Liegt Ihrem Beitrag ein konkreter Fall zugrunde oder handelt es sich dabei nur um einen hypothetischen Entwurf, ein Denkmuster?
Es gilt immer noch, dass grundsätzlich an geschlossenen Verträgen einschließlich der einbezogenen AGB festzuhalten ist (Pacta sunt servanda). Anpassungen oder Ergänzungen eines bestehenden Vertrags sind im Bedarfsfall möglich, denn im Rahmen der Vertragsfreiheit ist es den Parteien unbenommen, den Vertrag einvernehmlich abzuändern. Änderungen sind in der Regel formbedürftig vorzunehmen, die dann auch Rechtsgültigkeit bewirken. Vorliegend liegt es am Verbraucher (Kunden), dabei so vorzugehen, dass spä-tere Schadensersatzforderungen seitens des Versorgers – wenn möglich und welcher Art auch immer – ausgeschlossen bleiben.