffnungsthread mal durchliest, erkennt man, dass @Rosanna zukünftig eine um 40% höhere Abschlagzahlung leisten soll, was sie als 40% Preiserhöhung betrachtet. Das dem nicht unbedingt so ist, wissen diejenigen unter uns, die wissen wie diese Abschlagszahlungen zustande kommen. Da spielt ja u.a. auch eine Rolle, welcher Verbrauch bei Vertragsabschluß für's erste Jahr prognositiziert wurde und welcher sich bei der Abrechnung tatsächlich ergeben hat. Ist letzterer höher als die Prognose, erklärt sich ein Teil des höheren Abschlags natürlich dadurch und ist keine Preiserhöhung.
Gleichwohl hat sie ja die Mail mit der versteckten Preiserhöhung gefunden, so dass die von mir beschriebene Vorgehensweise sicherlich in jedem Fall auch zielführend sein dürfte. Was da letztlich an Abschlag rauskommt, muss sie selbst errechnen.
Da sich aber beide Abschläge, sowohl der für's erste Jahr als auch der für's zweite Jahr OHNE Boni berechnen, bezweifele ich, dass sie bei ihrer Preiserhöhungsrechnung die Boni überhaupt berücksichtigt hat.
Rosanna:
Von welchem Bonus ist hier die Rede? Ich habe bei Vertragsabschluß keinen Bonus bekommen. Auch hatte ich keinen höheren Jahresverbrauch, als prognostiziert. Schon aus diesem Grund resultiert daraus nicht die Erhöhung der Abschlagszahlung.
bolli:
--- Zitat von: Rosanna am 28. April 2015, 00:02:04 ---Von welchem Bonus ist hier die Rede? Ich habe bei Vertragsabschluß keinen Bonus bekommen.
--- Ende Zitat ---
In der Regel wechseln die Verbraucher zu diesem Versorger um sich günstige Preise zu sichern, die in der Regel durch einen sogenannten "Neukundenbonus" erzielt werden (mittlerweile wird der Bonus auch in einen Sofortbonus, der sofort ausbezahlt wird und einen Neukundenbonus unterteilt). Der Neukundenbonus wird aber erst nach dem ersten Vertragsjahr in der Jahresrechnung mit verrechnet. Er wird beim Vertragsschluss über Vergleichportale wie z.B. Verivox mit "eingerechnet", weshalb der Versorger meist recht weit oben auf den "Hitlisten" als günstiger Versorger steht. Aber er gilt halt nur für's erste Jahr. Deshalb muss man für dauerhaft günstige Preise entweder einen anderen Versorger wählen oder nach einem Jahr wechseln. Sonst passiert das, was Ihnen passiert ist.
Welchen Tarif haben Sie denn abgeschlossen, wenn man fragen darf ? Sollte in der Vertragsbestätigungsmail, im Online-Portal oder in Ihrer Abrechnung stehen.
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