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Autor Thema: Probleme mit Gasversorger - wie verhalten?  (Gelesen 4466 mal)

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Offline Klausi35

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Probleme mit Gasversorger - wie verhalten?
« am: 30. November 2005, 07:50:19 »
Hallo,

ich habe vor einiger Zeit meinem Gasversorger (RWE) wegen Unbilligkeit der Gaspreiserhöhung von ca. 18% in 2004-2005 widersprochen.
Darin nahm ich die Einzugsermächtigung zurück und kalkulierte anhand des Verbrauchs (relativ gleichbleibend) eine geringere zweimonatliche Abschlagszahlung (die gleiche wie in den Vorjahren).

Als Antwort erhielt ich ein Standartschreiben, das hier im Forum auch bekannt ist (unter anderem wurde mit der \"Einleitung weiterer Schritte\" gedroht). Ich solle unter Vorbehalt weiterzahlen.

2. Ich habe weiterhin auf die Unbilligkeit hingewiesen und um Offenlegung der Kalkulation gebeten. Ausserdem wurden mir trotzdem meine Restzahlung aus dem von ca. 20 Euro abgebucht trotz zurückgenommener Einzugsermächtigung.

3. Als Antwort wurde mir mitgeteilt, dass ich keine Einsicht in Interne Unterlagen erhalte. Die Einzugsermächtigung wurde zu kurzfristig erteilt und deshalb noch abgebucht (zwischen Schreiben 27.10. -Eingang bei RWE 02.11. und Zahlungsfrist 07.11. wären nur 6 Tage und deshalb nicht möglich), obwohl diese zum frühsten Termin zurückgezogen wurde.


Nun meine Fragen:
a) ist es richtig, dass der Einwand der Unbilligkeit die Nichtfälligkeit der Ansprüche zur Folge hat und ich somit  trotzdem die 20 Euro wieder zurückbuchen lassen kann?

b) kann ich trotz mehrfacher Drohung (\"Einleitung weiterer Schritte\") die Abschlagszahlung herabsetzen auf den bisherigen Stand?

c) wie sollte ich mich sinnvollerweise weiter verhalten?

d) mit welchen \"weiteren Schritten\" kann ich rechnen?

e) würde evtl. Rechtsanwaltskosten usw. eine Rechtschutzversicherung tragen?

schon jetzt bedanke ich mich für Infos und Tips.
Danke Klaus D.

Offline Schwalmtaler

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Probleme mit Gasversorger - wie verhalten?
« Antwort #1 am: 30. November 2005, 08:21:51 »
Morgen Klausi35,

ich würde den letzten Einzug des Versorgers von der Bank zurückbuchen lassen. Sie habe ja den Nachweis, das ihr Widerruf der Lastschriftermächtigung 6 Tage vor Abbuchung beim Versorger eingegangen ist (Kopien der Bank geben).
Desweiteren sollten sie dem Versorger mit Begründung eines Minderverbrauches die Berechnung \"ihres\" Abschlages nach altem Preis mitteilen (setzen sie ruhig 1000 kwh wenigen an als in den letzten Jahren, denn dann ist eine Überzahlung auszuschließen).

Offline Klausi35

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Probleme mit Gasversorger - wie verhalten?
« Antwort #2 am: 01. Dezember 2005, 07:40:55 »
Danke für den Tip, aber leider habe ich das Problem dann nur aufgeschoben und im nächsten Jahr eine saftige Nachzahlung.

Offline Schwalmtaler

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Probleme mit Gasversorger - wie verhalten?
« Antwort #3 am: 01. Dezember 2005, 07:47:10 »
Hallo Klausi35,

das Du eine Nachzahlung tätigen musst ist ja sinn und Zweck der \"Übung\".
Kannst ja den Verbrauch nur leicht runtersetzen. Haben wir aber einen warmen Winter, so wirst du wieder mit den hohen Preisen eine Rechnung erhalten (evtl wieder mit Guthaben). Das gezahlte Geld ist dann futsch.

Lies mal die Beiträge der letzten 2 Monate.

Offline BerndA

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Probleme mit Gasversorger - wie verhalten?
« Antwort #4 am: 01. Dezember 2005, 12:04:33 »
@ klausi35

alle Verbraucher, die Widerspruch eingelegt haben, müssen damit leben, dass der Energieversorger bei Gewinn eines Prozesses die noch ausstehenden Forderungen erhält.

Aber dazu muss er erst einmal einen Prozess anstrengen und dann diesen auch noch gewinnen.

Dies ist auch für den Energieversorger so riskant, dass im Moment beinahe alle Widesprüchler teilweise seit einem Jahr ohne jede Zahlungsverpflichtung (Klage) weiterhin die alten Preise zahlen.

Also, keine Angst..wir sind bei Ihnen  :lol:

MfG

B. Ahlers

Offline Klausi35

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Probleme mit Gasversorger - wie verhalten?
« Antwort #5 am: 02. Dezember 2005, 07:26:05 »
das ist aber grade der Punkt.
Mein Gasversorger hat geschrieben, dass er keine Änderung der Preise akzeptieren wird. Ich sei verpflichtet die von ihm (mit den neuen um 18% gestiegenen Preise) kalkulierten Abschlagszahlungen zu leisten.

Wenn ich also nun begründe, dass ich einen niedrigeren Verbrauch habe, dann erhalte ich nur in einem Jahr eine saftige Nachzahlung mit den neuen Preisen und eben nicht mit den alten Preisen.

Ausserdem habe ich meinen Gasversorger gebeten, die zu unrecht eingezogenen 20 Euro zurückzuzahlen, was er ebenfalls nicht gemacht hat.

ich möchte das so nicht akzeptieren, weiss aber eben nicht, was RWE unternimmt, sollte ich die 20 Euro zurückbuchen bzw. mit dem 18% niedrigeren Preis rechne.

Offline Cremer

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Probleme mit Gasversorger - wie verhalten?
« Antwort #6 am: 02. Dezember 2005, 07:34:04 »
@klausi35,

nicht einschüchtern lassen,

Lassen Sie umgehend die nichtberechtigten 20 € durch die Bank zurückbuchen, da ja die Einzugermächtigung vom Versorger zurückgegeben wurde. Anscheinend sind sich die rechnungsabteilung und die Kundenabteilung noch nicht einig

Stellen Sie den Dauerauftrag auf die Abschlagshöhe vom letzten Jahr ein.

Was nächstes jahr sein wird, ist noch nicht entschieden.

Mag er auch wiederum eine Rechnung auf seiner Preishöhe stellen, erstellen Sie eine Gegenrechnung mit den alten Preisen auf der Preisbasis September 2004.

Wenn dem Versorger das nicht schmeckt, möge er klagen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Monaco

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Probleme mit Gasversorger - wie verhalten?
« Antwort #7 am: 02. Dezember 2005, 13:48:20 »
@Klausi35

Und bedanken Sie bitte noch Eines. Das Geld, das Sie heute aus der Hand geben, werden Sie morgen nicht so ohne weiteres zurückbekommen.
Betrachten Sie es doch einfach als zinslosen Kredit ihres Versorgers: Legen Sie das Geld zurück und kassieren noch den einen oder anderen Euro Zinsen (auch wenn\'s im Moment nicht viel gibt).
Wenn Sie dann - warum auch immer - doch zahlen wollen/müssen, stehen Sie sich doch nicht schlechter. Bezahltes Geld ist sicher weg. Nicht bezahltes jedoch nicht. Und die Hoffnung stirbt zuletzt.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

 

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