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Amtsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung

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Energietourist:
da hier ja auch Anwälte lesen:
wenn man einen Amtsbescheid bekommt steht da eigentlich immer eine Rechtsbehelfsbelehrung,
in der steht, dass man innerhalb eines Monats gegen diesen Bescheid vor dem Verwaltungsgericht Klage erheben kann. Wenn man diesen Bescheid quasi ignoriert und nichts tut und nach 1 Jahr eine Mahnung mit Androhung einer Zwangsvollstreckung droht, kann man dann noch irgendwie die Zahlung abwenden? Kann ein Amt dann auch noch seinen eigenen Bescheid zurück nehmen, falls neue Tatsachen aufkommen?

PLUS:

--- Zitat von: Energietourist am 15. April 2015, 09:46:14 ---... Kann ein Amt dann auch noch seinen eigenen Bescheid zurück nehmen, falls neue Tatsachen aufkommen?
--- Ende Zitat ---

@Energietourist, Blick ins Gesetz z.B. hier: VwVfG

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