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Autor Thema: Anklage von RWE  (Gelesen 56805 mal)

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Offline khh

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Re: Anklage von RWE
« Antwort #75 am: 13. April 2015, 13:45:01 »
Der Vertragsverlauf ist jetzt ja wohl relativ klar, nämlich im Wesentlichen:

08.2003 hat @GasRatSuchender (GRS) den nach Einzug in den eigenen Hausneubau angebotenen Sondervertrag "RWEnaturgas Optimo maxi" Nicht unterschrieben und angenommen; trotzdem hat der Versorger augenscheinlich "nach Gutsherrenart" eine Einstufung in den Sondertarif vorgenommen;

02.2005 durch GRS erstmaliger Widerspruch gegen die zweite Verbrauchsabrechnung (und später gegen alle nachfolgenden) mit Unbilligkeitseinrede und Zahlungskürzung;

08.2007 durch RWE Änderungskündigung des aus deren Sicht bestehenden Sondervertrages zum 31.10.07 mit Angebot eines zu unterschreibenden neuen Sondervertrages (durch GRS Widersprüche insbesondere auch gegen die Kündigung);

23.10.07 durch GRS Widerspruch explizit gegen den neuen Grundversorgungsvertrag ab 01.11.07, der ab dann nach Ansicht von RWE konkludent zustande kommen sollte (später durch GRS gegen alle nachfolgenden Abrechnungen unverändert Unbilligkeitseinrede und Zahlungskürzung unter Zugrundelegung des Preises 2004).

Lt. Aussage von @GasRatSuchender hat sich sein Anwalt wohl dahingehend geäußert, dass er anhand der von GRS inzwischen nachgereichten Unterlagen noch prüfen wird, ob bzgl. der Klageforderung von RWE als "Sockelpreis" tatsächlich der von 2007 oder eventuell doch der von 2004 anzusetzen ist.

Da GRS den in 08.2003 angebotenen Sondervertrag belegbar NICHT angenommen hatte (z.B., weil er von Anfang an und immer die Grundversorgung haben wollte um die Billigkeit der Preisänderungen bestreiten zu können ;)), könnten die Chancen vielleicht gar nicht so schlecht sein, dass unverändert der Preis von 2004 gilt.
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline userD0010

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Re: Anklage von RWE
« Antwort #76 am: 13. April 2015, 15:48:52 »
@khh


08.2007 durch RWE Änderungskündigung des aus deren Sicht bestehenden Sondervertrages zum 31.10.07 mit Angebot eines zu unterschreibenden neuen Sondervertrages (durch GRS Widersprüche insbesondere auch gegen die Kündigung)

Wie sah denn wohl die sog. Änderungskündigung aus??  Hat der Versorger nicht etwa doch den "bestehenden Vertrag" wegen angeblicher neuer gesetzlicher Bestimmungen gekündigt und in welcher Form?
Darauf sollte es eigentlich im Wesentlichen ankommen, insbesondere wie GPR dieser Kündigung widersprochen hat.

Und weil GPR den "neuen Sondervertrag" nicht akzeptiert hat, ist sie doch grundversorgt, oder soll es im Falle GPR eine Ausnahme geben?

Offline khh

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Re: Anklage von RWE
« Antwort #77 am: 13. April 2015, 16:36:39 »
... Hat der Versorger nicht etwa doch den "bestehenden Vertrag" wegen angeblicher neuer gesetzlicher Bestimmungen gekündigt und in welcher Form? Darauf sollte es eigentlich im Wesentlichen ankommen, insbesondere wie GPR dieser Kündigung widersprochen hat. Und weil GPR den "neuen Sondervertrag" nicht akzeptiert hat, ist sie doch grundversorgt, ...

@h.terbeck,

nochmal: Auf den von RWE vorgeschobenen Grund für die Änderungskündigung kommt es wohl nicht an, denn für eine ordentliche Kündigung bedarf es keiner Begründung. Und mangels einer wirksamen Einbeziehung (vgl. § 305 BGB) einer AGB in den von RWE behaupteten Sondervertrag aus 2003 (der hier mangels Annahme durch GPR allein nach "Gutsherrenart" zustande gekommen sein könnte) gibt es kein spezielles Formerfordernis (z.B. die Schriftform lt. BGB) für die Vertragskündigung.

