Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)
Anklage von RWE
GasRatSuchender:
Zu den Vertrag, den ich nicht 2003 unterschrieben und nicht versendet habe.
Dort steht Preisprodukt Optimo maxi
Abrech.-Schlüssel S1/VGNS (oder es könnte auch 51/VGN5 heißen... ist Handschrift.)
Dazu gab es auch eine Broschüre:
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) Vom 21.06.1979.
und
Ergänzende Bedingungen der RWE Gas AG
Da ich den Vertrag nicht unterschrieben habe, habe ich auch hier berichtet, dass ich keinen Vertrag habe.
Wahr das falsch?
Anscheint hat RWE mich doch nach diesen Tarif abgerechnet....
userD0010:
@GasRatSuchender
Auch wenn Sie szt. keinen Vertrag unterschrieben haben, sind Sie dennoch eine Abnahmevereinbarung mit Ihrem Versorger eingegangen, denn Sie haben aus dem Netz halt Gas entnommen.
Und ich vermute (leider), dass Sie durch jegliche fehlende Unterschrift Tür und Tor für alle weiteren Willkürmaßnahmen weit geöffnet haben.
Denn (nach meinem Rechtsempfinden) konnten Sie vermutlich auch keinen folgenden Preisgestaltungsmaßnahmen Ihres Versorgers widersprechen, weil es an jeglicher Rechtsgrundlage gefehlt haben mag. Wie gesagt: VERMUTLICH
Und -auch vermutlich- wird es jedem noch so fleißigen und akribischen Rechtsvertreter mangels fehlender Nullen an dem Streitwert an Motivation fehlen, denn was sind schon 950,00 Euro ?
Aber, es mag in Deutschlands weitem Rund noch mutige und weniger wirtschaftlich denkende Rechtsvertreter geben, die "honoris causa" in den Kampf ziehen. Diesen sollte aber im sog. Ehrenhain des BdEv ein besonderer Platz eingeräumt werden.
khh:
--- Zitat von: GasRatSuchender am 12. April 2015, 11:07:37 ---... 08.2003 Begrüßung und einen Vertrag zu Unterschrift erhalten. Dort steht "Preisregelung RWEnaturgas Optimo maxi". Ich sollte den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zurücksenden. Was ich anscheint nicht gemacht habe, da der Vertrag mit 3 Seiten (DURCHSCHRIFT) noch bei mir ist. ...
--- Ende Zitat ---
@GasRatSuchender,
wenn Ihnen lediglich das Vertrags-Exemplar "(DURCHSCHRIFT") vorliegt, dann dürften Sie das Original/die Ausfertigung für den Versorger unterschrieben und zurückgegeben haben. Es spricht einiges dafür, dass es ein Sondervertrag war, insbesondere die ausgehändigten "Ergänzende Bedingungen der RWE Gas AG". WAS ist darin vereinbart, von der AVBGasV abweichende/darüber hinausgehende Bestimmungen ?
Wenn es ein Sondervertrag war, dann ist es ein solcher bis zur ordnungsgemäßen Kündigung (fristgemäß zum möglichen Termin?) geblieben, unabhängig davon, ob es zwischenzeitlich unterschiedliche Tarifbezeichnungen gegeben hat oder ob aufgrund der Verbrauchsmenge der Grundversorgungspreis in Rechnung gestellt wurde. Letzteres tangiert Sie nicht, da Sie ja Ihren eigenen Preis gemacht haben.
In 2007 gab es keine "vermeintlich rechtmäßige Umstellung in die Grundversorgung aufgrund einer fragwürdigen Kündigung des vorherigen Sondervertrages", das war nämlich eine ganz "normale" sogen. Änderungskündigung. Das in dem Zusammenhang geschriebene "Blablabla" (angebliche von Dritten vorgegebene Gründe etc.) wird von Versorgern immer wieder gern verwendet, um den wahren Kündigungsgrund (bspw. unwirksame AGB-Preisanpassungsklausel) zu verschleiern und um nicht schlafende Hunde zu wecken. Das ist aber alles uninteressant, denn eine ordentliche Kündigung muss NICHT begründet werden!
Die von @h.terbeck hier immer wieder vorgebrachte "Anwaltsschelte" halte ich für völlig überzogen. Vielmehr gehe ich davon aus, dass der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt sein Handwerk versteht und auch nicht zum ersten Mal exakt mit diesen RWE-Verträgen befasst ist!
Gruß, khh
userD0010:
@khh
Bitte versuchen Sie zu verstehen, dass es sich bei meinen Anwmerkungen NICHT um Anwaltsschelte handelt, sondern lediglich um Erfahrungen aus dem Umfeld und eigenen Erkenntnissen.
Wollen Sie tatsächlich Glauben machen, dass sich ein RA für einen Streitwert von 950,00 Euro (@GasPreisSuchender ) wie in diesem Thema sehr weit aus dem Fenster lehnt.
Wenn ein Anwalt Ihres Ideals sich mit der Thematik auskennt und mit Versorger-Vertragsgrundlagen intensiv beschäftigt hat, wird er sich -vermutlich- für seine erwarteten Bemühungen bei dieser umfassenden Problemlage nicht mit 300 - 400 Euro Honorar ins Gefecht stürzen. Ob aus diesem Sachverhalt sog. ANWALTSSCHELTE herauszulesen sein könnte, liegt lediglich im Auge des jeweiligen Betrachters, sofern ihm Derartiges noch nicht untergekommen ist.
Anscheinend habe ich @GasRatSuchender so verstanden, dass ihm der anlässlich seiner Begrüßung überreichte Vertrag mit "drei Seiten (Durchschrift) vorliegt, was wohl nicht darauf schließen lässt, dass er diesen jemals unterschrieben und an den Versorger zurückgegeben hat.
Mit meiner Vermutung, dass ein sog. Orts- oder Regionalverantwortlicher des Versorgungsunternehmens den Vertrag und dessen AGB ihm präsentiert hat, liege ich wohl richtig, denn lt. @GasPreisSuchender liegen ihm alle Unterlagen (mit handschriftlichen Eintragungen) immer noch vor.
Woher er dann das Recht und den Anspruch nahm, gegen Preiserhöhungen zu protestieren und Rechnungen nach seinen Vorstellungen zu kürzen, dürfte ein äußerst dünnes Eis sein.
Wie dem auch sei, einer grundsätzlichen Hilfestellung wird es an allen möglichen Fakten noch mangeln bzw. wenn immer wieder Neues (Vertrag liegt doch noch vor) zutage tritt, wird man sich auch weiterhin lösungsfern bewegen bzw. am Thema vorbeischreiben.
Und da sollte man die Aussage von @Plus sich zu eigen machen und sich nicht noch weiter im Kreisverkehr bewegen ohne eine erkennbare Ausfahrt, in welche Richtung auch immer.
GasRatSuchender:
@khh Sie haben mich nicht verstanden. Da hat @h.terbeck es richtig dargestellt. Der Vertrag ist ein Blanko-Formular mit maschineller Unterschrift von der RWE und handschriftlich wurde unter Preisprodukt "Optimo maxi" eingetragen.
Das Formular ist eine Seite.
Wenn ich es ausfülle, so würden andere 2 Seiten (oben zusammen geklebt) mit ausgefüllt. (Durchschrift). Ich habe es nicht ausgefüllt und auch nicht unterschrieben.
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