Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: ExtraEnergie - Preiserhöhung um 40 %  (Gelesen 14567 mal)

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Offline Rosanna

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ExtraEnergie - Preiserhöhung um 40 %
« am: 20. April 2015, 12:24:19 »
Guten Tag,
beziehe seit März 2014 meinen Strom von ExtraEnergie. Nun bekam ich dieser Tage per E-Mail die Jahresabrechnung mit der gleichzeitigen Mitteilung, dass mein künftiger Abschlagsbetrag neu festgesetzt wird.
Mir hat es schier die Sprache verschlagen - die Erhöhung beläuft sich auf sage und schreibe 40 %. Zuerst dachte ich, es kann sich nur um einen Rechenfehler handeln. Eine E-Mail über eine Preiserhöhung habe ich nie bekommen, da ich ansonsten fristgerecht gekündigt hätte.
Auf meinem Online-Konto von ExtraEnergie habe ich dann in einem Postfach eine Bla-Bla-Mitteilung vom Januar 2015 gefunden, wo dann u.a. von einer Preisanpassung die Rede war. Da habe ich es dann schwarz auf weiss gesehen, wieso ich eine um 40 % höhere Abschlagszahlung leisten soll.
Was ich als absolute Frechheit empfinde ist, dass auf den Vergleichsrechner-Seiten ExtraEnergie mit dem viel niedrigeren Strompreis neue Kunden ködert, den ich letztes Jahr bei Vertragsabschluß bezahlt habe.
Das ist für mich schlicht Bauernfängerei!
Was ich bis jetzt im Internet recherchiert habe, bin ich kein Einzelfall. Es scheint noch einigen Leuten so gegangen zu sein, dass sie keine E-Mail über eine Preiserhöhung bekommen haben und erst bei der Jahresabrechnung das große Staunen kam. Die Kündigungsfristen sind natürlich verstrichen. Ich halte das Vorgehen von ExtraEnergie allerdings nicht für rechtens und möchte aus diesem Vertrag raus. Was kann ich tun?

Offline khh

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Re: ExtraEnergie - Preiserhöhung um 40 %
« Antwort #1 am: 20. April 2015, 13:10:11 »
Hallo @Rosanna,

Was zu tun / zu machen ist  -  siehe bspw. hier:  http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19567.0.html  und andere Threads zu ExtraEnergie und deren Vertriebs-Marken !

Wenn Sie eine konkrete Hilfestellung benötigen (z.B. für die Formulierung des Widerspruchs und/oder Erstellung einer "Eigenberechnung"), dann melden Sie sich wieder.

Gruß, khh
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Offline energienetz

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Re: ExtraEnergie - Preiserhöhung um 40 %
« Antwort #2 am: 20. April 2015, 15:51:31 »
Hallo,

in dieser Sache gibt es eine Klage der VZ Sachsen Sachsen gegen den Anbieter, über die im Juni vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt wird. Details dazu sind mir leider nicht bekannt.

Offline khh

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Re: ExtraEnergie - Preiserhöhung um 40 %
« Antwort #3 am: 21. April 2015, 16:47:57 »
Im Zusammenhang mit dem von @Rosanna geschilderten Sachverhalt wird von betroffenen Kunden immer wieder der Wunsch oder die Absicht vorgetragen, das gesetzliche Sonderkündigungsrecht nachträglich ausüben zu wollen bzw. das Vertragsverhältnis außerordentlich fristlos zu kündigen. Ein solches Recht ist nicht ersichtlich, denn gemäß § 314 BGB ist für die "Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund" selbst bei Verletzung einer Vertragspflicht regelmäßig Voraussetzung für eine solche a.o. Kündigung die erfolgslose Abmahnung und der erfolgslose Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist.

Hier handelt es sich aber "nur" um eine aus verschiedenen Gründen höchstwahrscheinlich rechtlich unwirksame Preiserhöhung, nämlich 1. wg. unterbliebener *) bzw. intransparenter Preiserhöhungsmitteilung (§ 41 (3) EnWG); 2. wg. Unwirksamkeit der verwendeten AGB-Preisanpassungsklausel (§ 307 BGB); 3. wg. Unangemessenheit der Preiserhöhung (nicht analog zur vom EVU nachzuweisenden Gesamtkostenentwicklung = unzulässige Erhöhung des Gewinnanteils). Zu 2. und 3. kann auf die diesbzgl. ständige Rechtsprechung des BGH verwiesen werden. Sinnvoll ist, für den Fall eines fruchtlosen Fristablaufs die Beschwerde bei der www.schlichtungsstelle-energie.de sowie eine Info an die Verbraucherzentralen Sachsen und NRW anzukündigen.