Wenn es aber von Anfang keinen Sondervertrag sondern stattdessen immer die Grundversorgung gegeben hat, dann war eine Vertragskündigung durch RWE in 08.2007 unzulässig (vgl. § 20 Abs. 1 Satz 2 GasGVV). Und dann hat es ab 01.11.2007 auch keinen neuen "Sockelpreis" gegeben, sondern nur den aus 2004, weil GPR ab 02.2005 immer zeitnah die Unbilligkeitseinrede eingelegt hatte. Aufgrund dieser Einrede konnten die gem. EuGH-Urteil 2014 ohnehin unwirksam erhöhten Grundversorgungs-Preise dann auch nicht zu "vereinbarten" werden.

Das alles prüft der von GPR beauftragte sachkundige Anwalt !
« Letzte Änderung: 13. April 2015, 17:16:25 von khh »
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Offline userD0010

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Re: Anklage von RWE
« Antwort #78 am: 13. April 2015, 18:08:10 »
@khh
Wie guit, dass Sie das alles anscheinend so genau wissen !
Die von Ihnen "behauptete" Änderungskündigung hat es in der von Ihnen erhofften Definition nicht gegeben bei dem Versorger. Vielmehr hat dieser den bestehenden Vertrag (welcher das auch immer war) gekündigt und dann dem Abnehmer einen neuen Sondervertrag angeboten bzw. bei Nicvhtannahme die Umstellung in die Grundversorgung vorgenommen.

Über alle weiteren Mutmaßungen zu diskutieren lohnt einfach nicht.
Ich kenne die Vorgehensweise des Versorgers sehr genau und in allen Einzhelheiten, wqeil die bei GPR vorgefundene Praxis kein Einzhelfall war!

Aber nur zu, Sie versuchen, den von @Plus befürchteten Kreisverkehr bereits vierspurig auszubauen.
Ob das GPR helfen wird, bleibt abvzuwarten, da wird ihm hoffentlich sein qualifizierter Anwalt gern helfen wollen.

Offline khh

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Re: Anklage von RWE
« Antwort #79 am: 13. April 2015, 18:56:04 »
Unter-Forum „RWE Rhein Ruhr (ehemals) » Schreiben: Sondervertrag RWE Erdgas Optimo“, User @Tilt, Antwort #7 vom 19.08.2007 (eine Verlinkung ist nicht mehr möglich):
Zitat
... Ich habe auch aktuell ein Schreiben bekommen in welchem mir/uns nun eine Frist bis zum 1.9.2007 gesetzt wird dieses Schreiben unterschrieben zurückzusenden:
"Falls Sie den beiliegenden Vertrag nicht bis zu dem oben genannten Datum unterschrieben an uns zurück übersandt haben, beenden wir hiermit Ihren bisherigen Gasliefervertrag zum 30. September 2007."
Dies dürft dann wohl einer Vertragskündigung seitens RWE entsprechen m.E. ...

@h.terbeck,

was denn sonst ist das Ihrer Meinung nach gewesen, wenn nicht die Änderungskündigung eines (von RWE behaupteten) Sondervertrages ?

In Anwort #77 zweiter Absatz geht es um einen anderen Ansatz, nämlich um die Frage, ob es bei @GasRatSuchender zuvor (seit Vertragsbeginn) überhaupt jemals einen (durch RWE kündbaren) Sondervertrag gegeben hat !

Gruß, khh
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Offline userD0010

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Re: Anklage von RWE
« Antwort #80 am: 13. April 2015, 19:07:10 »
@khh
Jaja, Sie haben natürlich -wie immer- recht.
Lassen wir weitere Kommunikation; ich möchte den Kreisverkehr nicht fünfspurig ausbauen.

Allerdings noch ein Hinweis;
die RWE hat den szt. bestehenden SONDER-Vertrag in der szt. bestehenden Form gekündigt, wohlgemerkt, gekündigt und als Ersatz einen neuen Sondervertrag angeboten.
Und wer diesen nicht akzeptiert hat, für den war halt jeder Sondervertrag fristgerecht gekündigt.
Es bedurfte also wohl doch keiner sog. Änderdungskündigung, denn mit der Entnahme von Gas NACH der gesetzten Frist wurde automatisch ein neuer, nämlich ein Grundversorgervertrag geschlossen.

Mir liegen übrigens noch die damlaligen Unterlagen vollständig vor !
« Letzte Änderung: 13. April 2015, 19:12:04 von h.terbeck »

Offline khh

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Re: Anklage von RWE
« Antwort #81 am: 13. April 2015, 22:16:05 »
@khh
Jaja, Sie haben natürlich -wie immer- recht. Lassen wir weitere Kommunikation; ich möchte den Kreisverkehr nicht fünfspurig ausbauen. ...

@h.terbeck,
Sie irren sich, den Anspruch "wie immer recht" mach ich nicht geltend und ich befinde mich auch in keinem "Kreisverkehr!  :D

Im Unter-Forum "RWE Westfalen Weser Ems (ehemals) > Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben" (ein Zitat ist leider nicht mehr möglich) ist alles gesagt.

Hier in Antwort #75 und #77 habe ich nichts anderes geschrieben, als dass lt. Aussage von @GasRatSuchender der beauftragte sachkundige Anwalt seinen individuellen Einzelfall prüft, was letztlich auch gem. vorgenanntem Thread generell zu empfehlen ist.


Nachtrag:
Allerdings noch ein Hinweis: die RWE hat den szt. bestehenden SONDER-Vertrag in der szt. bestehenden Form gekündigt, wohlgemerkt, gekündigt und als Ersatz einen neuen Sondervertrag angeboten.

Ja, das ist bekannt, genau das ist eine "Änderungskündigung" und bei Nicht-Annahme des neu angebotenen Sondervertrages folgt  - ohne Abschluss eines anderen Sondervertrages (bei welchem Anbieter auch immer) -  dann "automatisch" die Grundversorgung (bzw. zunächst für 3 Monate die Ersatzversorgung) !  ;)
 
« Letzte Änderung: 14. April 2015, 10:45:38 von khh »
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Re: Anklage von RWE
« Antwort #82 am: 14. April 2015, 06:33:20 »
@khh
Kündigung / EVU zwingt den neuen Vertrag zu unterschreiben

????

Offline khh

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Re: Anklage von RWE
« Antwort #83 am: 14. April 2015, 07:52:29 »
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Re: Anklage von RWE
« Antwort #84 am: 14. April 2015, 08:48:46 »
@khh
Gab es nicht szt. auch Alternativen zur Erdgasnutzung?  Da denke ich an Holz, Kohle o.,ä.
Und diese behauptete Gesetzesänderung war doch auch eine nicht ganz saubere Methode.
Aber sei´s drum.

Offline khh

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Re: Klage von RWE
« Antwort #85 am: 14. April 2015, 09:12:09 »
... Und diese behauptete Gesetzesänderung war doch auch eine nicht ganz saubere Methode. ...

Wie schon gesagt: Halt eine der branchenweit üblichen "PR-Aktionen" und häufig, um den wahren Kündigungs- bzw. Änderungsgrund zu verschleiern, aber selten wohl rechtswidrig.  ::)
« Letzte Änderung: 14. April 2015, 09:22:36 von khh »
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Offline bolli

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Re: Anklage von RWE
« Antwort #86 am: 14. April 2015, 09:26:37 »
Vielleicht versuche ich mal als noch nicht "Vorbelasteter" zu verdeutlichen worauf es bei dem Einzelfall von @GaspreisRatSuchender (GRS) ankommen KÖNNTE:

Die Grundfrage, die es zunächst zu beantwort gilt, ist, in welchem Vertragsverhältnis GRS erstmals nach Einzug in sein Haus 2004 beliefert worden ist. Ist es ein Sondervertragsverhältnis gewesen, welches der Versorger für ihn vorgesehen, vertraglich verbereitet und später wohl auch abgerechnet hat oder ist es die Grundversorgung gewesen, weil GRS den vorbereiteten Vertrag nicht unterschrieben hat und durch Widersprüche ab 2005 u.a. wegen Unbilligkeit auch dagegen vorgegangen ist.

Erst wenn diese erste Frage mit Sondervertrag beantwortet würde, käme man zu der Frage Kündigung 2007 ? (egal wie man sie benennen möchte), da nämlich bei der Antwort Grundversorgung auf die erste Frage keine Kündigung aus besagtem Grund möglich gewesen wäre.