Bei entsprechend stringent (per Email und aus Nachweisgründen tunlichst zusätzlich per Einschreiben-Einwurf) vorgetragenem Widerspruch (Wirksamkeit der Preiserhöhung bestreiten) mit Fristsetzung für die Rücknahme der Preiserhöhung sowie ggf. Herabsetzung der verlangten Abschläge (vgl. § 41 Abs. 2 Satz 2 EnWG) bieten die ExtraEnergie und deren Vertriebs-Marken häufig selbst eine vorzeitige einvernehmliche Vertragsaufhebung an.    Ob man sich als Kunde darauf einlässt oder für das laufende Lieferjahr die Vertragserfüllung zu dem anfänglich vereinbarten Preis verlangen will, müssen Betroffene für sich entscheiden (im letzteren Fall sollte der Kunde nach Ankündigung gegenüber dem Versorger die Abschlagszahlungen auf Basis einer "Eigenberechnung" kürzen). 

*) Nachtrag:
Erfordernis lt. der übergeordneten "Richtlinie 2009/72/EG" der EU, Anhang I "Massnahmen zum Schutz der Kunden", Ziff. 1  -  Auszug: 
Zitat
b) rechtzeitig über eine beabsichtigte Änderung der Vertragsbedingungen und dabei über ihr Rücktrittsrecht unterrichtet werden. Die Dienstleister teilen ihren Kunden direkt und auf transparente und verständliche Weise jede Gebührenerhöhung mit angemessener Frist mit, ...
[Hervorhebung/Unterstreichung durch khh]
Die Einstellung einer Preiserhöhungsmitteilung allein in ein "Online-Kundenkonto", augenscheinlich ohne eine gleichzeitige Hinweis-Email an den Kunden, dürfte wohl kaum dem Erfordernis "direkt" genügen.
« Letzte Änderung: 21. April 2015, 20:36:40 von khh »
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Offline Rosanna

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Re: ExtraEnergie - Preiserhöhung um 40 %
« Antwort #4 am: 23. April 2015, 23:32:49 »
Hallo,
vielen Dank für die Tips und Gedankenansätze! Ich habe dementsprechend ein Schreiben an EE verfasst. Zwar bezweifle ich, dass die einlenken, aber von vorneherein aufzugeben ist nicht meins, so habe ich es wenigstens versucht.
Viele Grüße
Rosanna

Offline bolli

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Re: ExtraEnergie - Preiserhöhung um 40 %
« Antwort #5 am: 24. April 2015, 09:23:13 »
@Rosana
Es ist tatsächlich nicht davon auszugehen, dass die EE von sich aus einlenken wird. Da ist schon IHR handeln gefragt.

1.) Widerrufen Sie eine ggf. bestehende Einzugsermächtigung und kündigen Sie manuelle Abschlagsüberweisungen an.
2.) Berechnen Sie auf der Basis Ihres Vorjahresverbrauchs und der vereinbarten Preise des ersten Lieferjahres Ihre für dieses Jahr zu erwartende Gesamtzahlung und errechnen Sie daraus Ihren neuen monatlichen Abschlag (Summe geteilt durch 11 oder 12). Nehmen Sie dabei Bezug auf Ihr jetztiges Schreiben, wo Sie die Wirksamkeit der Preisanpassungsklausel bestreiten.
3.) Verrechnen Sie eventuelle bereits erfolgte Überzahlungen der ersten Abschläge des 2. Lieferjahres mit noch zu tätigenden zukünftigen Abschlägen. Ggf. halten Sie einen Abschlag zurück.
4.) Kündigen Sie ggf. zum Ende des 2. Lieferjahres ordentlich.

Das alles schreiben Sie in einem Brief und schicken diesen per Einschreiben/Einwurf an Ihren Versorger (als Zugangsnachweis können Sie einige Tage nach Zustellung in der Online-Sendungsverfolgung der Post den beleg ausdrucken, dass die Sendung zugestellt wurde, auch wenn dieses keine generelle Garantie für den Zugang darstellt sondern im Zweifelsfall vom Gericht individuell zu prüfen ist).

Sollte Ihnen der Versorger dann anbieten, das Vertragsverhältnis vorzeitig zu beenden, müssen Sie entscheiden, wie Sie weiter vorgehen (bis zum ordentlichen Kündigungstermin weitermachen oder auf das Angebot eingehen bzw. einer außerordentlichen Kündigung durch den Versorger widersprechen).

Offline wechselprofi

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Re: ExtraEnergie - Preiserhöhung um 40 %
« Antwort #6 am: 24. April 2015, 11:26:27 »
Vorsorglich möchte ich auf mein Einverständnis mit den Kommentaren und Ratschlägen der vorhergehenden Beiträge hinweisen. Allerdings bezweifle ich bei seriöser Betrachtung die Sichtweise bzgl. einer 40%-igen Preiserhöhung. Aus der Argumentation der Betroffenen geht hervor, dass sie gerade das erste Belieferungsjahr beendet hat. Dabei wurden ihr sicherlich Boni in Größenordnung von 25% eingeräumt. Den Wegfall der Boni als Bestandteil der Preiserhöhung darzustellen ist zumindest in der Darstellung problematisch.

Offline bolli

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Re: ExtraEnergie - Preiserhöhung um 40 %
« Antwort #7 am: 24. April 2015, 13:51:39 »
Wenn man sich den Eröffnungsthread mal durchliest, erkennt man, dass @Rosanna zukünftig eine um 40% höhere Abschlagzahlung leisten soll, was sie als 40% Preiserhöhung betrachtet. Das dem nicht unbedingt so ist, wissen diejenigen unter uns, die wissen wie diese Abschlagszahlungen zustande kommen. Da spielt ja u.a. auch eine Rolle, welcher Verbrauch bei Vertragsabschluß für's erste Jahr prognositiziert wurde und welcher sich bei der Abrechnung tatsächlich ergeben hat. Ist letzterer höher als die Prognose, erklärt sich ein Teil des höheren Abschlags natürlich dadurch und ist keine Preiserhöhung.

Gleichwohl hat sie ja die Mail mit der versteckten Preiserhöhung gefunden, so dass die von mir beschriebene Vorgehensweise sicherlich in jedem Fall auch zielführend sein dürfte. Was da letztlich an Abschlag rauskommt, muss sie selbst errechnen.

Da sich aber beide Abschläge, sowohl der für's erste Jahr als auch der für's zweite Jahr OHNE Boni berechnen, bezweifele ich, dass sie bei ihrer Preiserhöhungsrechnung die Boni überhaupt berücksichtigt hat.

Offline Rosanna

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Re: ExtraEnergie - Preiserhöhung um 40 %
« Antwort #8 am: 28. April 2015, 00:02:04 »
Von welchem Bonus ist hier die Rede? Ich habe bei Vertragsabschluß keinen Bonus bekommen. Auch hatte ich keinen höheren Jahresverbrauch, als prognostiziert. Schon aus diesem Grund resultiert daraus nicht die Erhöhung der Abschlagszahlung.

Offline bolli

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Re: ExtraEnergie - Preiserhöhung um 40 %
« Antwort #9 am: 28. April 2015, 08:03:45 »
Von welchem Bonus ist hier die Rede? Ich habe bei Vertragsabschluß keinen Bonus bekommen.
In der Regel wechseln die Verbraucher zu diesem Versorger um sich günstige Preise zu sichern, die in der Regel durch einen sogenannten "Neukundenbonus" erzielt werden (mittlerweile wird der Bonus auch in einen Sofortbonus, der sofort ausbezahlt wird und einen Neukundenbonus unterteilt). Der Neukundenbonus wird aber erst nach dem ersten Vertragsjahr in der Jahresrechnung mit verrechnet. Er wird beim Vertragsschluss über Vergleichportale wie z.B. Verivox mit "eingerechnet", weshalb der Versorger meist recht weit oben auf den "Hitlisten" als günstiger Versorger steht. Aber er gilt halt nur für's erste Jahr. Deshalb muss man für dauerhaft günstige Preise entweder einen anderen Versorger wählen oder nach einem Jahr wechseln. Sonst passiert das, was Ihnen passiert ist.

Welchen Tarif haben Sie denn abgeschlossen, wenn man fragen darf ? Sollte in der Vertragsbestätigungsmail, im Online-Portal oder in Ihrer Abrechnung stehen.

Offline Rosanna

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Re: ExtraEnergie - Preiserhöhung um 40 %
« Antwort #10 am: 28. April 2015, 23:55:37 »
Ich habe damals bewußt einen Tarif ohne Neukundenbonus abgeschlossen, weil das meiner Ansicht nach das Preisbild verwischt.