Dieser Einzelfall hat aus meiner Sicht erstmal nichts mit dem typischen Vorgehen des bzw. der Versorger 2007 bezgl. der "Vertragsänderung" (auf welchem Weg auch immer) zu tun sondern ist aufgrund der Besonderheit ein wenig differenzierter aber auch individueller zu betrachten.

Offline khh

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Re: Klage von RWE
« Antwort #87 am: 14. April 2015, 09:52:26 »
... oder ist es die Grundversorgung gewesen, weil GRS den vorbereiteten Vertrag nicht unterschrieben hat und durch Widersprüche ab 2005 u.a. wegen Unbilligkeit auch dagegen vorgegangen ist. ...

Wie den vorstehenden Beiträgen zu entnehmen ist, trifft  D A S  zu !

Und der beauftragte Anwalt prüft, was das bedeuten KÖNNTE.
« Letzte Änderung: 14. April 2015, 09:58:15 von khh »
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Offline bolli

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Re: Klage von RWE
« Antwort #88 am: 14. April 2015, 15:17:39 »
Und der beauftragte Anwalt prüft, was das bedeuten KÖNNTE.
Wenn dem tatsächlich so ist, würde es mich wundern, wenn da was anderes als ein Grundversorgungsvertrag bei raus käme. Denn ein konkludent geschlossener Sondervertrag ohne Zustimmung des Verbrauchers ist mir bisher nicht bekannt geworden. Aber wir sind geduldig und warten die sorgfältige Prüfung des kompetenten Anwalts ab (so sie denn noch kommt).

Offline Didakt

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Re: Anklage von RWE
« Antwort #89 am: 14. April 2015, 17:21:55 »
Wenn dem tatsächlich so ist, würde es mich wundern, wenn da was anderes als ein Grundversorgungsvertrag bei raus käme. Denn ein konkludent geschlossener Sondervertrag ohne Zustimmung des Verbrauchers ist mir bisher nicht bekannt geworden. Aber wir sind geduldig und warten die sorgfältige Prüfung des kompetenten Anwalts ab (so sie denn noch kommt).

Hi bolli, wenn Sie sich da mal nicht täuschen. Versetzen Sie sich mal in die Zeit 2004/2005. Da „herrschten“ die Monopolisten mehr oder weniger nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten, nach Gutdünken. Und die total unaufgeklärten Verbraucher hatten vom Energierecht kaum bis gar keine Ahnung. Es bestand bekanntlich auch keine Wechselmöglichkeit zu einem anderen Versorger.

Nachdem ich 2005 nach zweijähriger Vertragszeit durch ordentliche Kündigung aus einem formal abgeschlossenen Sondervertrag ausgestiegen bin, hat mich mein damaliger Lieblingsversorger im Anschluss kurzum in einen anderen Gas-Sondertarif „eingepflegt“ und mir dies mit einem Dreizeiler mitgeteilt. Dagegen habe ich nicht opponiert, denn als Tarifkunde hätte ich mehr bezahlen müssen, und mich dazu auch in keiner Weise geäußert. Es folgte kein formaler Vertragsschluss. Ich war aber fortan „Sondervertragskunde“. Ich habe nämlich auf der Basis dieses Tarifs Gas bezogen und verbraucht, darüber Verbrauchsabrechnungen erhalten, diese zwar auch nur teilweise bezahlt, weil ich ab 2006 Widerspruch wegen Unbilligkeit mit Zahlungskürzung dagegen eingelegt habe. In einem späteren Zahlungsprozess war ich beklagter „Sondervertragskunde“. Die Frage des Tarifkunden stand nie zur Debatte. War dies etwa kein Vertragsschluss durch konkludentes Handeln? Siehe auch hier.

Der vorliegende Fall ist derart verworren, sodass sich als Außenstehender/Unbeteiligter eine Prognose über das Vertragsverhältnis und den Ausgang der Zahlungsklage allein schon deshalb verbietet. Die Beiträge des Threads habe ich mit Interesse und teilweisem Schmunzeln verfolgt. Aber kein weiterer Kommentar dazu, er wäre ohnehin nutzlos.

 

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