Offline wechselprofi

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Re: ExtraEnergie - Preiserhöhung um 40 %
« Antwort #11 am: 30. April 2015, 14:39:31 »
Da Verbraucherschützer vor den Boni warnen, reagieren die Discounter mit Produkten, die im ersten Jahr auch ohne Bonus sehr günstig sind. Dabei wird der Bonus in Grund- und Arbeitspreis quasi unsichtbar eingepreist. Natürlich kommt dann für das zweite Lieferjahr das dicke Ende, schließlich will der Discounter seine schlechte Marge aus dem ersten Jahr so oder so wieder wettmachen. Dagegen ist man nur mit "transparenten" Preismodellen (wie z.B. bei VIVI-Power) mit kurzen Vertragslaufzeiten gewappnet. 

Offline bolli

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Re: ExtraEnergie - Preiserhöhung um 40 %
« Antwort #12 am: 04. Mai 2015, 07:50:54 »
Dagegen ist man nur mit "transparenten" Preismodellen (wie z.B. bei VIVI-Power) mit kurzen Vertragslaufzeiten gewappnet.
Ich kann  nicht erkennen, inwiefern kurze Vertragslaufzeiten etwas mit den Preismodellen zu tun haben sollten. Natürlich reagieren die Discounter auf verschiedenartige Weise auf die Einstufungen bei den Vergleichsportalen. Aber die Laufzeit ist, zumindest in Verbindung mit einer Preisgarantie, dabei einigermaßen egal. Auch ein Jahr Vertragslaufzeit verbunden mit entsprechender Preisgarantie hilft zu einem Jahr stabiler Preise ohne größeres Risiko. Und falls danach die Preiserhöhung kommt, gibt's das Sonderkündigungsrecht.
Voraussetzung ist natürlich, dass man gewappnet ist, was sich da anbahnen könnte und deshalb seine Post (elektronisch) und sein Online-Vertragskonto wegen entsprechender Benachrichtgungen im Blick hält. Im übrigen dürften selbst diese Preisanpassungen meist wegen unwirksamer Preisanpassungsklauseln in den AGB immer noch nicht rechtsgültig sein und mit entsprechendem Verhalten lässt sich das Vertragsverhältnis noch ein wenig verlängern.

Will man tatsächlich langfristig bei einem Versorger bleiben und gleichzeitig annehmbar günstige Preise zahlen, sind die Discounter (und die erkennt man allesamt an ihren oberen "Tabellenplätzen" in den Vergleichportlane) immer die falsche Wahl, egal mit welchem Tarif. Um diese muss man also in jedem Fall einen Bogen machen. Dazu ist es notwendig, zu eruieren, WER hinter bestimmten Markennamen steckt.

Zu einer ganzen Reihe Anbieter kann man das schon auf der im Aufbau befindlichen Seite www.energieanbieterinformation.de/ erfahren.

Offline wechselprofi

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Re: ExtraEnergie - Preiserhöhung um 40 %
« Antwort #13 am: 04. Mai 2015, 15:14:28 »
@Bolli
Kurze Vertragslaufzeiten mit monatlichen Preisanpassungen geben dem Lieferanten die Möglichkeit, die Preise nahe am Markt auszurichten und daher keine Notwendigkeit, Risikoaufschläge für Preisgarantien zu kalkulieren. Also einfach einmal die Preise und deren Historie bei vivipower ansehen. Ich bin jedenfalls seit zwei Jahren zufrieden.

Offline khanym_web

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Re: ExtraEnergie - Preiserhöhung um 40 %
« Antwort #14 am: 30. Juni 2016, 19:04:22 »
Hallo,
Preiserhöhungen per Email werden von Gerichten nicht anerkannt. Mir ist genauso gegangen wie Dir. Durch die Erstjahresabrechnung habe ich Erfahren, dass ExtraEnergie die Preise um 37% erhöht hat, ohne dass ich eine Preiserhöhungsemail erhalten hatte. Das durch die Erstjahresabrechnung ermittelte Guthaben wurde mir  auch nicht ausgezahlt. Auf meinem Einwand regierte ExtraEnergie nicht freundlich. Ich habe dann einfach das Guthaben mit den noch nach den alten Preisen zuzahlenden Beiträgen verrechnet. ExtraEnergie hat mich nach mehreren Mahnungen und Inkassoanforderungen verklagt. Nach dem der Richter dem Rechtsbeistand der ExtraEnergie  in der mündlichen Verhandlung aufklärte, dass Emailpreiserhöhungen zu Lasten des Senders gehen, hat ExtraEnrgie die Klage auf ihren Kosten zurück genommen. Ich werde empfehlen, die per email angekündigten Preiserhöhungen nicht entrichten. Beim Gericht hat ExtraEnergie  keine Chance, per Email angekündigte Preiserhöhung durchzusetzen.

 

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